Wahlscheinbeantragung Briefwahl
Anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie noch mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie dann auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL - Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Aufgrund der Verkürzung stehen verfahrenstechnische Fristen noch nicht fest. Sobald bekannt, werden diese hier veröffentlicht.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
zum Wahlscheinantrag (Fristen stehen noch nicht fest)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins.
Hinweise | Rückfragen:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen direkt am Haupteingang des Alten Rathauses, Kettelerstraße 3 in den Briefkasten einwerfen!
Briefwahlbüro Viernheim
Kettelerstr. 1B
68519 Viernheim
Telefon 06204 988-122
E-Mail: buergerbuero(at)viernheim.de
Montag und Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 9:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr