Sanierung und Energie
→ Ziel: Klimaneutraler Gebäudebestand
Allgemeine Informationen zu Sanieren und Energie
Energetische Sanierungen werden häufig attraktiv gefördert
Wichtige Links zu Förderprogrammen
Fördermittelhotline der Landesenergieagentur Hessen Tel. 0611 95017 - 8440 und Fördermittelberatung / LEA - LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de)
Neutrale Erstinformationen zum Thema Energie gibt es beim städtischen Brundtlandbüro.
Das Brundtlandbüro und die Verbraucherzentrale Hessen kooperieren seit Mai 2020 zu Themen der Energieberatung. Die Verbraucherzentrale Hessen beantwortet unter Anderem Fragen zu Fördermitteln, Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung und Fenstertausch, effiziente Heizsysteme, Stromverbrauch und Heizkosten.
Eine Terminvergabe kann unter 06204 988 - 222 über das städtische Brundtlandbüro erfolgen oder direkt unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) oder online auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Welches Heizsystem ist für mich am besten geeignet?
Seit dem Frühjahr 2022 bietet das Brundtlandbüro in Kooperation mit einem externen Energie-Effizienz-Experten eine Beratung zur Eignung einer Wärmepumpe an. Die Erfahrungen aus den ersten 20 Beratungen zeigen, dass eine Wärmepumpe fast immer technisch möglich und wirtschaftlich ist.
Eine Terminvergabe für Erstberatung über das Brundtlandbüro kann unter der Tel. 06204 988-222 vereinbart werden.
Photovoltaik auf dem eigenen Dach?
In Viernheim ist im Frühjahr die Bürgersolarberatung neu gestartet. Geschulte Personen, die schon eine Solaranlage besitzen, beraten hierbei ehrenamtlich interessierte BürgerInnen beim Projekt einer Solaranlage auf dem eigenen Dach.
Eine Aufnahme in die Beratungsliste erfolgt über das Brundtlandbüro unter der Tel. 06204 988-222.
Sanierung der Gebäudehülle
Der Wärmeschutz des Hauses kann z.B. mit dem Austausch von alten Fenstern oder einer Renovierung der Außenwand umfangreich verbessert werden. Mit einer nachträglichen vollständigen Wärmedämmung ist es möglich, die Heizkosten zu halbieren und mit einer Erneuerung der Heiztechnik diese sogar um 80 % zu senken. Im Optimum gelingt eine Sanierung zum Passivhaus im Bestand.
Dieser Schritt wird mit erheblichen Fördermitteln der Kreditanstalt für Wideraufbau und des Landes Hessen bezuschusst. Energieeffizienzexperten begleiten BürgerInnen bei den Förderprogrammen.
Die Wirtschaftlichkeit von Dämm-Maßnahmen ist meistens positiv. Die Mehrkosten für eine Dämmung rechnen sich immer. Auch wenn zunächst nur eine Dämm-Maßnahme erfolgt, ist es sinnvoll, diese so zu planen, dass sich die nächste problemlos ergänzen lässt. Anhand von Experten erstellten Sanierungsfahrplänen ist ein optimal saniertes Haus Schritt für Schritt möglich.
Staatliche Förderprogramme der KfW (Zuschuss und Kredit), BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und WIBank unterstützen dabei.
Sanierung der Heizungsanlage
Wärmepumpen gehört die Zukunft
Die Energiewende findet auch im Heizungskeller statt. Der Abschied von fossilen Energien gelingt mit einer Wärmepumpe. Sie wandelt Umgebungswärme, meistens Luft, in nutzbare Wärme um. Betrieben wird sie mit Strom, der zunehmend mehr aus regenerativen Quellen stammt. So wird auch die Wärmepumpe zur regenerativen Heizung. Wärmepumpen sind besonders effizient, wenn die Vorlauftemperaturen nicht über 55°C liegen. Ob sich eine Wärmpumpe im eigenen Haus eignet, ist ein einfacher Test möglich. Die Vorlauftemperatur vor der Heizsaison ist auf 50° zu stellen. Gelingt das nicht, helfen oft andere Heizkörper oder Dämm-Maßnahmen. Zunehmend kommen auch Modelle auf den Markt, die Vorlauftemperaturen von 70° bereitstellen.
