Umweltgerechte Wohnentwicklung
Die Stadt Viernheim hat sich bis in die 1970er-Jahre dynamisch entwickelt. In den Wohngebieten der Nachkriegszeit sind zwar eine Reihe von städtebaulichen Qualitäten geschaffen worden, aber eine intensive Auseinandersetzung mit umweltgerechten Zielen für die Entwicklung von Wohngebieten haben wir erst Anfang der 1980er-Jahre begonnen.
Dementsprechend wurden/werden die folgenden Wohngebiete umweltgerecht entwickelt:
Wohngebiet Nordweststadt II
Die Stadt Viernheim beabsichtigt, das Gebiet „Nordweststadt II“ zu Bauland zu entwickeln. Vorbereitende Untersuchungen, u.a. zu Lärmschutz und Ökologie wurden bereits durchgeführt. Eine Machbarkeitsstudie bezüglich einer Aussage, ob eine Entwicklung von Bauland möglich ist, wurde erstellt. Zudem wurden drei städtebauliche Entwürfe ausgearbeitet, die eine mögliche bauliche Struktur und Nutzungsverteilung aufzeigen. Die Entwürfe, erstellt durch das Büro MVV Regioplan, dienen als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren. Sie unterscheiden sich in einzelnen Bereichen durch unterschiedliche Schwerpunkte in der Nutzung, insbesondere im Süden.
Auf dieser Grundlage hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 293 „Nordweststadt II“ beschlossen.
Die abschließende Grenzziehung des Baulandentwicklungsbereichs wird sich nach Bewertung der noch zu erstellenden Gutachten zu dem erforderlichen Lärmschutz, den durchzuführenden Maßnahmen zum Artenschutz sowie der Beteiligungen im Bebauungsplanverfahren ergeben. Auch Planungen anderer Vorhabenträger (insbesondere Bau der Ultranetleitungen) können auf die Größe des Gebietes und/oder die zulässigen Nutzungen Einfluss haben.
Eine Bewerbung zur Grundstücksvergabe ist derzeit noch nicht möglich.
Downloads
Bodengutachten | Artenschutz
- Bodengutachten8 MB
- Artenschutz4 MB
Machbarkeitsstudie Viernheim | Wegweiser Kommune
Projektleitung:
Mrs. Petra Sommer
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
stv. Amtsleiterin
Beitragswesen, Bodenordnungsmaßnahmen, Satzungen
stv. Amtsleiterin
Beitragswesen, Bodenordnungsmaßnahmen, Satzungen
2. OG, Rechte Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-284
>Fax: 06204 988-363
>Email: PSommer@viernheim.de
Wohngebiet "Bannholzgraben"
Anfang der 1990er-Jahre entschied sich die Stadt Viernheim - ausgehend vom absehbaren Mangel an Entwicklungsflächen für Wohnungsbau und Gewerbe - für eine Stadterweiterung im Gebiet “Bannholzgraben”, so benannt nach einem östlich des Gebietes verlaufenden Graben.
Das neue Stadtquartier liegt am östlichen Stadtrand, vom übrigen Stadtgebiet durch die bislang als Ortsumgehung dienende Landesstraße 3111 getrennt. Es schließt im Südwesten an ein Wohngebiet der 1970er-Jahre (Oststadt) und im Nordosten an ausgedehnte Gewerbe- und Industrieflächen an. Auf einer Gesamtfläche von etwa 51 Hektar entsteht seit Mitte 1997 ein neues Wohngebiet für etwa 1.500 Menschen, ein Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet mit einer Nutzungsmöglichkeit für etwa 850 Arbeitsplätze.
Um entsprechend den örtlichen Bedürfnissen genügend kostengünstigen Wohnraum und finanzierbare Gewerbegrundstücke schaffen zu können, hatte sich die Stadt Viernheim für das Planungsinstrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entschieden.
