Archäologische Funde weisen auf eine lange Besiedlung des Ortes hin. Seine erste schriftliche Erwähnung erfolgte im Lorscher Codex (777 n. Chr.); in diesem Werk wurde auch Viernheim als Besitz des Klosters festgehalten. Entgegen den anderen Besitzungen Lorschs kam Viernheim erst 1308 in den Besitz des Mainzer Erzbischofs.

Mehrfach wurde es zur Begleichung von Schulden durch seine Herren verpfändet. Nach dem Dreißigjährigen Krieg blieb Viernheim bei Mainz und wurde dann 1803 hessisch; es kam zur Amtsvogtei Lorsch, 1821 bei der Schaffung der Landratsbezirke zu Heppenheim. Nach vorübergehender Zugehörigkeit zu Bensheim (1832-1839) kehrte es wieder in den Amtsbezirk Heppenheim zurück. Seit 1848 gehörte Viernheim zum Kreis Heppenheim, der 1938 in Kreis Bergstrasse umbenannt wurde. 

Nicht nur die ständigen Wechsel der Herrschaftszugehörigkeit prägten Viernheim, auch die siebenmalige Religionswechsel infolge des Augsburger Religionsfriedens von 1555. Danach mussten die Untertanen die Religion ihres Landesherrn übernehmen. Lange kriegerische Auseinandersetzungen um Herrschaftsansprüche verschonten auch Viernheim nicht.  

Im Jahre 1852 veranlassten Missernten und Hunger 458 Männer, Frauen und Kinder nach Nordamerika auszuwandern. Bei diesem Vorhaben wurden sie von der Gemeinde finanziell unterstützt. Ende des 19. Jahrhunderts fanden die ersten Viernheimer Arbeit in den Fabriken der umliegenden Ortschaften Mannheim und Weinheim. 

Das Bauerndorf wandelte sich zur Arbeiterwohngemeinde. Viele pendelnde Fabrikarbeiter und ihre Familien blieben jedoch Nebenerwerbsbauern. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte Viernheim einen wirtschaftlichen Aufstieg und ein starkes Anwachsen der Bevölkerungszahl. Seine günstige Verkehrslage förderte seinen Wandel zur mittleren Industriestadt.  
 

1948 - 2016
18.10.1948 Viernheim wird zur Stadt ernannt
1949 Bau der Firma Atmos-Fritsching & Co., bestand bis 1987
11.03.1949 Gründung der Volkshochschule
1950 Im Industriegebiet bauen die Firma Bischoff und die Gummiwarenfabrik Weisbrod und Seifert
1959 Der Tivoli-Park entsteht
1960 Einweihung des Waldstadions und Eröffnung des Vogelparks
1963 Bau des Altenheims, 1968 erweitert
1964 Das Viernheimer Kreuz wird übergeben
09.12.1967 Einweihung des neuen Rathauses
1969 Bau des ersten Hochhauses auf dem Kurpfalzplatz
31.08.1972 Eröffnung des Rhein-Neckar-Zentrums
1973 Einweihung der Harbighalle und des Bürgerhauses
1979/80 Eissport- und Waldsporthalle sowie das Hallenbad eröffnen
1992 Die Firma Femia-Cosmetics verlegt ihre Produktionsstätte nach Aachen
1994 Die Firma Walker löst ihren hiesigen Standort auf
1994 Viernheim wird Hessens erste Brundtlandstadt
1996 Eröffnung des Kinopolis am Rhein-Neckar-Zentrum
1998 Richtfest der ersten Häuer im Wohngebiet Bannholzgraben
2006 Eröffnung der Viernheimer Tafel
2016 Errichtung der öffentlichen Elektrotankstelle

Noch vor wenigen Jahrzehnten gehörte es zur Allgemeinbildung, zu wissen, was ein Wappen ist. Besonders bei den Kunsthandwerkern und (Schilder-)Malern gehörte es zum beruflichen Selbstverständnis, wenigstens in Grundzügen über die Wappenkunde - die Heraldik - Bescheid zu wissen. Auch war es normal, sein eigenes Gemeinde- oder Stadtwappen zu kennen, deuten und beschreiben zu können.  

