Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:

Frau Annemarie Biermas

Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Amtsleitung

2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-293

Fax: 06204 988-257

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Bebauungsplan Nr. 236 „Bahnhofsgelände“

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: September 2024 / Version: 4

Inhaltliche Beschreibung:

In Viernheim besteht nördlich der Friedrich-Ebert-Straße die derzeit extensiv genutzten bzw. brachliegenden Flächen des früheren Bahnhofsgeländes bzw. der früheren Bahntrasse Richtung Weinheim. Diese Flächen befinden sich im Übergang des vorrangig durch eine Wohnnutzung geprägten Kernstadtbereichs in die gewerblich geprägten Bauflächen im Norden der Stadt.

Im Rahmen der Entwicklung innerörtlicher Brachflächen für eine bauliche Nutzung ist vorgesehen, für diese Flächen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur langfristigen Entwicklung dieser Flächen zu schaffen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Nutzung durch Büro- und Verwaltungsgebäude.

Planerische Zielsetzungen der Stadt Viernheim für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind somit insbesondere

  • die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Umnutzung brachliegender Bahnflächen in gewerbliche Bauflächen,
  • die Erhaltung eines straßenbildprägenden Baumbestandes und
  • die Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen innerhalb des Planungsgebiets unter Beachtung der Auswirkungen auf die umgebenden Nutzungen.

Politische Beschlüsse zum Vorhaben:

Aufstellungs- sowie Offenlagebeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 14.07.2023.

Aktueller Bearbeitungsstand:

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde zur Offenlage beschlossen.

Kosten, soweit bezifferbar:

./.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:

Öffentliche Bekanntmachung und Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für einen Monat.

Betroffenes Gebiet:

Bereich nördlich der Friedrich-Ebert-Straße, östlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und westlich der Industriestraße.

Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Ja, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.