Der Fachbereich Straßenbau in der Stadtverwaltung Viernheim beschäftigt sich mit dem Neubau, dem Unterhalten sowie dem Instandsetzen von Straßen, Gehwegen, Parkplätzen, Feldwegen und Brückenbauwerken. Während im Fachbereich Verkehrsplanung die Konzepte und Planungen für Projekte aus dem Bereich Verkehrswesen erstellt werden, erfolgt im Fachbereich Straßenbau die praktische Umsetzung und Ausführung der geplanten Maßnahmen. Schwerpunkt des Fachbereichs Straßenbau ist die Instandsetzung von erneuerungswürdigen Straßen, der Neubau von Straßen in Bebauungsgebieten und die Unterhaltung von Verkehrsflächen. Der Unterschied zwischen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten an Verkehrsflächen liegt in der Größe und dem Umfang der notwendigen Bauarbeiten begründet. Unterhaltungsarbeiten umfassen kleinere Reparaturmaßnahmen, wie zum Beispiel das Regulieren von Pflaster und das Schließen von Schlaglöchern. Instandsetzungsarbeiten sind umfangreiche Baumaßnahmen, die häufig einen größeren Straßenabschnitt einschließen und für die aufwendige Planungsvorarbeiten notwendig sind. Während Unterhaltungsarbeiten oftmals vom Stadtbetrieb der Stadt Viernheim durchgeführt werden, werden Neubau- und Instandsetzungsmaßnahmen von Fremdfirmen erledigt. 

Zum Fachbereich Straßenbau gehört auch die Entwässerung der Verkehrsflächen. Hierzu zählt insbesondere die Unterhaltung von Straßeneinläufen und Kastenrinnen. Das Kanalisationsnetz mit seinen Schachtabdeckungen wird hingegen von den Stadtwerken Viernheim betreut.

 

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraumes

Wer beabsichtigt, öffentliche Verkehrsflächen aufzubrechen bzw. aufzugraben, hat dies zuvor bei der Stadtverwaltung Viernheim, Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, anzuzeigen und eine entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Die   Kosten   für   die   Aufgrabungsgenehmigung   betragen,   soweit   nicht   anders   vereinbart,   z.   Zt.   60,00  € (Verwaltungsgebührensatzung vom 03.04.2014, Gebührenverzeichnis Nr.3, Abschnitt 13.2).

Die Verwaltungskostengebühr wird in einem gesonderten Bescheid angefordert.

Hinweise

Die Genehmigung beinhaltet nicht die verkehrsrechtliche Anordnung. Diese ist beim Ord­nungsamt der Stadtverwaltung gesondert einzuholen.

Erfolgt eine Aufgrabung im Zusammenhang mit unterirdischen Ver- oder Entsorgungsan­lagen, ist eine schriftliche Zustimmung der betreffenden Leitungsverwaltung ebenfalls geson­dert einzuholen.
 

Eric Ackermann

Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Unterhaltung von Straßen, Wegen, Feldwegen

2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-294

Fax: 06204 988-257

Email:  EAckermann@viernheim.de