Schutz vor Gewalt - Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2, Absatz 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3, Absatz 2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Istanbul Konvention (IK) - Präambel
Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben. Die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen.
Der Film "Ab jetzt" https://www.youtube.com/watch?v=xOUxiF-7vYM zeigt was Frauen seit der IK einfordern dürfen!
Der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt hat im November 2024 in Kooperation mit AdiNet Südhessen das Projekt "Rocking4Respect" initiiert, um ein Zeichen für ein gutes und gewaltfreies Miteinander - für ein sicheres Feiern - zu setzen.
Mit dem Plakat "Männer spielen eine Schlüsselrolle" möchte der Arbeitskreis Männer als Verbündete gegen Gewalt an Frauen gewinnen und mit dem Plakat "Laut feiern-statt leise schweigen" möchte er die Solidarität unter Frauen stärken. Denn nur gemeinsam können sichere -öffentliche- Orte geschaffen und gestaltet werden.
Mit den Plakaten möchte der Arbeitskreis auch während der Sommerbühne 2025 in Viernheim ein Zeichen für ein gewaltfreies Miteinander setzen und freut sich über die Kooperation mit Showmaker.
Mit einem QR-Code wird zudem auf Hilfsangebote hingewiesen.
Auch der Nachhauseweg löst bei Frauen - wenn sie alleine im Dunkeln unterwegs sind - ungute Gefühle aus. Also lieber gemeinsam feiern und nach Hause gehen oder wenn man alleine nach Hause will bzw. muss, den Viernheimer Frauen-Nachtfahrdienst: Tel. 4711 oder 740000 oder 2400 für nur 6€ im gesamten Stadtgebiet (zwischen 20 und 6 Uhr) nutzen.
Das Gleichstellungsbüro
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sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr
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Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte
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Birgit Herbold
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
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