Im Sinne einer zeitgemäßen, an Kriterien nachhaltiger und umweltgerechter Stadtentwicklung, orientierten Planung wurden nachfolgende Anforderungen an den städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet gestellt:
- Bereitstellung preiswerter Baugrundstücke für kostengünstiges Bauen bei hoher Wohnqualität (hoher Anteil verdichteter Bauformen)
- Enge räumliche Zuordnung von Wohnen und Arbeiten bei Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen (Mischnutzung in enger Nachbarschaft und kurze Wege)
- Entwicklung von Gewerbegrundstücken unterschiedlicher Größe für die Nachfrage von Viernheimer Betrieben
- Orientierung der Erschließung an umweltfreundlichen Verkehrsarten wie Fußgänger-, Radfahrerverkehr und ÖPNV (verkehrsberuhigter Straßenausbau, autoarme Straßen)
- Begrenzung des Autoverkehrs in den Wohnquartieren durch Bündelung der Parkierung (teilzentralisiertes Parken)
- Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt, weitgehender ökologischer Ausgleich innerhalb des Plangebietes (intensive Begrünung und geringe Versiegelung)
- Begünstigung der Identifikation mit den Quartieren durch individuelle Gestaltung und Raumbildung
- Energiepolitische Orientierung am städtischen Klimaschutzprojekt (als Standard ist die Niedrigenergiebauweise 50 kW/ha zwingend vorgeschrieben)
- Regenwasserableitung von Dachflächen und öffentlichen Verkehrsflächen in ein öffentliches Versickerungssystem
Städtebauliches Konzept
Das entsprechend diesen Zielsetzungen entwickelte städtebauliche Konzept sieht im Westen entlang der L 3111 einen gewerblichen Streifen, im Osten mit Blick zur Bergstraße einen Wohnbereich und dazwischen einen als Nord-Süd-Achse verlaufenden gebietsgliedernden Grünzug vor.
Erschließung
Die Verkehrserschließung des Gebiets erfolgt von Westen über vier Anbindungspunkte an die anbaufreie L 3111 bzw. der parallel hierzu verlaufenden Gewerbegebietsstraße. Die einzelnen Wohngebiete werden durch ein kammartiges System von west-ostorientierten Sammelstichstraßen erschlossen.
Die verkehrsberuhigten Mischflächen der Wohnwege stellen die wesentliche Erschließung der einzelnen Quartiere dar. Auf eine Entwässerung mittels Regenwasserkanal wurde im Sinne der nachhaltigen Sicherung des Gebietswasserhaushalts gänzlich verzichtet. Die Regenwasserableitung erfolgt über ein vernetztes Muldensystem an der Oberfläche der Wohnwege mit anschließender Versickerung. Dieses System dient gleichzeitig der Gliederung in Privatgrundstücke und öffentlichen Straßenraum.
Gewerbe
Gewerbeflächen wurden mit einer Größe von 6,3 ha entlang der L 3111 ausgewiesen. Für die neu angesiedelten Betriebe bedeutet dies eine ideale Verkehrsanbindung und eine sehr gute Wahrnehmbarkeit von der Landesstraße aus. Darüber hinaus sind im Südwesten des Bannholzgrabens, neben Wohnen und Dienstleistungen auch sonstige gewerbliche Nutzungseinheiten im Sinne einer Funktionsmischung entstanden.
Grün
Das Gewerbegebiet wird von den Wohnquartieren durch eine ausgedehnte Grünzone getrennt. Diese ca. 7 ha große “grüne Achse“ erfüllt verschiedenste Funktionen: Die parkartig gestaltete Freifläche bietet genügend Platz und Möglichkeiten für die Erholung von jung und alt, sie dient als wichtige ökologische Ausgleichsfläche und gleichzeitig der Versickerung des abgeleiteten Niederschlagswassers. Weitere wichtige Funktionen sind Luftaustausch und Lärmschutz.
Wohnen
Das Wohngebiet gliedert sich in vier Einzelquartiere mit eigener Identität. Die Bebauung gruppiert sich dabei um kleine, unterschiedlich gestaltete Quartiersplätze, die dem jeweiligen Wohnquartier als “zentrale Mitte” dienen sollen. In allen Quartieren wurde Wert auf eine harmonische Mischung von Geschoßwohnungsbau, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern gelegt. So entsteht neben ruhigem Wohnen in landschaftlich schöner Lage auch eine lebendige Nachbarschaft..
