Die Ausgangssituation
In der Oberrheinebene herrschen, wie dies für Flusstäler typisch ist, wechselnde Grundwasserstände. Ende der 1970er Jahre und Anfang der 1990er Jahre waren extrem tiefe Werte zu verzeichnen, mit der Gefahr von Setzungsrissen an Gebäuden. In der Zeit vom Frühjahr 2001 bis Sommer 2003 waren die Pegelstände besonders hoch. Rückblickend wurden zuletzt in der Zeit vor 1960 die derzeitigen Pegelstände überschritten.
Der wesentliche Einfluss auf die Grundwasserhöhen besteht in der Menge der Grundwasserneubildung, die durch die Niederschlagsmengen, vor allem im Winterhalbjahr, bestimmt ist. Ferner wirkt sich die Grundwasserentnahme aus Brunnen, besonders die des Wasserwerks Käfertal, aus.
GWO-Informationsportal
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Niederschläge in Viernheim
Nach 3 Jahren mit mehr als um 1/4 überdurchschnittlichen Niederschlägen zeigte das Grundwasser in den Jahren 2002 und Anfang 2003 die höchsten Stände seit 43 Jahren. In den letzen Jahren waren die Niederschläge im Mittel unter dem Durchschnitt. Die Grundwasserpegel sind inzwischen deutlich gefallen.
Gefährdungen
Unterirdische Gebäudeteile wie Keller, Tiefgaragen oder Schächte können durch das Grundwasser beeinträchtigt werden, wenn sie mit dem Wasser in Berührung kommen und die Nässe ansaugen oder bei höherem Stand durch den entstehenden Druck Wasser eindringt. Abhängig von der Gefährdung sind geeignete bauliche Vorkehrungen oder Sanierungen notwendig.
Eine künstliche Beeinflussung der Grundwasserstände ist grundsätzlich möglich, indem man das Grundwasser anreichert (gegen Tiefstände) oder absenkt bei oberen Extremwerten. Es müssen die Auswirkungen auf den gesamten Wasserhaushalt und auf Natur- und Landschaft berücksichtigt werden, damit solche Eingriffe genehmigt werden können. Weiterhin treten hohe Kosten auf. Um Tiefstände des Grundwassers nördlich von Viernheim abzufangen wurde z. B. mit Zig-Millionen-Aufwand eine Rheinwasser-Aufbereitungsanlage gebaut (Die allerdings keine Auswirkungen auf den Grundwasserstand in Viernheim hat). Der Betrieb wird bei Annäherung an Maxima ausgesetzt.
Durch ein Netz von Gräben wurde Anfang des letzten Jahrhunderts das damals höhere Grundwasserniveau abgesenkt. Dieses System hat Grenzen, die durch die Wasserspiegel von Rhein und Weschnitz gebildet werden. Bei den derzeitigen Grundwasserständen ist eine Ableitung von Grundwasser über dieses System im Bereich Viernheim wegen der bestehenden Höhen und Gefälle nicht möglich.
Baugebiet Bannholzgraben
Um die Bauherren vor kostenträchtigen Baufehlern zu bewahren, wurde seitens der Stadt Viernheim bereits 1996 in den Bebauungsplan "Bannholzgraben" - ausgehend von einem Baugrundgutachten - ein Hinweis auf die hohen Grundwasserstände (kritischer Kellersohlenbereich) aufgenommen. Er lautet in seiner 2004 aktualisierten Fassung wie folgt:
NACH DEM BAUGRUNDGUTACHTEN VOM 06.03.1996 WURDE AUFGRUND DER ZWISCHENWERTBERECHNUNG DER VORLIEGENDEN MESSWERTE DER PEGEL 544 182, 544 239, 544 042 IM BEREICH DES PLANGEBIETES ‘BANNHOLZGRABEN’ EIN MAXIMALER GRUNDWASSERSTAND VON 95,2 M Ü.NN ERWARTET. INZWISCHEN WURDEN DIE BISHERIGEN MAXIMALEN WASSERSTÄNDE AN 2 DER ZUGRUNDELIEGENDEN PEGEL ÜBERSCHRITTEN. IM ÖSTLICHEN RANDBEREICH DES BAUGEBIETES WAR IM WINTER 2003 EIN MAXIMALER GRUNDWASSERSTAND VON 95,7 M Ü.NN ERREICHT WORDEN. DIE GERINGSTE AUSGANGSGELÄNDEHÖHE BETRUG 97,2 M Ü.NN; DIE GRÖSSTE 98,2 M Ü.NN. DIE ERSCHLIESSUNGSSTRASSEN SIND BIS ZUR HÖHE 99,6 M Ü.NN. ANGEHOBEN HERGESTELLT. AM PEGEL 1 544 042 SIND IM JAHR 1953 MAXIMALE PEGELWERTE VON 94,48 M Ü.NN, 0,26 M HÖHER ALS 2003 GEMESSEN WORDEN. AUCH NACH VERÖFFENTLICHUNG DIESES HINWEISES KÖNNEN HÖHERE PEGELSTÄNDE EINTRETEN. MESSWERTE WERDEN VON DER HESSISCHEN LANDESANSTALT FÜR UMWELT VERÖFFENTLICHT (WWW.HLUG.DE).
