Wirtschaftsförderung: Hilfsmöglichkeiten und Informationen für Unternehmen


Was sich 2025 für Unternehmen ändert

Seit dem 1. Januar 2025 gelten für Unternehmen und Selbstständige viele neue Regeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick erhalten Sie hier Die wichtigsten Gesetzesänderungen - IHK Darmstadt


Arbeitsverträge können jetzt auch digital geschlossen werden

Bisher waren Arbeitgeber durch das Nachweisgesetz verpflichtet, einen umfangreichen Katalog wesentlicher Arbeitsbedingungen – u.a. Arbeitsort, Vergütung, Urlaubsdauer und Kündigungsfristen – schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift festzuhalten und dem Arbeitnehmer in Papierform auszuhändigen. Es reicht grundsätzlich aus, den Arbeitsvertrag oder vertragliche Änderungen in Textform abzufassen und dem Arbeitnehmer elektronisch – also zum Beispiel per E-Mail – zu übermitteln. Näheres HIER...


Hessische Aufstiegsprämie wird deutlich erhöht: 3.500 Euro für Meister, Fachwirte und Betriebswirte ab 1. Juni 2024

Gute Nachrichten für alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Die hessische Aufstiegsprämie wird ab dem 1. Juni 2024 deutlich auf 3.500 Euro erhöht. Damit fördert das Land Hessen die Meister-, Fachwirt- und Betriebswirtabschlüsse noch stärker und macht die höhere Berufsbildung noch attraktiver. Das bedeutet ganz konkret, wer seine Prüfung als Meister, Fachwirt oder Betriebswirt ab dem 1. Juni 2024 mit Erfolg absolviert, bekommt hierfür die deutlich erhöhte Aufstiegsprämie vom Land Hessen. Da die vorgelagerten Lernaktivitäten bereits durch das Aufstiegs-BAföG und die bundesweite Begabtenförderung zusätzlich gefördert werden, ist die höhere Berufsbildung auf den Niveaus des Bachelor und Master professional für die meisten Lernenden kostenfrei. Weitere Infos hier

Alle Informationen und die Online-Anträge zur hessischen Aufstiegsprämie sind auf der Website des Hessischen Wirtschaftsministeriums abrufbar. Weitere Infos hier: Aufstiegsprämie - Hessischer Industrie- und Handelskammertag (hihk.de)


Das neue Lieferkettengesetz

Mit dem neuen Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt. Große Unternehmen müssen künftig innerhalb ihrer internationalen Lieferketten die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in weltweiten Lieferketten beschlossen. Mit dieser Regelung sind auch oft die kleineren Zulieferbetriebe aus Viernheim tangiert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht.  Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Weiter Infos hier .


E-Rechnung zum 1. Januar 2025 verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein PDF ohne maschinenlesbaren Teil gilt nicht als E-Rechnung. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Unter bestimmtem Voraussetzungen sind bis Ende 2027 Papierrechnungen und einfache PDFs noch zulässig. Darüber hinaus wurden Kleinunternehmer vom Versand der neuen E-Rechnung befreit, die Empfangspflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Weitere Infos hier Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

E-Rechnung hochladen

HIER: In ELSTER können Sie Ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren.


Energiesparen im Unternehmen - 8 einfache Tipps der IHK

Was lässt sich schnell und ohne großen Aufwand umsetzen? Die sprunghaft gestiegenen Energiekosten stellen viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Was können Unternehmen also machen, um die aktuelle Situation zumindest ein wenig zu entschärfen? Investitionen in neue, energieeffiziente Anlagen und eigene Erneuerbare Energien können helfen, haben aber einen langen zeitlichen Vorlauf und sind ebenfalls kostenintensiv.
Bereits mit kleinen Optimierungen im Anlagenbestand und durch Verhaltensänderungen sind Energieeinsparungen möglich. Viele Unternehmen haben hier schon Erfahrungen und diese so genannten „low hanging fruits“ geerntet. Weitere Infos hier


Fördermöglichkeiten mit dem Ziel Umweltbelastungen zu verringern

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert auf Basis unterschiedlicher Förderprogramme zahlreiche Projekte, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu verringern. So werden beispielsweise im Inland als auch im Ausland vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen unterstützt. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Förderprogramme des BMUV. Weitere Infos hier BMUV: Fördermöglichkeiten


Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen.

Weitere Infos hier und hier.


Klimaschutzoffensive der KfW für Unternehmen

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Unternehmen und Freiberufler bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt mit einem Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro. Hierbei können ganz unterschiedliche Bereiche unterstützt werden. Weitere Infos hier


Kostenfreie Seminare (online)

BIEG
Das Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG Hessen) bietet Unternehmen Unterstützung auf dem Weg in die Digitalisierung und bei Online-Marketing-Aktivitäten. Das BIEG ist eine Serviceeinrichtung verschiedener Industrie- und Handelskammern in Hessen.

