Bebauungsplan Nr. 293 „Nordweststadt II“
hier: Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 293 „Nordweststadt II“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich gebilligt sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Angrenzend an den bestehenden Siedlungskörper soll im Nordwesten der Stadt auf einer durch die Landwirtschaft und Kleingärten genutzten Fläche neue Wohnquartiere mit ergänzenden Nutzungen entstehen.
Zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums für unterschiedliche Zielgruppen ist nach der im Stadtentwicklungskonzept festgelegten Priorisierung die Entwicklung der Nordweststadt II der nächste Schritt der Stadtentwicklung Viernheims.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordweststadt II“ beabsichtigt die Stadt Viernheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer Wohnbauflächen einschließlich einer randlichen Einzelhandelsnutzung zur Nahversorgung (als Sondergebiet) am nordwestlichen Stadtrand zu schaffen. Mit dem Baugebiet soll der bestehende Siedlungsrand, wie bereits bei der Erschließung der Nordweststadt I in den 1990er Jahren vorgesehen, unter Aufgreifen der bestehenden Verkehrsanschlüsse organisch erweitern werden.
Das Plangebiet „Nordweststadt II“ liegt am nordwestlichen Stadtrand Viernheims (vgl. Abbildung Geltungsbereich) zwischen bestehenden Siedlungsrand der Nordweststadt und der Bundesautobahn A6 mit angrenzenden Freiflächen. Das Plangebiet wird begrenzt
- im Osten durch den bestehenden Siedlungskörper der Nordweststadt,
- im Süden durch die Wohnbebauung an der Wormser Straße,
- im Westen durch die landwirtschaftlichen Flächen/Wiesenflächen entlang der Autobahn A 6,
- und im Norden durch die landwirtschaftlichen Flächen sowie den Waldfriedhof (neuer Friedhof).
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 19,9 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 18 gesamt:
114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 121/1, 121/2, 121/3, 122, 135, 136, 137, 138, 139, 140/1, 140/2, 141, 142, 143, 144, 145, 146/2, 147/2, 150/3, 153/1, 165/1, 166/2, 166/3, 168/1, 169/1, 172/1, 173/1, 174/1, 175/1, 177/1, 178/1, 179/1, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 257/5, 257/3, 257/2, 259/2, 944
sowie folgende Flurstücke teilweise:
123, 124, 133/4, 134, 156/5, 157/4, 158/4, 159/2, 161/2, 162/2, 163/1, 164/1, 258/5, 260/7, 264/1
sowie die Flurstücke Flur 3: Flst. 837/18, 875/3 und 900/32 (jeweils teilweise) (KVP).
Hinzu kommen CEF-Flächen und Externe Ausgleichsflächen (A) mit insgesamt rund 3,2 ha:
Flur 18: Flst. 221/1 (A1) und 156/5 (A2) sowie
Flur 13: Flst. 63 (A3), 64 (A4) und 91/1 (A5).
Bitte lesen Sie HIER die vollständige Bekanntmachung