Wirtschaftsförderung: Hilfsmöglichkeiten und Informationen für Unternehmen
Was sich 2024 für Unternehmen ändert
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen und Selbstständige viele neue Regeln. Die wichtigsten Änderungen zu den Themenfeldern Arbeitsrecht, Unternehmensführung, Steuern, Energie und Umwelt finden Sie hier
Hessische Aufstiegsprämie wird deutlich erhöht: 3.500 Euro für Meister, Fachwirte und Betriebswirte ab 1. Juni 2024
Gute Nachrichten für alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Die hessische Aufstiegsprämie wird ab dem 1. Juni 2024 deutlich auf 3.500 Euro erhöht. Damit fördert das Land Hessen die Meister-, Fachwirt- und Betriebswirtabschlüsse noch stärker und macht die höhere Berufsbildung noch attraktiver. Das bedeutet ganz konkret, wer seine Prüfung als Meister, Fachwirt oder Betriebswirt ab dem 1. Juni 2024 mit Erfolg absolviert, bekommt hierfür die deutlich erhöhte Aufstiegsprämie vom Land Hessen. Da die vorgelagerten Lernaktivitäten bereits durch das Aufstiegs-BAföG und die bundesweite Begabtenförderung zusätzlich gefördert werden, ist die höhere Berufsbildung auf den Niveaus des Bachelor und Master professional für die meisten Lernenden kostenfrei. Weitere Infos hier
Alle Informationen und die Online-Anträge zur hessischen Aufstiegsprämie sind auf der Website des Hessischen Wirtschaftsministeriums abrufbar. Weitere Infos hier: Aufstiegsprämie - Hessischer Industrie- und Handelskammertag (hihk.de)
Das neue Lieferkettengesetz
Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt. Große Unternehmen müssen künftig innerhalb ihrer internationalen Lieferketten die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in weltweiten Lieferketten beschlossen. Mit dieser Regelung sind auch oft die kleineren Zulieferbetriebe aus Viernheim tangiert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht. Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Weiter Infos hier .
Beabsichtigt: eRechnung und neues Meldesystem für B2B-Umsätze
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beabsichtigt, ein Meldesystem mit verpflichtenden elektronischen Rechnungen für B2B-Umsätze einzuführen. In Hessen können Unternehmen seit April 2020 elektronische Rechnungen im Rechnungsformat “XRechnung” an öffentliche Auftraggeber versenden, ab April 2024 werden eRechnungen hier sogar zur Pflicht. Neu ist jedoch, dass alle Unternehmen gemäß den aktuellen Plänen des BMF zukünftig die Rechnungserstellung für inländische B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen müssen. Rechnungen in Papierform oder dem weitverbreiteten PDF-Format gehören dann voraussichtlich der Vergangenheit an. Weitere Infos hier Verpflichtende eRechnung und neues Meldesystem für B2B-Umsätze - IHK Darmstadt
Hessische Verordnung für Ersatzbaustoffe gilt ab 1. August 2023
Die von der Bundesregierung bereits beschlossene „Ersatzbaustoffverordnung” soll den Einsatz recycelter Baustoffe ermöglichen. Es handelt sich hierbei um ein neues Regelwerk für die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen. In Hessen trat diese ab 1. August 2023 in Kraft.
Informationen für vom Krieg in der Ukraine betroffene Unternehmen
Informationen für Unternehmen zum Krieg in der Ukraine mit Service-Links zum Umgang mit der Krisensituation und den Sanktionen finden Sie hier.
Fördergelder für Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen sichern
Seit dem 24. April können die Anträge für die Förderperiode 2024 gestellt werden. „Das Programm endet am 31. Dezember 2024, daher ist es ratsam, sich die Förderung schnell zu sichern“, so Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz.
Ziel des Förderprogramms ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS). Diese Systeme warnen den Fahrer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel und tragen so zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Gefördert werden Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen. Neuzulassungen mit Typgenehmigung vor dem 6. Juli 2022 sind nur noch bis zum 6. Juli 2024 förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für das Förderprogramm stehen online auf der Webseite des Bundesamtes für motorisierte Fahrzeuge und Straßenverkehr (BALM) HIER... zu finden.
Interessierte können sich für weitere Informationen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität Team „Abbiegeassistenzsysteme“ telefonisch unter 0221/5776-2699 oder per E-Mail unter IchWillDenAssi(at)balm.bund.de wenden. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 9 bis 11:45 Uhr und von 13:15 bis 14:45 Uhr sowie Freitag von 9 bis 11:45 Uhr.
Energiesparen im Unternehmen - 8 einfache Tipps der IHK
Was lässt sich schnell und ohne großen Aufwand umsetzen? Die sprunghaft gestiegenen Energiekosten stellen viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Was können Unternehmen also machen, um die aktuelle Situation zumindest ein wenig zu entschärfen? Investitionen in neue, energieeffiziente Anlagen und eigene Erneuerbare Energien können helfen, haben aber einen langen zeitlichen Vorlauf und sind ebenfalls kostenintensiv.
Bereits mit kleinen Optimierungen im Anlagenbestand und durch Verhaltensänderungen sind Energieeinsparungen möglich. Viele Unternehmen haben hier schon Erfahrungen und diese so genannten „low hanging fruits“ geerntet. Weitere Infos hier
Fördermöglichkeiten mit dem Ziel Umweltbelastungen zu verringern
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert auf Basis unterschiedlicher Förderprogramme zahlreiche Projekte, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu verringern. So werden beispielsweise im Inland als auch im Ausland vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen unterstützt. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Förderprogramme des BMUV. Weitere Infos hier BMUV: Fördermöglichkeiten
Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen.