In den gemischt genutzten Bereichen sieht der städtebauliche Entwurf eine enge Zuordnung von Wohnen, Arbeiten und Versorgung vor, ohne dass jedoch direkt an der stark belasteten L 3111 gewohnt werden soll. Zugleich wird aber auch verhindert, dass ein reiner Gewerbe- und Bürostandort ohne Wohnnutzung entsteht.
Der Gebäudetyp (Mehrparteienhaus, Reihenhaus, Doppelhaus, Einzelhaus) ist für fast alle Wohnbauflächen durch den Bebauungsplan ebenso verbindlich festgesetzt wie die Dachform (Flachdach, Pultdach, Satteldach, Walmdach) sowie ein begrenzter Spielraum für die Dachneigung. Bei vielen Wohnbauflächen sowie allen gewerblichen Bauflächen ist eine Begrünung von mindestens 50 Prozent der Dachfläche vorgeschrieben.
Wohngebiet "Bannholzgraben II"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat durch zahlreiche Beschlüsse die Voraussetzungen dafür geschaffen, den Interessenten für Baugrundstücke im Baugebiet „Bannholzgraben II“ eine Bewerbung zu ermöglichen. Im März 2020 wurden die Richtlinien für die Grundstücksvergabe beschlossen, Anfang Juni der Bebauungsplan und Ende Juni 2020 die Musterkaufverträge. Mit der Erschließung des Baugebietes wurde begonnen.
Der Abschluss der Erschließungsarbeiten und somit die Baureife der Grundstücke ist für Dezember 2022 vorgesehen.
Die Stadt kann insgesamt 33 Reihenhausbauplätze, 22 Bauplätze für Doppelhaushälften, 15 Bauplätze für freistehende Wohnhäuser und 9 Grundstücke für Mehrfamilienhäuser/ Geschoßwohnungsbau zum Kauf anbieten.
Für die Realisierung der Bebauung der Reihenhauszeilen sind unterschiedliche Modelle denkbar. Von der Vergabe an „Selbstbauer“ bis zur Vergabe an Bauträger zur schlüsselfertigen Erstellung wird die Stadt die Wünsche der künftigen Bewohner nach Möglichkeit bei der Vergabe berücksichtigen.
Bauträger können sich gerne noch melden und ihr Interesse an der Durchführung von Bauvorhaben bekunden.
Auskünfte zu Bewerbungsgrundlagen, notwendigen Nachweisen und dem Vergabeverfahren erteilt das Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt.
Vergaberichtlinien und Bewerbung
Mrs. Jana Gläser
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
Grundstücksverwaltung, Grundstücksverkehr, Kostenerstattungen Feuerwehr
Grundstücksverwaltung, Grundstücksverkehr, Kostenerstattungen Feuerwehr
2. OG, Rechte Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-285
>Fax: 06204 988-363
>Email: JGlaeser@viernheim.de
Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 291 "Erweiterung Bannholzgraben" (Parallelverfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes)
- Geltungsbereich BPlan 291479 KB
- Bebauungsplan Nr. 29115 MB
- BEGRÜNDUNG11 MB
- ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG384 KB
- Baugrundvorerkundung mit geotechnischer und abfalltechnischer Beratung 2 MB
- Artenschutzprüfung2 MB
- Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung/ausgewählte Arten 1 MB
- Baugebietsvorhaben Bannholzgraben und Siloturm als Fledermausquartier in der Stadt Viernheim343 KB
- GERUCHSPROGNOSE 2 MB
- Schalltechnische Untersuchung8 MB
- Artenschutzgutachten Blühmischungen | Bienenweiden739 KB
- Fachgutachten Verkehr 4 MB
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion in der Flur „Große neue Äcker“3 MB
Ausführungsplanung
Derzeit läuft die Vergabe der Bauleistungen für die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet "Bannholzgraben II". Grundlage hierfür ist die vom Magistrat beschlossene Ausführungsplanung, die auf den Vorgaben des Bebauungsplanes aufbaut und diesen konkretisiert; die Aufteilung des Straßenraums ist nicht Aufgabe des Bebauungsplanes.
