Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:

Mrs. Annemarie Biermas

Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Amtsleitung

2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim

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Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: März 2024  / Version: 7

Inhaltliche Beschreibung:

Die Stadt Viernheim hat im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Viernheim eine Einzelhandelsuntersuchung durchgeführt, mit der die Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH aus Erlangen beauftragt wurde. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Nahversorgung der Innenstadt.

Bislang erfolgte über mehrere Jahre eine intensive Erhebung, gepaart mit einem breiten Dialog innerhalb der Verwaltung, der kommunalen Gremien und der Öffentlichkeit.

Im Jahr 2016 erfolgte die letzte Ausarbeitung des bisherigen Einzelhandelskonzept als Entwurf mit anschließender Offenlage (bereits weitestgehend abgewogen). Im Anschluss wurden Eckpunkte der Einzelhandelsentwicklung beschlossen und die weitere Vorgehensweise skizziert.

Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse und Beschlüsse soll die Thematik noch 2022 final abgeschlossen werden, sachlich begründet und dabei ein zukunfts- sowie standortgerechtes Konzept darstellen. Ziel ist es ein gesamtstädtisches Konzept zu erstellen, die den rechtlichen Rahmen eines Einzelhandels- bzw. Entwicklungskonzepts auf der Grundlage des § 1 Abs.  6 Nr. 11 BauGB, einer informellen Planung mit Rahmenplancharakter erfüllt. Dadurch sollen u.a. künftige Ansiedlungs- und Erweiterungsinteressen in Viernheim zielgerichtet und schneller umgesetzt werden.

Politische Beschlüsse zum Vorhaben:

Beschluss des Magistrats zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes über die Vergabe der Leistungen zum Abschluss des Konzeptes am 14.12.2020.

Vorlage des erarbeiteten Einzelhandelskonzeptes und Beschluss zum weiteren Umgang mit den erarbeiteten Inhalten erfolgte im Bauausschuss am 12.10.2022.

Beschluss zum weiteren Umgang mit den Ergebnissen des Gutachtens im Bauausschuss am 12.10.2022: Der Magistrat wird beauftragt, die im Entwurf des Einzelhandelskonzepts dargestellte besondere Situation der Stadt Viernheim in Verhandlungen mit dem für Regionalplanung zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt einzubringen. Ziel der Verhandlungen soll sein, in den Darstellungen des künftigen Regionalplans den bisherigen Begriff des zentralen Versorgungsbereichs so anzupassen oder zu ersetzen, dass das Rhein-Neckar-Zentrum zusammen mit dem Bereich „Sonstiger großflächiger Einzelhandelsstandort (Bestand)“ als faktisch zweiter zentralen Standort im nächsten Regionalplan abgebildet wird.

Aktueller Bearbeitungsstand:

  • Bestandserhebung und Bewertung des Einzelhandels durch den beauftragten Gutachter sind erfolgt
  • Erstellung eines Konzeptes für Neuansiedlungen und Bestandserweiterung/ Umstrukturierungen ist erfolgt
  • Erste Abstimmung mit dem Kreis Bergstraße als übergeordnete Behörde ist erfolgt
  • Erste Besprechung mit der Regionalplanung des RP Darmstadt ist ebenfalls erfolgt. Austausch weitere Informationen erfolgt, um eine entsprechende Ausweisung in der Neuaufstellung des Regionalplanes zu erreichen. Ein Ergebnis steht noch nicht fest.
  • Weitere Abstimmung mit der Metropolregion Rhein-Neckar läuft derzeit

Kosten, soweit bezifferbar:

ca. 33.000 €

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:

Unterlagen dem RP Darmstadt zur Verfügung stellen. 1. Offenlage für die Neuaufstellung des Regionalplanes für Mitte 2024 geplant. Dazu dann entsprechende Stellungnahme.

Betroffenes Gebiet:

Stadtgebiet

Bürgerbeteiligung vorgesehen?

  • Auch bei Vorarbeiten zu den vorliegenden Grundlagen erfolgte eine Abstimmung mit den Behörden und der Öffentlichkeit
  • Stichprobenartige Bürgerbefragung via Telefon sowie Internetumfrage im Februar/ März 2021