Bäume sind wegen ihres hohen Wertes für die Umwelt gerade in Stadtgebieten schützenswert.

In Viernheim gibt es seit 01.01.2025 eine einheitliche Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet.
Weitere Festsetzungen befinden sich noch in  Bebauungsplänen  oder in der  Stellplatzsatzung  geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen, stärkere Äste oder Wurzeln entfernen wollen, müssen Sie hierzu einen Antrag zur Fällung eines Baumes Baumfällantrag (=Baumschutz) bei der Stadt stellen.

Satzung zum Schutz von Bäumen der Stadt Viernheim (Baumschutzsatzung)

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es untersagt, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Ausnahmen von dieser Regelung:

  • schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen
  • Fällmaßnahmen bei Gefahr in Verzug (hierbei ist jedoch unbedingt vorab eine Absprache mit der Stadtverwaltung zu treffen)

Grundsätzlich sind Baumfällungen bei der Stadtverwaltung anzufragen, ggf. liegen Vorschriften (B-Plan, Stellplatzverordnung, etc.) vor, die den Baumbestand regeln.

Mr. Patrik Reimers-Bug

Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Landschaftsplanung, Ökologie

2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim

>Telephone: 06204 988-297

>Fax: 06204 988-257

>Email:  PReimers-Bug@viernheim.de


Mr. Markus Zedlitz

Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen,
Grünflächen und Spielplätze

2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim

>Telephone: 06204 988-290

>Fax: 06204 988-257

>Email:  MZedlitz@viernheim.de