Hierbei galt es u.a. den Straßenraum zu gestalten und nachhaltig zu gliedern. Durch Baumpflanzungen und Anordnung öffentlicher Stellplätze im Straßenraum wird der Verkehrsfluss beruhigt und zugleich sinnvoll genutzt, z.B. für die Entwässerung des Niederschlagswassers. Bei der Anordnung wurde auch die Anfahrbarkeit der privaten Grundstücke geprüft und exemplarisch private Stellplätze auf den Grundstücken verortet. Eine Detailabstimmung erfolgt auf Ebene der einzelnen Baugenehmigungen.
Wohngebiet "Am Schmittsberg"
Die starke Nachfrage nach Wohnbauland Anfang der 1990er-Jahre begünstigte die Ausweisung des Baugebiets „Am Schmittsberg“. Hier entstand eine ökologische Wohnsiedlung, die durch einen großen Anteil verdichteter Wohnbebauung, einen geringen Versiegelungsgrad und die Nutzung passiver Solarenergie geprägt ist.
Zur Umsetzung der ökologischen Ziele wurde eine Doppelstrategie angewendet, die für das Gelingen des Projektes ausschlaggebend war. Einerseits wurden diverse ökologische Bestimmungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Anderseits wurde umfangreich über das Projekt und seine Ziele informiert sowie Beratungen angeboten.
Merkmale
Das Wohngebiet "Am Schmittsberg" weist daher unter Berücksichtigung umweltfreundlicher Belange folgende Merkmale auf:
- Geringe Flächenversiegelung
- Sparsame Verkehrserschließung
- Einbeziehung in das örtliche Busliniennetz
- Getrennte Sammlung und Versickerung des Regenwassers
- Schaffung von öffentlichen, naturnahen Grünflächen und Verbindung durch Wege und Wasserrinnen
- Öffentliche und private Ausgleichsmaßnahmen durch Baumpflanzungen, Hausberankungen, Dachbegrünung o.ä.
- Zentrale Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung
- Gebäudeorientierung zur aktiven und passiven Solarnutzung
- Ermöglichung von Wintergärten
- Intensive Begrünung der Garagen, Stellplätze und Nebengebäude
- Verkehrsflächenbefestigung mittels versickerungsfähigem Material
Wohngebiet "Schmittsberg II"
Ziel und Zweck der Planung
Es ist beabsichtigt, mit der Ausweisung von Wohnbauflächen "Schmittsberg II" den örtlichen Bedarf an Neubauflächen zu decken. Im Rahmen der städtebaulichen Vorplanungen war insbesondere die planungsrechtliche Bewältigung des Heranrückens der Wohnbebauung an die BAB A6 sowie das Nebeneinander von geplanter Wohnnutzung und angrenzender ökologisch hochwertigen Grünflächen von zentraler Bedeutung.
Zu diesem Zweck wurde im Vorfeld die grundsätzliche Machbarkeit einer Wohnbauentwicklung und im Weiteren die Möglichkeit der planungsrechtlichen Umsetzung unter schalltechnisch-städtebaulichen Aspekten geprüft. Dabei wurde festgestellt, bis zu welchem Abstand die Bauflächen trotz vorhandener Lärmschutzanlagen heranrücken können. Es ist ein Abstand von 120 Meter zur BAB definiert worden, an dem sich die baulich nutzbaren Grenzen und im Wesentlichen auch der Bebauungsplan mit seinem Geltungsbereich orientiert.
Anhand des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes werden derzeit die schalltechnischen Untersuchungen detailliert. Hierin fließt auch der angestrebte Ausbau des Viernheimer Kreuzes und damit aktuellere Verkehrszahlen ein. Die Ergebnisse liegen Ende August vor und werden den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung beigefügt. Die daraus resultierenden Auflagen für passiven Lärmschutz an den Gebäuden werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Bebauungsplan integriert.
Ferner wurden die wertvollen Lebensräume der Binnendüne weitgehend ausgespart und verschiedene naturschutzfachliche Belange in der Vorplanung geprüft und berücksichtigt.