Eine Übersicht der Seminare der BIEG und die Anmeldemöglichkeit finden Sie Hier

Frühere Online-Seminare können im Blog des BIEG ebenso abgerufen werden wie eine Reihe weiterer nützlicher Hinweise und Tipps, die für Durchblick im digitalen Zeitalter sorgen. Kostenfreie Leitfäden bündeln Wissen zu den verschiedensten Themen im Onlinebereich und sind als PDF-Download zu folgenden Themen verfügbar: Online-Marketing, Suchmaschinen, Webdesign, Social Media, E-Mail-Marketing, E-Commerce, Recht sowie zu weiteren Spezialthemen.

Über 30 Vorträge, Interviews und Seminaraufzeichnungen finden Sie auf dem YouTube-Channel der BIEG hier.

Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt (Seminare/ Sprechtage)

Mit praxisorientierten Angeboten unterstützt das Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt hier kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen bei der Digitalisierung - kostenfrei und unabhängig. Dieses gibt Einstiegsimpulse, vermitteln Digitalisierungswissen und begleiten mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Projekte. Mit Online-Seminaren werden leicht zugängliche und flexible Einstiegsformate angeboten. 

Eine Übersicht der Veranstaltungen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier


Förderung bei Digitalisierungsmaßnahmen

Bundesförderung:

Mit „Digital jetzt“ bot das Ministerium für Wirtschaft und Energie ein Förderprogramm für Unternehmen an. Kernpunkt war ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beim Transformationsprozess, hin zur Digitalisierung. Gefördert wurden sowohl Investitionen in digitale Technologien wie auch die Qualifizierung von Beschäftigten. Das Programm ist Ende 2023 ausgelaufen. Leider ist bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar, ob dieses Programm, evtl. in einer modifizierten Form, fortgeführt wird. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht. Weitere Informationen hier 

Landesförderung DIGI-Zuschuss:

Die Förderung für Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit ist auch in 2025 wieder möglich. Es sind nur Mittel für Unternehmen vorgesehen, welche Ihr geplantes Digitalisierungsprojekt noch bis 30.11.2025 abschließen können (Inbetriebnahme-/Umsetzung, Rechnungsbegleichung und Abrechnung gegenüber der WIBank). Die erste Zufallsauswahl hat am Montag, den 28.04.2025 stattgefunden. Im Folgenden wird jeweils zum Wochenanfang eine neuerliche Zufallsauswahl vorgenommen. Sobald die zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dieser „EXPRESS-Förderung“ ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal geschlossen. Sofern ein Unternehmen im Bewerbungsverfahren angegeben hat, im Falle einer erfolglosen Bewerbung auch an künftigen Call´s teilnehmen zu wollen, gelangt die Bewerbung automatisch in das jeweils nächste Auswahlverfahren. Eine neuerliche Bewerbung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen hier.

Förderung der Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen

Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Das RKW Hessen unterstützt bei der Konkretisierung des Themas, empfehlen geeignete Experten und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Mögliche Themenschwerpunkte der geförderten Digitalisierungsberatung können sein Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings und Gewährleistung der IT-Sicherheit. Weitere Infos hier


Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Hessen: Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Dies war ein wichtiger Stichtag für die Beratungs- und Fortbildungsorganisation RKW Hessen. Unternehmende, Start-ups und Gründungsinteressierte können durch die jetzt gültigen Regelungen bei vielen verschiedenen Beratungsthemen von einem Zuschuss von 50 bis 75 Prozent zum Expertenhonorar profitieren! Weitere Info hier.

Bund: Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Mit der neuen Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Weitere Informationen hier BAFA Unternehmensberatung.


Mehrwegpflicht

Seit 2023 müssen Anbieter von Essen und Trinken zum Mitnehmen eine Mehrweg-Alternative zu Einwegverpackungen anbieten. Kunden haben die Wahl, welche Verpackung sie nutzen möchten. Ziel ist es, Müll zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Weitere Infos hier.


Existenzgründung

Die monatlich stattfindende Existenzgründungsberatung

Das Angebot des monatlich stattfindenden kostenlosen Beratungstags für Existenzgründende der Wirtschaftsförderung Viernheim in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH wird in Präsenz, über Videokonferenz oder per Telefon angeboten. Vereinbaren Sie doch gleich einen individuellen Gesprächstermin.

Informationen zu Themen der kostenfreien Beratung und zur Terminvereinbarung finden Sie hier


Förderung der Designberatung

Design ist wichtig und hilft Unternehmen, sich "ins rechte Licht zu rücken". Eine Designberatung für kleine und mittlere Unternehmen kann über das RKW Hessen gefördert werden. Mögliche Beratungsthemen sind: Markendesign, Markeneinführung, Corporate Branding, Nachhaltige Designstrategien, Kommunikationsmittel und webbasierte Anwendungen, Produktentwicklung und -optimierung sowie Auftragsvergabe und Briefing. Achtung: Die Förderung der Designberatung umfasst reine Beratungsleistungen. Gestaltungsleistungen in Form von Kommunikations-, Medien- und Produktdesign sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Förderhöhe max. 50 Prozent des Beratungshonorars. Weitere Infos hier


Unterstützung für Landwirte

Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und verschiedene Dienstleistungen für Landwirte erhalten Sie hier: