Einzel- oder Wahlgrabstätten, Urnenwand, Anonymes Grabfeld, Rasen- oder Baumgrabstätten

Viernheimer Friedhöfe bieten gleich mehrere Bestattungsformen an

Ach wie nichtig, ach wie flüchtig sind der Menschentage. Und dann? Asche oder Sarg? Wiese oder Wald? Erdbestattung oder Kolumbarium? Diese und viele andere Fragen stellen sich die Hinterbliebenen, die beim Abschiednehmen zu bedenken und zu entscheiden sind. Dazu zählt auch die Frage nach der Art der Grabstätte.

Auf den beiden Viernheimer Friedhöfen sind gleich mehrere Bestattungsformen möglich:

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Einzelgrabstätten: Einzelgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In jeder Einzelgrabstätte darf nur ein Verstorbener bestattet werden.


Wahlgrabstätten: Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen nicht nur eines Familienangehörigen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird und deren Lage beim Erwerb bestimmt wird. Es werden einstellige Wahlgrabstätten (Elterngräber) für 2 Bestattungen - bei einer Tieferlegung- und zweistellige Wahlgrabstätten (Familiengräber) für 4 Bestattungen - bei zwei Tieferlegungen- abgegeben.

Urneneinzelgrabstätten: Urneneinzelgrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zur unterirdischen Beisetzung einer Urne abgegeben werden. Auch hier ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung nicht möglich. In jeder Urneneinzelgrabstätte darf nur eine Urne beigesetzt werden.

Anonymes Urnengemeinschaftsfeld: Das anonyme Urnengemeinschaftsfeld dient der Beisetzung von Aschen-Urnen ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre.

Urnenwahlgrabstätten: Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeilegungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird und deren Lage beim Erwerb bestimmt wird.
Abgegeben werden Urnenelterngräber für eine Beilegung von zwei Urnen und Urnenfamiliengräber für eine Beilegung von 4 Urnen. Urnenwahlgrabstätten können außer in Grabfeldern (nur unterirdische Beisetzungen zulässig) auch in Urnenwänden/Kolumbarien eingerichtet werden. In den letzteren können jeweils bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

Raseneinzelgrabstätten: Raseneinzelgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt. Da es sich auch hier wieder um eine Grabart handelt, in der nur ein Verstorbener bestattet werden darf, gelten die gleichen Regelungen über Ruhezeiten und Nutzungsrecht wie bei den Einzelgrabstätten.

Rasenwahlgrabstätten: Rasenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen für die Beisetzung von 2 oder 4 Verstorbenen. Auch hier erfolgt die Unterhaltung und Pflege der Anlagen durch die Friedhofsverwaltung. Die Regelungen über das Nutzungsrecht und die Bestattung gleichen denen der normalen Wahlgrabstätten.

Urnenraseneinzelgrabstätten: Urnenraseneinzelgrabstätten sind Aschengrabstätten, die im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur unterirdischen Beisetzung einer Urne abgegeben und mit Ausnahme des Pflanzbeetes von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt werden.

Urnenrasenwahlgrabstätten: Urnenrasenwahlgrabstätten sind für Urnenbeilegungen bestimmte Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auch diese Grabstätten werden mit Ausnahme des Pflanzbeetes von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt. Auswählen kann man zwischen Urnenrasenelterngräber für eine Beilegung von 2 Urnen und Urnenrasenfamiliengräber für eine Beilegung von 4 Urnen.

Baumgrabstätten: Baumgrabstätten als Urnengrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht von 35 Jahren erworben wird. Die Baumgrabstätten befinden sich in einem besonders angelegten und vermessenen Baumgrabfeld ohne individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Um den Mittelpunkt eines Baumes wird ein Kreis mit einem Radius von 2,00 m gezogen. Dieser Kreis wird von der Friedhofsverwaltung mit einer Steineinfassung versehen und in 16 gleich große, nicht sichtbare Segmente gegliedert. Jedes Segment stellt eine Grabstätte dar, in der bis zu 2 Urnen beigesetzt werden können. Innerhalb der Kreisfläche wird von der Friedhofsverwaltung ein Gemeinschaftsgrabmal aufgestellt und entsprechend unterhalten.

Im Übrigen sind Grüfte und Grabgebäude nicht zugelassen.