Über das Brundtlandbüro unter der 06204-988-222 kann ein individueller Beratungstermin vereinbart werden, um zu prüfen, ob eine Wärmepumpe für das Haus geeignet ist.
Fördermöglichkeiten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zurzeit unter anderem Maßnahmen zur Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen und insbesondere das Heizen mit erneuerbaren Energien. Seit dem 15.08.2022 wird/wurde für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage ein Heizungs-Tausch-Bonus zusätzlich zu den regulären Förderungen eingeführt. Die Gesamtfördersätze berechnen sich hierbei anhand der aktuell vorhandenen Heizungsanlage.
Wenn zum Beispiel von einer Ölheizung oder einer über 20 Jahre alten Gasheizung auf eine Wärmepumpe gewechselt wird, gibt es den maximalen Fördersatz von 40%, bestehend aus 25% Zuschuss zur Wärmepumpe, 10% Heizungs-Tausch-Bonus und 5% Wärmequellenbonus, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt werden. In den allermeisten Fällen wird eine Luft-Wasser Wärmepumpe verbaut, bei der Luft als Wärmequelle dient. Hierbei wird seit dem 01.01.2023 ein 5% Bonus gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel (R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid) verwendet wird.
Zuständige Förderstelle ist das BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Alle Angaben zu Fördermittel ohne Gewähr. Das Förderprogramm wird im Herbst 2023 überarbeitet.
Photovoltaik I: Die Sonne schickt keine Rechnung
Solarstrom vom eigenen Dach
Photovoltaik ist derzeit die einzige Möglichkeit in Viernheim regenerativ Strom zu erzeugen. Dezentral, einfach und mit bewährter Technik. Mehr als 800 lokale Anlagen mit 14.000 kW Leistung und zusätzlich 150 Balkonmodule produzieren heute bereits 10% des Viernheimer Stroms. Das Potenzial ist noch riesig, besonders auf einer Vielzahl von kleineren Gebäuden. Im Klimaschutzkonzept wird ein Solarstromanteil von ca. 25% bis 2030 gesehen.
Ein Haushalt hat üblicherweise einen Stromverbrauch von 3.000 - 4.000 Kilowattstunden jährlich. Um diesen rechnerisch zu decken, reicht eine Anlage mit ca. 4-5 Kilowatt Leistung aus. Benötigt wird dafür eine Dachfläche von 25-30 Quadratmetern. Mit einer Investition von 7.500 € - 9.000 € könnte dieser Haushalt jährlich so viele Kilowattstunden regenerativ selbst erzeugen, wie er verbraucht.
Eine eigene Photovoltaikanlage bedeutet:
- Mehr Unabhängigkeit von der Strompreisentwicklung
Wer seinen Strom teilweise selbst erzeugt, ist unabhängiger von der Strompreisentwicklung. Der selbst erzeugte Strom kostet 12-14 Cent je Kilowattstunde und ist mit dem Kaufpreis der Anlage fixiert. Die Sonne schickt keine Rechnung. Etwa 20-25% dieses Stroms lassen sich ohne Speicher im eigenen Haushalt nutzen. Der Rest wird zu festen Konditionen eingespeist.
Aktuelle Einspeisevergütung 2023 für Photovoltaik Anlagen ☀ (solaranlagen-portal.com) - Vollzug der eigenen Energiewende
- Teilweise Energieautarkie durch Selbstversorgung
- Eine Wertsteigerung der Immobilie
- Einen Beitrag zum Klimaschutz
Solarstrom ist klimafreundlich. Je Kilowattstunde werden nur 1/5 der CO2-Emissionen freigesetzt, die im deutschen Strom-Mix verursacht werden.
