Baumschutz
Bäume sind wegen ihres hohen Wertes für die Umwelt gerade in Stadtgebieten schützenswert.
In Viernheim gibt es keine einheitliche Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet. Dennoch darf ein Baum oft nicht einfach gefällt werden.
Bäume sind z.B. durch Festsetzungen in Bebauungsplänen oder in der Stellplatzsatzung geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen, stärkere Äste oder Wurzeln entfernen wollen, sollten Sie unbedingt bei der Stadt nachfragen, ob diese Bäume durch einen Bebauungsplan geschützt sind. Werden geschützte Bäume gefällt, kann dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren der Bauaufsicht des Kreises nach sich ziehen.
Nach dem Naturschutzgesetz sind Fällungen und Schneidearbeiten bei Bäume, Sträucher und Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September eingeschränkt, um die Brutzeit der Vögel und die Tragezeit bei Säugetieren zu schützen.
Mr. Patrik Reimers-Bug
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Landschaftsplanung, Ökologie
Landschaftsplanung, Ökologie
Zi. 410, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-297
>Fax: 06204 988-257
>Email: PReimers-Bug@viernheim.de
Mr. Markus Zedlitz
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen,
Grünflächen und Spielplätze
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen,
Grünflächen und Spielplätze
Zi. 410, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-290
>Fax: 06204 988-257
>Email: MZedlitz@viernheim.de