Belästigung und sexualisierte Gewalt

Was ist sexualisierte Gewalt?

Unter sexualisierter Gewalt wird "jede Verletzung der sexuellen Intimsphäre bzw. der sexuellen Selbstbestimmung einer Person verstanden." (Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW e.V. 2013, Hrsg.)
Sexueller Missbrauch kann in verschiedenen Formen auftreten.

Nebensächlich ist, "ob es sich dabei um eine in erster Linie psychische oder eine ausschließlich physische Grenzüberschreitung handelt."
(Quelle: https://www.frauenrechte.de/images/downloads/hgewalt/Sexuelle-Gewalt-in-Deutschland.pdf)

Darunter fällt sowohl sexuelle Belästigung (anzügliche "Anmachen", Blicke und Witze; ungewollte Komplimente, unerwünschte Berührungen und ähnliches) als auch Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zum Erzwingen sexueller Handlungen (aufgedrängte Küsse, Vergewaltigung,…).
Sexualisierte Gewalt wird häufig eingesetzt, um Macht zu demonstrieren, zu demütigen und zu diskriminieren.

Grundsätzlich können alle Personen Opfer sexualisierter Gewalt werden, dennoch sind besonders Frauen und Mädchen davon betroffen. Meistens werden die sexuellen Übergriffe von Bezugspersonen oder Personen aus dem direkten Umfeld ausgeübt.
Diese Angriffe sind oft mit großer Scham und emotionaler Manipulation verbunden, so dass sich die Opfer selbst für den Missbrauch verantwortlich machen.
Das führt dazu, dass nur 5 Prozent der Sexualstraftaten angezeigt werden, obwohl fast jede 7. Frau von sexueller Gewalt betroffen ist.
(Quelle: https://www.frauenrechte.de/images/downloads/hgewalt/Sexuelle-Gewalt-in-Deutschland.pdf)

Sexueller Missbrauch bei Minderjährigen

Laut der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2018 rund 15.000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Diese ist dabei als "jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird" definiert. (Quelle: www.hilfeportal-missbrauch.de) Grundsätzlich können Kinder keine Zustimmung aufgrund "körperlicher, seelischer, geistiger und sprachlicher Unterlegenheit" geben. Dies betrifft vor allem Kinder unter 14 Jahren.
Hier wird jede sexuelle Handlung dem Kind gegenüber als sexuelle Gewalt gewertet.

Täterinnen und Täter sind meist aus Personen aus dem direkten Umfeld (Eltern, ältere Geschwister, Verwandte, Bekannte aus der Schule, Nachbarschaft, Sportverein).
Viele betroffene Kinder werden bedroht, beschämt oder zweifeln, dass man ihnen glaubt - und verschweigen daher den Missbrauch.

Was sind Anzeichen für sexuellen Missbrauch bei Kindern?

  • Verhaltensänderungen (Ängstlichkeit, Aggressivität)
  •  Rückzug und Isolation
  • Abweichende Veränderungen: zum Beispiel verbesserte oder schlechtere Leistungen in der Schule; sehr gute oder sehr schlechte Hygiene
  • Schlafschwierigkeiten
  • Körperliche Anzeichen können, aber müssen nicht sichtbar sein:
    Verletzungen am Gesäß, Rücken und Intimbereich; selbstverletzendes Verhalten (zum Beispiel Ritzen)
    Quelle: neurologen und Psychiater  im Netz

"Catcalling" ist kein Kompliment

Im Juni 2022 haben die bundes- und landesweiten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zum 1. bundesweiten Aktionstag gegen verbale sexuelle Belästigung aufgerufen. Unter dem #keinkompliment hat sich das Gleichstellungsbüro an diesem Aktionstag mit einem Aufruf zur Meldung von übergriffigen Kommentaren, sogenannten "Catcalls" beteiligt. In diesem Jahr (2023) war es endlich soweit. Der Mädelstreff der städtischen Jugendförderung, das Gleichstellungsbüro und der Sicherheitsbeauftragte-KOMPASS der Stadt Viernheim sowie die Polizei gehen in Kooperation gegen „Catcalling“ vor. Vor dem Rathaus haben die Schülerinnen des Mädelstreff am 12. Juli ihre Kunstwerke ausgestellt.

Die meisten Frauen haben es schon einmal erlebt: Sexuell besetzte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel anzügliche Bemerkungen, Pfeif- oder Kussgeräusche, hupende Autos im Vorbeifahren, aufdringliche Blicke, anzügliche Sprüche auf Straßen, Plätzen, in Einkaufszentren oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Das alles wird unter der scheinbar recht niedlichen Bezeichnung „Catcalling“ zusammengefasst.

„Catcalling“ ist ein ernstzunehmendes Problem und kommt täglich in großer Zahl vor - auch in Viernheim. Ziel der Aktion ist, das Bewusstsein für diese Form der Belästigung zu schärfen und die gesamte Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren.

Der Mädelstreff der Jugendförderung bietet jungen Frauen ab der 9. Klasse einen Raum für Austausch, mehr Selbstbestimmung und Aktivismus. Das Angebot soll sie dabei unterstützen, ihre Stimme zu finden und sich für ihre Anliegen einzusetzen. Im Rahmen dieses Angebots hat die Mädchengruppe einzigartige Kunstwerke geschaffen, um die Auswirkungen von „Catcalling“ zu verdeutlichen und eine Diskussion über Respekt, Gleichberechtigung und Sicherheit im öffentlichen Raum anzustoßen. Die Präsentation der Kunstwerke vor dem Rathaus dient als Plattform, um das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und die Betrachter*innen zum Nachdenken anzuregen.

Doch damit nicht genug, Ausstellungsmöglichkeiten werden avisiert. Und wer sich gerne ganz anonym Luft machen will und seine Story kurz schildern will findet unter folgendem QR-Code eine Möglichkeit.

Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung

Der Kreis Bergstraße stellt gemeinsam mit dem Kreiskrankenhaus Bergstraße und der Gewaltambulanz Heidelberg mit dem Projekt "Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung" ein wichtiges Hilfsangebot für Menschen bereit, denen sexualisierte Gewalt widerfahren ist. Hier können sich Opfer einer Vergewaltigung medizinisch versorgen und Spuren für eine eventuelle spätere polizeiliche Anzeige sichern lassen. Dadurch kann Klarheit über das Geschehene geschaffen werden, ebenso wie Rechtssicherheit, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

"Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung" erhalten Sie rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche im Kreiskrankenhaus Bergstraße. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kreis-bergstrasse.de/hilfenachvergewaltigung

Auf Wunsch kann bei der Untersuchung der Vorfall dokumentiert und Spuren gesichert werden. Bei einer Vergewaltigung gibt es keine Anzeigepflicht durch die Ärztin oder den Arzt - die Polizei muss also nicht informiert werden. Entscheiden Sie sich später dazu polizeiliche Anzeige zu erstatten, können die gesicherten Spuren als Beweise vor Gericht gelten.

Allerdings sollten Sie sich immer bewusst machen: es ist nicht Ihre Schuld! Sie sind nicht alleine!