Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 293 "Nordweststadt II"

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.02.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 293 "Nordweststadt II" aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Das vom Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet wird begrenzt:
­ Im Norden durch die landwirtschaftlichen Flächen sowie den Waldfriedhof (neuer Friedhof)
­ Im Osten durch den bestehenden Siedlungskörper der Nordweststadt
­ Im Süden durch die Entlastungsstraße West/ Wormser Straße
­ Im Westen durch die landwirtschaftlichen Flächen/ Wiesenflächen entlang der Autobahn A6

Der Geltungsbereich (ca. 19 ha) umfasst folgende Flurstücke des Flur 18 und ist im Lageplan dargestellt:

144/1, 155/1, 116, 117, 118, 119, 120, 121/1, 121/2, 121/3, 122, 135, 136, 137, 138, 139, 140/1, 140/2, 141, 142, 143, 144, 145, 146/2, 147/2, 150/3, 153/1, 157/3, 165/1, 166/2, 166/3, 168/1, 169/1, 172/1, 173/1, 174/1, 175/1, 177/1, 178/1, 179/1, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 257/2, 257/3, 257/5, 259/2, 265/2, 275/2, 673/3, 674, 680, 763, 816, 944,

sowie teilweise die Flurstücke:
123, 124, 133/4, 134, 156/5, 157/4, 158/4, 159/2, 161/2, 162/2, 163/1, 164/1, 258/5, 260/7, 264/1

Im Nordwesten der Stadt angrenzend an den bestehenden Siedlungskörper soll auf einem bislang durch die Landwirtschaft und Kleingärten genutzten Areal neue Wohnquartiere mit ergänzenden Nutzungen (untergeordnet Gewerbe und Nahversorgung) entstehen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche mehrheitlich als Wohnbaufläche dargestellt.
Der Städtebau und die Nutzungen des künftigen Bebauungsplanes orientieren sich an den ausgearbeiteten städtebaulichen Konzepten, im Fokus steht die Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen (Wohnen für Senioren, bezahlbarer Wohnraum, individuelles Wohnen in Einfamilienhaus, Reihenhaus und Doppelhaus). Das städtebauliche Konzept sieht drei verschiedene Quartiere vor, die durch öffentliche Grünflächen gegliedert und mittels Wegeverbindungen vernetzt werden, hierbei soll der gewachsene Bestand weitestgehend berücksichtigt werden. Die Grünflächen dienen als multifunktionale Erholungsflächen belüften und verbessern das Kleinklima und dienen zudem der örtlichen Versickerung.
Die "Nordweststadt II" stellt eine organische Erweiterung des Siedlungskörpers dar und greift hierbei auch bestehende Verkehrsanschlüsse auf, zusätzlich ist ein Anschluss an den Kreisverkehr im Süden (Wormser Straße) zur Erschließung vorgesehen.

Viernheim, 09.02.2021
Der Magistrat der Stadt Viernheim


Matthias Baaß, Bürgermeister