IM BAUGEBIET IST MIT HOHEN BZW. WECHSELNDEN GRUNDWASSERSTÄNDEN ZU RECHNEN. BEI UNTERKELLERUNGEN SOLLTE DER MÖGLICHE GRUNDWASSERANSTIEG BEACHTET UND ENTSPRECHENDE BAUKONSTRUKTIVE MASSNAHMEN GEGEN EINDRINGENDES GRUNDWASSER VORGESEHEN WERDEN (PLATTENGRÜNDUNG, DICHTE WANNE)
DIE DIN 18 195-1 SIEHT DIESE MAXIMALEN, NACH MÖGLICHKEIT AUS LANGJÄHRIGER BEOBACHTUNG STAMMENDEN GRUNDWASSERSTÄNDE ALS BEMESSUNGSWASSERSTAND FÜR ABDICHTUNGEN VOR. DABEI WIRD EIN SICHERHEITSAUFSCHLAG HINZUGEGEBEN.
DIE ZUSTÄNDIGE TECHNISCH - WISSENSCHAFTLICHE ARBEITSGRUPPE DES BWK (BUND DER INGENIEURE FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABFALLWIRTSCHAFT UND KULTURBAU) SCHLÄGT VOR, DEN BEMESSUNGSWASSERSTAND NEU ZU DEFINIEREN ALS DEN GRUNDWASSERSTAND, DER SICH OHNE GRUNDWASSERFÖRDERUNG IN EXTREMEN NASSPERIODEN EINSTELLEN WÜRDE.
AUF DAS GEBIET WIRKEN SICH VERSCHIEDENE GRUNDWASSERFÖRDERUNGEN, INSBESONDERE DIE GRUNDWASSERFÖRDERUNG DES WASSERWERKES KÄFERTAL AUS.
§ 11 UND § 12 HBO SIND ZU BEACHTEN. GRUNDSTÜCKSBEZOGENE BAUGRUND- / GRÜNDUNGSGUTACHTEN SIND ERFORDERLICH
Vorsorge und Sanierung
Die Auswahl entsprechender Maßnahmen liegt in der Eigenverantwortung der Bauherrschaft. Sie sollte in Abstimmung mit den Architekten/Planern getroffen werden. Vorsorgender Schutz beim Bauen können beispielsweise sein:
- Geringere Kellertiefen oder
- gänzlicher Verzicht auf das Kellergeschoss,
- Kellerräume nicht als Wohnräume nutzen und Einbau von Sperrschichten (wenn seltene Feuchteereignisse in Kauf genommen werden),
- Konstruktive Maßnahmen z.B. dichte Wanne, Plattengründung, um Setzrisse zu vermeiden etc.
Die nachträgliche Sanierung ist aufwändiger, schwieriger und damit auch teuerer. Auch ist eine einwandfreie Lösung nicht immer erreichbar. An die Erfahrung beratender Fachleute und ausführender Firmen sind höhere Anforderungen zu stellen.
Wird zeitlich begrenzt Schadensabwehr betrieben, so sind feuchte Räume durch Belüftung oder mit Trocknungsgeräten, das Abrücken von Mobiliar soweit wie möglich zu trocknen.
Soll eindringendes Wasser abgepumpt werden, ist zu klären wohin es geleitet werden kann. Wird es wieder versickert, darf es nicht belastet sein und es dürfen keine anderen Beeinträchtigungen entstehen. Vor allem bei Trennkanalisationen, wie im Gebiet Bannholzgraben oder Neuzenlache, darf kein Wasser in den Schmutzwasserkanal geleitet werden, denn das kann Wasserschäden beim Nachbarn verursachen.
Stadtwerke Viernheim
Abt. Stadtentwässerung
Herr Schneider
Betreff: Grundwassereinleitung
Industriestr. 2
68519 Viernheim
Telefon: 06204 989-125
abwasser(at)stadtwerke-viernheim.de
Weitere Informationen
Für die Schwankungen des Grundwassers ist vor allem die Witterung im Jahresverlauf verantwortlich. Niederschläge, besonders im Winterhaljahr, wirken sich aus. Bei Überschreitungen der mittleren Menge (Jahresniederschlag in Viernheim ca. 650 mm) tendieren die Pegel nach oben bei unterdurchschnittlichen Niederschlägen nach unten. Auch die Temperaturen wirken sich über die Verdunstung aus.
Statistiken zu Niederschlägen gibt es auf einer privaten Homepage für Mannheim Seckenheim.
Weitere Informationen zum Grundwasser im hessischen Ried erhalten Sie im Internet auf folgenden Seiten:
Regierungspräsidium Darmstadt GWO-InformationsportalHessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Ansprechperson
Mr. Markus Zedlitz
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen,
Grünflächen und Spielplätze
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen,
Grünflächen und Spielplätze
2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-290
>Fax: 06204 988-257
>Email: MZedlitz@viernheim.de
Schadensmeldungen
Um einen Überblick über die Zahl und Verteilung der Schadensfälle zu erhalten, führt die Stadt Viernheim deren Erfassung durch. Anonymisiert werden die Ergebnisse dem Regierungspräsidium weitergegeben.
Sie können uns formlos Schäden melden. Geben Sie bitte die Adresse, eine Ansprechperson (Name, Tel.), die Art des Schadens (eindringendes Wasser, Durchfeuchtungen, ...) und betroffene Bauteile (Schächte, Kellerböden, Kellerräume, Wände) an und den Zeitpunkt des Auftretens. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie Angaben zur Höhe von Wasserständen machen können (relativ zur Höhe des Kellerbodens, absolute Höhe des Kellerbodens, Datum).
Machbarkeitsstudie zur technischen Grundwasserhöhen-Begrenzung
Um festzustellen, ob es möglich und sinnvoll ist, mit technischen Mitteln Grundwasserhöhen zu begrenzen wurde für Viernheim ein Gutachten erarbeitet. Eine ergänzende Untersuchung klärt spezielle Fragen des Gebietes Neuzenlache.
Die Gutachten können im PDF-Format hier heruntergeladen werden.