Städtebau
Das städtebauliche Konzept sieht an der westlichen Gebietsgrenze zunächst eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor (WA 2), für die neben passiven Lärmschutzmaßnahmen an den Fassaden eine gezielte Orientierung der Grundrisse und Außenaufenthaltsbereiche erforderlich ist. Daran schließt sich eine kammartig verdichtete Wohnbebauung an (WA1 und WA4), die sich im Norden an den angrenzend vorhandenen Gebäudehöhen und Nutzungsdichten orientiert. Um dem Bedarf an familiengerechten und kostengünstigen Wohnformen gerecht zu werden, können im Geltungsbereich zwischen 170 und 200 Wohneinheiten errichtet werden.
In den allgemeinen Wohngebieten sollen Bauformen in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise errichtet werden. Die konkrete Planung sieht die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) zur Unterbringung von Einzel- und Doppelhäusern (WA 1 und 2) sowie Hausgruppen (WA 4) vor. In dem zur Pestalozzistraße orientierten WA 3 besteht die Möglichkeit sowohl Einzelhäuser (Mehrfamilienhäuser) als auch Einzel- oder Doppelhäuser (Stadthäuser) in dreigeschossiger Bauweise zu errichten. Die städtebauliche Ausrichtung der einzelnen Baufelder begünstigt eine solare Energienutzung. Die Ausbildung der westlichen Grenze der Bauflächen im Norden soll sicherstellen, dass die erhaltenswerten Dünenbestände zusammenhängend erhalten bleiben können.
Erschließung
Die Erschließung der neuen Bauflächen erfolgt durch eine Nord-Süd-Sammelstraße, die von der Saarlandstraße ins Gebiet führt und im Norden an die Adolf-Damaschke-Straße anschließt. Von dieser Sammelstraße aus werden die Wohnbauflächen durch ein kammartiges System von Wohnstraßen erschlossen. Die Ausbildung der Straßenräume und der Einmündungen erfolgt gemäß den einschlägigen Richtlinien zu Anlagen von Erschließungsstraßen. Die Anbindung an das Stadtzentrum und die bestehenden Siedlungsflächen werden über Anschlüsse an Breslauer Straße und Pestalozzistraße sowie die fußläufigen Anbindungen an die Königsberger Straße gewährleistet.
Platzartige Aufweitungen des Straßenraumes schaffen städtebauliche Eingangssituationen, Aufenthaltsbereiche und ermöglichen die Unterbringung von Besucherstellplätzen. Geplant ist, 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Besucher herzustellen. Bei einer Gesamtanzahl von ca. 170 - 200 Wohneinheiten werden zwischen 50 und 60 Parkplätze entlang der Sammelstraße und auf den Plätzen realisiert.
Die Unterbringung der privaten Stellplätze der Wohngebäude des WA 1 und WA 2 soll gebäudenah, für die Hausgruppen des WA 4 in Sammelstellplätzen in Senkrechtaufstellung zu den Erschließungsstraßen erfolgen. Für die Stellplätze im WA 3 sind sowohl in Sammelstellplätzen in Senkrechtaufstellung zu den Erschließungsstraßen als auch Anlagen auf den Baugrundstücken denkbar.
Grünbereiche
Im Geltungsbereich ist eine zentral gelegene öffentliche Grünfläche mit einer Breite von ca. 9,0 Metern vorgesehen. In dieser sollen Spielangebote geschaffen und weiterhin Mulden zur Versickerung des auf öffentlichen Flächen anfallenden Regenwassers hergestellt werden. Weitere gestaltende Elemente sind die straßenbegleitenden Baumpflanzungen entlang der Sammelstraße auf öffentlichen Flächen sowie ergänzend festgesetzte Anpflanzungen in privaten Grundstücksbereichen. Am westlichen Gebietsrand sind öffentliche Grünflächen als 5 Meter breite Heckenpflanzung geplant. Hierdurch soll ein Pufferbereich zu den angrenzenden Dünenflächen geschaffen werden. Südlich angrenzend wird eine öffentliche Grünfläche die Funktion von Ausgleichs- und Versicherungsflächen übernehmen.
Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet kann aufgrund der Lage mit den Medien zur Versorgung mit Gas, Trinkwasser und Elektrizität sowie der Telekommunikation erschlossen werden. Über die neue Erschließungsstraße und das öffentliche Verkehrswegenetz könnten diese Medien in das Gebiet geführt werden.
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben ist für die neu zu erschließenden Baugrundstücke das häusliche Abwasser und das Niederschlagswasser getrennt abzuleiten. Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass die im Allgemeinen Wohngebiet anfallenden Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern sind. Laut Bodengutachten, das für den Bereich angefertigt worden ist, sind geeignete Verhältnisse zur Versickerung der Niederschlagswasser vorhanden.
Die Niederschlagswasser, die im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen anfallen, werden in die zentralen sowie die am westlichen Rand des Geltungsbereichs gelegene öffentliche Grünfläche geleitet und dort versickert.
Stand: 19.01.2016
Informationen für Bauherren
Städtische Grundstücke sind insgesamt vergeben
Wichtige Informationen:
- Hinweis in eigener Sache: Die Erschließung ist abgeschlossen, viele Bauherren wollen zeitnah anfangen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Baustelleneinrichtung die Lage und alle Randbedingungen ihres Baufeldes. Werden Flächen des Nachbargrundstücks in Anspruch genommen muss die Zustimmung des Nachbarn vorliegen. Müssen Flächen des öffentlichen Verkehrsraums für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, bedarf dies immer der Abstimmung mit dem Ordnungsamt. Wir möchten alle potentiellen Bauherren & Firmen auf Ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit der neuen Infrastruktur hinweisen.
Informationen zum Bebauungsplan:
1. Änderung Stand Entwurf zur erneuten Offenlage
- Textliche Festsetzung116 KB
- Begründung435 KB
- Planteil5 MB
rechtskräftiger Bebauungsplan (Ursprung)
- Festsetzungen78 KB
- Planzeichnung2 MB
Fachgutachten
- Bodengutachten11 MB
Downloads für Bauherren:
Wohngebiet "Am Birkenwäldchen"
Im Bereich der Nordweststadt wurde in den 1980er-Jahren das Gebiet "Am Birkenwäldchen" unmittelbar an die öffentliche Grünfläche "Potters-Bar-Anlage" angrenzend als Wohnstandort entwickelt.
Im städtebaulichen und hochbaulichen Konzept des Wohnquartiers wurden ökologische Aspekte besonders berücksichtigt. Hierbei stehen die Begrünung des Baugebietes, der Umgang mit Regen- und Trinkwasser sowie die Frage des Energieverbrauchs im Vordergrund.
Der Bebauungsplan für dieses Gebiet, das ca. 1,5 ha umfasst, wurde nach den gleichen Grundsätzen aufgebaut, wie der Bebauungsplan "Am Schmittsberg". Neben den dort zwingend vorgeschriebenen ökologischen Maßnahmen wurden in diesem Gebiet auch die Dächer der Hauptgebäude begrünt. Diese Vorschrift wurde u.a. notwendig, damit die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz im Sinne des Naturschutzes ausgeglichen werden konnte. Darüber hinaus wurden die Wohngebäude als Niedrigenergiehäuser mit passiver Solarnutzung errichtet.
Es wurden sieben Einfamilien-Kettenhäuser und 27 Geschosswohnungen unterschiedlicher Größe als öffentlich geförderte Eigentumsmaßnahmen (sozialer Wohnungsbau) realisiert. Eine Behindertenwohnstätte ist ebenfalls in das Baugebiet integriert worden.
Durch das Wohngebiet führt eine Erschließungsstraße, die verkehrsberuhigt als Wohn- und Spielstraße gestaltet ist. Der ruhende Verkehr ist oberirdisch untergebracht. Das Regenwasser der öffentlichen Flächen wird getrennt gesammelt und versickert in unmittelbarer Nähe der Wohngebäude.
Im Wohngebiet sollte auch im privatem Bereich möglichst viel Regenwasser versickern oder weitergenutzt werden. Bei der Freiflächengestaltung wurden deshalb möglichst wenig versiegelte Flächen hergestellt und versickerungsfähige Beläge verwendet. Durch Versickerung und Verdunstung wurde somit der natürliche Grundwasserstand erhalten und das Mikroklima verbessert.
