Zum 01.01.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10.2016 in Kraft getreten. In der dazugehörigen Verordnung vom 24.01.2018 hat die Hessische Landesregierung geregelt, dass die Kreisordnungsbehörden die Aufgaben, die originär den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde obliegen, übernehmen können.
Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Viernheim bereits in den letzten Jahren Gebrauch gemacht. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12.12.2024 einem erneuten Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zwischen dem Kreis Bergstraße und der Stadt Viernheim für weitere fünf Jahre zugestimmt.
Die Vereinbarung kann Hier... aufgerufen werden.
Die Vereinbarung ist auch in Papierform im Alten Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim niedergelegt und kann dort während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Viernheim, den 11.06.2025
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Jörg Scheidel, 1. Stadtrat