Die Einführung der Getrennten Abwassergebühr wird mittlerweile in mehreren Ländern Deutschlands gesetzlich gefordert.
Vorreiter war hierbei das Land Nordrhein-Westfalen, in dem die Abwassergebührensatzungen auf Basis des Einheitsmaßstabes seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 18.12.2007 rechtswidrig sind.
Dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 13.05.2008 bestätigt.
In Hessen wurde am 24.09.2009 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein ähnlich lautendes Urteil gefällt.
Auch für Baden-Württemberg urteilte der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am 11.03.2010, dass die Getrennte Abwassergebühr von den Städten und Gemeinden eingeführt werden müsse.