Photovoltaik II: Schritte zur Umsetzung und gesetzliche Bestimmungen
Schritte zur eigenen Anlage:
- Ersteinschätzung des Dachs über das hessische Solarkataster. Energieland Hessen
- Erstberatung durch die BürgerSolarBeratung (Kontakt über das Brundtlandbüro (Tel. 06204-988 222)
- Kontakt zu einem Fachbetrieb / Solateur in der Region aufnehmen
- Angebote einholen
- Den Betrieb des Vertrauens beauftragen
- Anlage installieren lassen und anmelden (s. Meldepflichten)
- Erträge beobachten
Steuerliche Aspekte
Neu: Seit Anfang 2023 entfallen für Anlagen bis 30 kW die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer, d. h. ganz konkret: Die Mehrwertsteuer entfällt beim Kauf.
Meldepflichten
Es sind verschiedene Anmeldungen (www.info-eeg.de) vorzunehmen:
Stadtwerke, Marktstammdatenregister).
Photovoltaik III: Balkonsolaranlagen
Balkonkraftwerke, auch Steckersolarmodule genannt, sind auch für Mieter eine Option, Solarstrom selbst zu erzeugen. Günstige Anschaffungskosten machen sie an guten Standorten zu einer wirtschaftlichen Investition. Ein aufwändige Hausinstallation ist nicht erforderlich.
Mit Leistungen von 300 oder 600 Watt erzeugen sie bei optimalen Bedingungen 300-600 Kilowattstunden pro Jahr.
Damit lässt sich ein guter Teil der Stromgrundlast (W-Lan-Router, Kühlschrank, Gefriertruhe…) decken. Die Montage (auf Sturmfestigkeit achten) erfolgt in eigener Verantwortung.
Es gelten diese Vorschriften:
- Maximale Leistung 600 W
- Der Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen
- Die Stromeinspeisung muss über einen Wielandstecker erfolgen
- Meldepflicht bei Stadtwerken Viernheim GmbH Photovoltaik - Stadtwerke Viernheim Netz GmbH (swv-netz.de) und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister
- Das Einverständnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ist einzuholen
- Aus Sicht des Verbraucherschutzes wird geraten, beim Kauf auf das CE-Kennzeichen zu achten
Für den Herbst 2023 sind Vereinfachungen angekündigt.
Mehr Informationen: machdeinenstrom.de , www.verbraucherzentrale.nrw/steckersolar
Ansprechpersonen
Mr. Philipp Granzow
Brundtlandbeauftragter
Brundtlandbüro, EG
Brundtlandbüro, Wasserstr. 20
>Telephone: 06204 988-379
>Fax: 06204 988-241
>Email: PGranzow@viernheim.de
Mr. Reinhard Wirths
Brundtlandbüro
Energiemanagement, Energiebeauftragte/r
Energiemanagement, Energiebeauftragte/r
Brundtlandbüro, EG
Brundtlandbüro, Wasserstr. 20
>Telephone: 06204 988-380
>Fax: 06204 988-241
>Email: RWirths@viernheim.de
Mrs. Birgit Riegraf
Brundtlandbüro
Büroorganisation, Haushaltswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Förderprogramm Wärmetechnische Sanierung
Büroorganisation, Haushaltswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Förderprogramm Wärmetechnische Sanierung
Brundtlandbüro, EG
Brundtlandbüro, Wasserstr. 20
>Telephone: 06204 988-222
>Fax: 06204 988-241
>Email: BRiegraf@viernheim.de
Mr. René Schärling
Brundtlandbüro
Klimaschutzmanagement, Klimaanpassung und Nachhaltige Lebensstile
Klimaschutzmanagement, Klimaanpassung und Nachhaltige Lebensstile
Brundtlandbüro, EG
Brundtlandbüro, Wasserstr. 20
>Telephone: 06204 988-392
>Fax: 06204 988-241
>Email: RSchaerling@viernheim.de
Mrs. Myriam Buddensiek
Brundtlandbüro
Klimaschutzmanagement, Mobilität
Klimaschutzmanagement, Mobilität
Brundtlandbüro, EG
Brundtlandbüro, Wasserstr. 20
>Telephone: 06204 988-393
>Fax: 06204 988-241
>Email: MBuddensiek@viernheim.de
Wir informieren Sie gerne!
Büro: Wasserstr. 20 | 68159 Viernheim | Fax: 06204 988-241
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr | Mi 14:00 - 17:30 Uhr |sowie nach Vereinbarung