Schildformen und Schildfiguren

Der Gestalter, der ein altes Familienwappen restauriert oder ein Wappen neu entwirft, sieht sich mit den vielfältigen Problemen der Heraldik konfrontiert.

Die Heraldik geht auf die höfisch - ritterliche Zeit des hohen Mittelalters zurück. Während die kämpfenden Ritter bis ins 12. Jahrhundert einen offenen Helm trugen, so dass sich die Gegner von Angesicht zu Angesicht gegenüberstanden, kam im Hochmittelalter ein Helm auf, der das Gesicht bis auf einen Sehschlitz vollständig bedeckte.  

So wurde es notwendig, daß sich Freund und Feind auf andere Weise unterscheiden ließen. Diese Funktion der Kennzeichnung übernahm ein Wappen (wäpen; von ndt. Waffe), also das als Abwehrwaffe dienende Kampfschild, der den Ritter gegen Schwertschlag, Lanzenstoß und Pfeilflug schützte.  

Der Schild war mit einem Persönlichkeits-zeichen, der Schildfigur, versehen. Diese machte den Ritter im Kampfgetümmel für seine Genossen wie für seine Gegner weithin sichtbar. Oftmals wiederholte sich die Schildfigur im Helmkleinod, im Banner an der Lanze, auf dem Waffenrock und auf der Pferdedecke des Streitrosses.

Bald wurden die Schildfiguren als Familienzeichen erblich und schließlich als Geschlechterwappen heraldisch ausgebildet. 

Die Herolde, im Dienste der Adeligen befindliche Zeremonienmeister bei Reiterspielen, trugen Kleidung und Wappenschild ihrer Herren. Sie zeichneten sich durch ihre Personen- und Wappenkenntnis aus, führten Wappenbücher und entwickelten die heraldische Fachsprache.  

Nach ihnen wird die Wappenkunde Heraldik genannt. Der Begriff Herold geht vermutlich auf das  althochdeutsche Wort "hariwalt" zurück. Dieses Wort bedeutet " der im Heer waltende" oder "Im Heer zu walten". Über das altfranzösiche Wort "herault" gelangte der Begriff Heraldik in alle Sprachen Europas. In einigen männlichen Vornamen ist noch das Wort Herold erkennbar: engl. harold 7herald; deutsch/skandinavisch Harald; italienisch Eraldo. Ein Silbentausch ergibt ebenfalls einen alten deutschen Namen: " hariwalt - walthari = Walter.

Wappenbestandteile

Zum heraldischen Wappen gehören allgemein Schild mit Schildfigur, Helm, Helmdecke und Helmkleinod.  Das wichtigste Element des Wappens ist der Schild, dessen Form sich im Laufe der Geschichte stark gewandelt hat.  

Im 16. und 17. Jahrhundert verlor der Schild durch die Umrüstung auf Feuerwaffen zunehmend seine eigentliche Funktion. Eines der Grundelemente mittelalterlicher Kunst, Flächenhaftigkeit und Verzicht auf Räumlichkeit, spiegelt sich auch in der Heraldik wider.

So wurden die heraldischen Metalle und Farben, Tinkturen genannt, rein flächig angewandt. 

Metall und Farbe. Heraldische Grundregeln

Die heraldischen Metalle sind Gold (Gelb) und Silber (Weiß). Die heraldisch reinen Farben sind Rot, Blau, und Schwarz, gelegentlich auch Grün. Purpur und Braun gelten als heraldisch unreine Farben.

Eine Grundregel der Heraldik besagt, dass stets Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe, nie Metall auf Metall oder Farbe auf Farbe gesetzt werden darf.

Es ist also heraldisch unrichtig, etwa einen roten Löwen auf blauen Grund zu setzen.  

Seit dem Jahre 1638 werden die heraldischen Tinkturen ( Farben )graphisch einheitlich durch besondere Schraffierungen und Punktierungen dargestellt.

So bedeuten:

  • senkrechte Schraffuren Rot,
  • waagerechte Schraffuren Blau,
  • schräg von oben links nach unten rechts verlaufende Schraffuren Grün,
  • senkrecht und waagerecht gekreuzte Schraffuren Schwarz.
  • Die Metalle Gold bzw. Gelb werden durch einen punktierten,
  • Silber bzw. Weiß durch einen weißen Grund gekennzeichnet.
  • Von links unten nach rechts oben steigende Schraffuren stellen Purpur,
  • senkrechte und schräggekreuzte Schraffuren Braun dar.

