Der Magistrat

Der Magistrat der Stadt Viernheim besteht aus: 11 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten, die von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlzeit (5 Jahre) gewählt werden.

Er setzt sich in seiner 19. Legislaturperiode aktuell wie folgt zusammen:

  • 4 ehrenamtliche Magistratsmitglieder von der CDU,
  • 3 von der SPD,
  • 2 von Bündnis 90/Die Grünen,
  • 1 von der UBV,
  • 1 von der FDP,
  • dem 1. Stadtrat/der 1. Stadträtin,
  • sowie dem 2021 von den Bürgerinnen und Bürgern zum fünften Mal für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählten Bürgermeister Matthias Baaß, der zugleich Vorsitzender dieses Gremiums ist.

Der Magistrat ist zuständig für die Entscheidungen der laufenden Verwaltung. Im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Gelder sind die alltäglichen Geschäfte abzuwickeln. Hierunter fallen Personalfragen ebenso wie Grundstücksgeschäfte oder Auftragsvergaben an Firmen. Daneben werden i.d.R. auch die Angelegenheiten, bei denen die Entscheidungskompetenz bei einem der Ausschüsse oder bei der Stadtverordnetenversammlung liegt, zunächst im Magistrat beraten.

Die nichtöffentlichen Sitzungen finden mehrmals im Monat, i.d.R. montagsnachmittags, statt. Der Bürgermeister als Vorsitzender setzt die jeweils zu behandelnden Angelegenheiten fest, lädt die Mitglieder zu der Sitzung ein und ist als einziger berechtigt, über die getroffenen Entscheidungen zu berichten. Das Gremium ist kollegial organisiert, d.h. in der Sitzung haben alle Mitglieder gleiches Rede- und Stimmrecht. Allerdings gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Bürgermeisters in seiner Funktion als Vorsitzender den Ausschlag.

Die Stadtverordnetenversammlung

Die Mitgliederzahl der Gemeindevertretung, die in Städten Stadtverordneten-Versammlung genannt wird, richtet sich nach § 38 der Hessischen Gemeindeordnung. 

Danach gehören der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim 45 Stadtverordnete an. Diese werden für die Dauer einer 5-jährigen Legislaturperiode direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. 

Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich in ihrer 19. Legislaturperiode aktuell folgendermaßen zusammen:

CDU-Fraktion 15 Sitze
SPD-Fraktion 12 Sitze
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 8 Sitze
UBV-Fraktion 6 Sitze
FDP-Fraktion 3 Sitze
fraktionslos 1 Sitz

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt und trägt die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke der Stadt gelenkt werden sollen. Sie trifft wichtige, grundlegende Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Verabschiedung von Satzungen, z.B. Bebauungsplänen und die Festlegung, der der Verwaltung zur Abwicklung der laufenden Geschäfte zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes.

Sie entscheidet beispielsweise, dass der neue Friedhof gebaut wird, während es dann Aufgabe des Magistrats ist, diesen Beschluss auszuführen und die entsprechenden Aufträge an die Firmen zu vergeben.

In der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl, der sogenannten konstituierenden Sitzung (23.04.2021), wählten die Stadtverordneten aus ihrer Mitte Norbert Schübeler zum Stadtverordnetenvorsteher und somit als Vorsitzenden sowie dessen Vertreter. Erst mit dieser Wahl war das Gremium handlungsfähig. 

Aufgaben des Stadtverordnetenvorstehers sind die Festlegung der Tagesordnung, die Einladung zur Sitzung und die Sitzungsleitung. Ferner repräsentiert er die Stadtverordnetenversammlung nach außen (z.B. bei Veranstaltungen aller Art wie beim Neujahrsempfang, oder auch bei Vereinsfesten).

Die Stadtverordnetenversammlung tagt in der Regel einmal im Monat (freitagsabends) in öffentlicher Sitzung. Für bestimmte Angelegenheiten können die Mitglieder jedoch auch den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. In diesem Fall müssen Zuhörer*innen und Pressevertreter*innen während der Beratungen und der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen. Das Ergebnis wird jedoch dann wieder öffentlich bekanntgegeben. 