Klimaschutzoffensive der KfW für Unternehmen
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Unternehmen und Freiberufler bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt mit einem Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro. Hierbei können ganz unterschiedliche Bereiche unterstützt werden. Weitere Infos hier
Kostenfreie Seminare (online)
BIEG
Das Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG Hessen) bietet Unternehmen Unterstützung auf dem Weg in die Digitalisierung und bei Online-Marketing-Aktivitäten. Das BIEG ist eine Serviceeinrichtung verschiedener Industrie- und Handelskammern in Hessen.
Eine Übersicht der Seminare der BIEG und die Anmeldemöglichkeit finden Sie Hier
Frühere Online-Seminare können im Blog des BIEG ebenso abgerufen werden wie eine Reihe weiterer nützlicher Hinweise und Tipps, die für Durchblick im digitalen Zeitalter sorgen. Kostenfreie Leitfäden bündeln Wissen zu den verschiedensten Themen im Onlinebereich und sind als PDF-Download zu folgenden Themen verfügbar: Online-Marketing, Suchmaschinen, Webdesign, Social Media, E-Mail-Marketing, E-Commerce, Recht sowie zu weiteren Spezialthemen.
Über 30 Vorträge, Interviews und Seminaraufzeichnungen finden Sie auf dem YouTube-Channel der BIEG hier.
Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt (Seminare/ Sprechtage)
Mit praxisorientierten Angeboten unterstützt das Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt hier kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen bei der Digitalisierung - kostenfrei und unabhängig. Dieses gibt Einstiegsimpulse, vermitteln Digitalisierungswissen und begleiten mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Projekte. Mit Online-Seminaren werden leicht zugängliche und flexible Einstiegsformate angeboten.
Eine Übersicht der Veranstaltungen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier
Förderung bei Digitalisierungsmaßnahmen
Bundesförderung:
Mit „Digital jetzt“ bot das Ministerium für Wirtschaft und Energie ein Förderprogramm für Unternehmen an. Kernpunkt war ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beim Transformationsprozess, hin zur Digitalisierung. Gefördert wurden sowohl Investitionen in digitale Technologien wie auch die Qualifizierung von Beschäftigten. Das Programm ist Ende 2023 ausgelaufen. Leider ist bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar, ob dieses Programm, evtl. in einer modifizierten Form, fortgeführt wird. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht. Weitere Informationen hier
Landesförderung DIGI-Zuschuss:
Die Förderung für Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit ist in 2024 wieder möglich. Der 1. Call findet am 01.07.2024 statt. Voraussichtlich wird es im 4.Quartal 2024 einen weiteren Call (Tag der Zufallsauswahl) geben, bei dem nochmals Unternehmen zur Antragsstellung per Zufallsauswahlverfahren ausgewählt werden. Weitere Informationen hier.
Förderung der Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen
Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Das RKW Hessen unterstützt bei der Konkretisierung des Themas, empfehlen geeignete Experten und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Mögliche Themenschwerpunkte der geförderten Digitalisierungsberatung können sein Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings und Gewährleistung der IT-Sicherheit. Weitere Infos hier
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Hessen: Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Dies war ein wichtiger Stichtag für die Beratungs- und Fortbildungsorganisation RKW Hessen. Unternehmende, Start-ups und Gründungsinteressierte können durch die jetzt gültigen Regelungen bei vielen verschiedenen Beratungsthemen von einem Zuschuss von 50 bis 75 Prozent zum Expertenhonorar profitieren! Weitere Info hier.
Bund: Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Mit der neuen Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Weitere Informationen hier BAFA Unternehmensberatung.
Mehrwegpflicht
Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wieder verwendbaren Alternative einräumen. Welche Produkte betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt und was dabei zu beachten ist, finden Sie hier Mehrwegpflicht - IHK Darmstadt
Informationen für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird zum Jahresbeginn 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben. Umfassende Informationen, Vorlagen und Muster für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie finden sich beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hier, dem hessischen Hotel- und Gaststättenverband hier,
Existenzgründung
Die monatlich stattfindende Existenzgründungsberatung
Das Angebot des monatlich stattfindenden kostenlosen Beratungstags für Existenzgründende der Wirtschaftsförderung Viernheim in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH wird in Präsenz, über Videokonferenz oder per Telefon angeboten. Vereinbaren Sie doch gleich einen individuellen Gesprächstermin.
Informationen zu Themen der kostenfreien Beratung und zur Terminvereinbarung finden Sie hier
Förderung der Designberatung
Design ist wichtig und hilft Unternehmen, sich "ins rechte Licht zu rücken". Eine Designberatung für kleine und mittlere Unternehmen kann über das RKW Hessen gefördert werden. Mögliche Beratungsthemen sind: Markendesign, Markeneinführung, Corporate Branding, Nachhaltige Designstrategien, Kommunikationsmittel und webbasierte Anwendungen, Produktentwicklung und -optimierung sowie Auftragsvergabe und Briefing. Achtung: Die Förderung der Designberatung umfasst reine Beratungsleistungen. Gestaltungsleistungen in Form von Kommunikations-, Medien- und Produktdesign sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Förderhöhe max. 50 Prozent des Beratungshonorars. Weitere Infos hier
Unterstützung für Landwirte
Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und verschiedene Dienstleistungen für Landwirte erhalten Sie hier:
- Hessischer Bauernverband hier https://www.hessischerbauernverband.de
- Rentenbank hier https://www.rentenbank.de/