Schildfiguren

Die Schildfiguren werden in die zwei Gruppen der a)Heroldsbilder und b) der gemeinen Figuren unterteilt.

Die Heroldsbilder sind Schildteilungen und geometrische Formen, die allgemein den Schildrand berühren.

 

Helmformen und Wappen

Wesentlicher Bestandteil eines heraldischen Wappens ist - neben dem Schild -der Helm. Auch er verwandelte im Laufe der Jahrhunderte erheblich seine Form. Die auf dem Helm befindliche Helmdecke, ursprünglich ein Tuch als Nackenschutz gegen Sonnenstrahlen - wurde in der Heraldik zum rein ornamentalen Schmuckelement. Heraldische Wappen, die weder Helm noch Helmdecke und Helmkleinod besitzen und nur aus dem Wappenschild bestehen, sind nicht Persönlichkeitszeichen einer Familie (deshalb auch das Fehlen des Helmes), sondern als Länder-, Städte- und Gemeindewappen Hoheitszeichen der Gemeinwesen. 

Wappenbeschreibung

Die Beschreibung eines Wappens muss den heraldischen Regeln folgen (Blasionierung). Dabei wird die Beschreibung aus der Sicht des "schildtragenden Ritters" vorgenommen. Ein auf einem Wappen abgebildetes Tier muss immer zum Gegner zeigen. Also heraldisch nach rechts (dexter). Vom Betrachter her gesehen also nach links. Schildteilungen sind vielfältig. So gibt es senkrecht gespaltene Schilde, horizontal geteilte Schilde usw.

Das Viernheimer Wappen

Das geteilte und halb gespaltene Wappen ist seit dem 14.04.1926 gültig. Im oberen, blaugrundigen Feld, ist der rot-silbern gestreifte, nach rechts (dexter), vom Betrachter aus links schauende wachsende Hessische Löwe mit einer goldenen und perlenbesetzten Krone zu sehen. Die Waffen des Löwen sind golden (Krallen) bzw. rot (Zunge).

Die untere gespaltene Schildhälfte, zeigt auf dem heraldisch rechten (vom Betrachter her gesehen linken) Feld, auf rotem Grund ein sechsspeichiges silbernes Rad. Das heraldisch linke, goldene Feld, ist mit einer stilisierten, schwarzen gotische Vier belegt. 

Der Löwe weist auf die Zugehörigkeit Viernheims zum Bundesland Hessen hin. (Das hessische Wappen - früher mit Krone - ist das Familienwappen des Landgrafen von Thüringen. Es wurde nach dem Aussterben der Thüringer Landgrafen weitergeführt und 1946 unbekrönt als Landeswappen übernommen). 

Das silberne Rad ist das Mainzer Rad. Es verweist auf die damalige, nahezu zweihundertjährige Zugehörigkeit zu Kurmainz. Die gotische Vier ist als redendes Wappenteil zu verstehen. Die Zahl Vier wird durch vier eingeschlossene Winkel dargestellt.

Das Wappen ist auch in den Dienstsiegeln der Stadt zu sehen.  

Text: Harald Reinhardt, Laudenbach, Februar 2003

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Die Verwendung des Viernheimer Stadtwappens ist genehmigungspflichtig. Die Stadt Viernheim führt ihr Wappen gemäß § 14 HGO in ihrer Eigenschaft als öffentlich rechtliche Einrichtung. Das Wappen ist ein Hoheitszeichen der Stadt und genießt den gleichen Rechtsschutz wie der Name der Stadt. Entsprechend wird das Recht des Namensschutzes gem. § 12 BGB auf das Gemeindewappen angewendet.

Falls Sie unser Wappen verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Ewert, Tel. 06204 988-319, E-Mail aewert(at)viernheim.de. Ohne Genehmigung ist die Verwendung des Stadtwappens untersagt. Die Nutzung ist kostenpflichtig (28 Euro) und über dessen Verwendung entscheidet der Magistrat der Stadt Viernheim.