Die Ausschüsse

Die 45 Stadtverordneten bilden aus ihrer Mitte sogenannte "Ausschüsse", welche die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorbereiten. Die Ausschüsse beraten im kleinen Kreis über ganz bestimmte Angelegenheiten und sprechen Empfehlungen für die dann in der Stadtverordnetenversammlung (also in großer Runde) endgültig zu treffenden Entscheidungen aus. 

Die Ausschüsse tagen in der Regel einmal im Monat (abends) öffentlich. Für bestimmte Tagesordnungspunkte können die Mitglieder jedoch auch die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung beschließen. In diesem Fall müssen Zuhörer*innen und Pressevertreter*innen den Raum verlassen. 

In der 19. Legislaturperiode gibt es in Viernheim 4 Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuss (Wirtschaftsförderung)

Ausschuss Umwelt, Energie und Bauen (Stadtentwicklung, Agenda 21)

Sozial- und Kulturausschuss (Integration, Sport, Bildung, Jugend und Familie)

Planungsausschuss Rathaus

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 23.04.2021 entschieden, dass die Ausschüsse, auch weiterhin entsprechend den Regelungen in § 2 der Hauptsatzung der Stadt Viernheim, aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen.

Die Ausschüsse setzen sich entsprechend dem Stärkeverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung (4 CDU, 3 SPD, 2 Bündnis90/Die Grünen, 1 UBV, 1 FDP) zusammen.

Der Planungsausschuss Rathaus setzt sich aus 4 CDU, 4 SPD, 2 Bündnis90/Die Grünen, 2 UBV, 1 FDP, (13 stimmberechtigte Mitglieder) zusammen.

Sollte ein Mitglied für eine Sitzung verhindert sein, kann es sich auch von einem anderen Stadtverordneten vertreten lassen.

Das Beteiligungsforum Integrationskommission

Das Beteiligungsforum Integrationskommission ist - wie alle Kommissionen - ein Hilfsorgan des Magistrats und setzt sich deshalb aus Magistratsmitgliedern, aber auch aus Stadtverordneten und mindestens zur Hälfte aus den sogenannten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern (die die ausländische oder eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen oder eingebürgert sind) zusammen.

Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Als Vorreiterin in Sachen Bürgerbeteiligung und Integrationspolitik hat sich die Stadt Viernheim weit über Gemeindegrenzen hinweg einen Namen gemacht. Die langjährige Arbeit mündete schon vor geraumer in zwei Konzepten, die von der Stadtverordnetenversammlung jeweils einstimmig beschlossen wurden:

1. Viernheimer Bürgerbeteiligungskonzept

2. Viernheimer Vielfalts- und Integrationskonzept

Auf dieser Basis wird seither die lokale Integrationsarbeit, unter Beteiligung von Kommunalpolitik und Verwaltung sowie zahlreicher Akteure aus dem Gemeinwesen, kontinuierlich und erfolgreich durchgeführt.

Ausführende Organe sind seither - das zentrale Steuerungsgremium „Lenkungsgruppe Vielfalt und Integration“ und - das „Beteiligungsforum Integration“, in dem die Ziele, Maßnahmen und Handlungsfelder der kommunalen Vielfalts- und Integrationsstrategie gemeinsam erarbeitet wurden (siehe www.viernheim.de/vielfaltundintegration)

In Viernheim setzt sich die Kommission deshalb grundsätzlich wie folgt zusammen:

  • 15 gewählte sachkundige Einwohner*innen
  • 8 Handlungsfeldverantwortliche der Lenkungsgruppe Vielfalt und Integration
  • 5 Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung (aus jeder Fraktion eine Person)
  • 1 Magistratsmitglied
  • Bürgermeister*in als Vorsitzende*r

Zudem wird aus den Reihen der sachkundigen Einwohner*innen grundsätzlich mindestens ein*e Co-Vorsitzende*r gewählt.

Die aktuelle Zusammensetzung finden Sie unter: Kommission für städtepartnerschaftliche und internationale Beziehungen - SD.NET RIM 4 (ekom21.de)