Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.viernheim.de veröffentlichten Websiten der Stadt Viernheim.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Überschriften wurde nicht immer korrekt verwendet.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Beschreibung: Die korrekte Lesereihenfolge der Website-Inhalte kann nicht immer korrekt durch Software bestimmt werden.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3:

  • Kontaktformular: Der Eingabezweck von benutzerbezogenen Feldern ist nicht programmatisch ermittelbar.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Maßnahmen: Einführung von DIGIaccess im Januar 2023
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist eine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5:

  • Gesamter Webauftritt: Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht immer korrekt für die Auslesung durch Software definiert.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

  • Dateien und Videos: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos stehen noch nicht zur Verfügung.
  • Maßnahmen: Wir bemühen uns zukünftig, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und Kostenmöglichkeiten barrierefreie Alternativen anzubieten.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.01.2023 erstellt.

Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website oder der mobilen Anwendung aufgefallen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Stadtverwaltung Viernheim
Hauptamt
Am Alten Weinheimer Weg 1
68519 Viernheim

E-Mail:

Barriere melden

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT des Landes Hessen gibt es eine Durchsetzungs- und Überwachungsstelle gemäß § 16 BGG.
Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail:

Weitere Informatione: Formular Durchsetzungsverfahren | Barrierefreie IT Hessen