Die angelegten Gründächer speichern und verdunsten das Regenwasser. Zur Verringerung des Trinkwasserverbrauchs wurden alle Gebäude mit Regenwassernutzungsanlagen versehen, die zur Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung dienen.
Die im Wohngebiet vorhandene Vegetation, besonders das zu einem städtischen Grünzug gehörende Birkenwäldchen blieb erhalten. Seine Wuchsfläche wird für die Versickerung von Regenwasser aus dem Baugebiet genutzt.
Zusätzlich zu dem vorhandenen Grün, wurden die Grundstücke und Gärten durch kräftige Hecken abgepflanzt. Diese Hecken zusammen mit den straßenbegleitenden standortgerechten Bäumen bilden einen Windschutz und sind Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger.
Wohngebiet "Am Kapellenberg"
Um den in Viernheim vorhandenen Bedarf an Geschosswohnungsbau und verdichtetem Wohnungsbau zu decken, bot sich Mitte der 80er-Jahre eine relativ kleine Fläche an der Mannheimer Straße geradezu an: 'Der Kapellenberg'. Die Fläche wies dafür die notwendigen Voraussetzungen auf. Durch eine Haltestelle der OEG (überörtliche Anbindung einer Regionalenbahn nach Mannheim und Weinheim) ist das Baugebiet gut an den ÖPNV angebunden. Kindergarten und -tagesstätte befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Schulweg ist kurz und schließlich können die Innenstadt und das Rhein-Neckar-Einkaufszentrum auch von Fußgängern schnell erreicht werden. Hinzu kam, dass es aus städtebaulicher Hinsicht wünschenswert war, die Lücke in der Bebauung zu schließen.
Für das Neubaugebiet wurde ein Bebauungsplan erarbeitet, der zur Mannheimer Straße hin verdichteten Wohnungsbau vorsah, um einen Lärmschutz zum Innenbereich hin zu bilden. In Richtung Bahngleise reduziert eine Garagenzeile mit 4,50 m Firsthöhe den Lärmpegel der Bahn.
Bewusst wurde der Straßenraum in dem rund 50 Wohneinheiten umfassenden Baugebiet naturnah gestaltet. Wassergebundene Straßendecken und Versickerungsflächen, die eine Entwässerung der dachbegrünten Garagen in den Randbereichen ermöglichen, sind an ökologischen Maßnahmen verwirklicht. Viel Grün im Straßenbild und die Maßgabe, dass nur im Schrittempo gefahren werden darf, führen dazu, dass der Straßenraum als Wohn- und Spielstraße genutzt werden kann. Ermöglicht wurde dies durch eine gesammelte Parkierung zum größten Teil in Sammelgaragen. Dadurch wird das gesamte Gebiet nur am Rand vom Verkehr tangiert.
Die Gebäude erhalten durch Balkone und Rankgerüste eine ganze Reihe von Rankhilfen, die inzwischen vielen Kletterpflanzen ermöglicht haben, die Gebäude gut einzugrünen. Alle EG-Wohnungen haben kleine direkt zugeordnete Gärten. Der Eingangsbereich ist ebenfalls intensiv begrünt. Die Stellplätze vor den Gebäuden sind mit breitem Fugenpflaster realisiert, das wasserdurchlässig und in den Fugen begrünt ist. Die Garagen dienen als Lärmschutzwall zur OEG. Diese Seite hat steile Dächer, die mit Ziegel eingedeckt sind. Die innenliegende Seite der Dächer ist flachgeneigt und zur einen Hälfte als Sedumdach ausgebildet, zur anderen Hälfte als Grasdach entwickelt. Das Regenwasser der Garagendächer wird in Versickerungsflächen abgeleitet. Die Zufahrtsstraße zu den Garagen ist mit wasserdurchlässigen Betonsteinen gelegt.
Gebäude werden zentral durch Fernwärme versorgt. Der Versiegelungsgrad aller Grundstücke ist begrenzt. Sollte er überzogen werden, ist ein Ausgleich erforderlich.
Luftansicht des Wohngebietes von Südosten