Wirtschaftsförderung: Hilfsmöglichkeiten und Informationen für Unternehmen
Was sich 2023 für Unternehmen ändert
Schon zum 1. Januar 2023 traten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresverlauf dazu. Die wichtigsten Änderungen nach Themenfeldern sortiert für Sie hier
Das neue Lieferkettengesetz
Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt. Große Unternehmen müssen künftig innerhalb ihrer internationalen Lieferketten die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in weltweiten Lieferketten beschlossen. Mit dieser Regelung sind auch oft die kleineren Zulieferbetriebe aus Viernheim tangiert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht. Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Weiter Infos hier .
Beabsichtigt: eRechnung und neues Meldesystem für B2B-Umsätze
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beabsichtigt, ein Meldesystem mit verpflichtenden elektronischen Rechnungen für B2B-Umsätze einzuführen. In Hessen können Unternehmen seit April 2020 elektronische Rechnungen im Rechnungsformat “XRechnung” an öffentliche Auftraggeber versenden, ab April 2024 werden eRechnungen hier sogar zur Pflicht. Neu ist jedoch, dass alle Unternehmen gemäß den aktuellen Plänen des BMF zukünftig die Rechnungserstellung für inländische B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen müssen. Rechnungen in Papierform oder dem weitverbreiteten PDF-Format gehören dann voraussichtlich der Vergangenheit an. Weitere Infos hier Verpflichtende eRechnung und neues Meldesystem für B2B-Umsätze - IHK Darmstadt
Hessische Verordnung für Ersatzbaustoffe gilt ab 1. August
Die von der Bundesregierung bereits beschlossene „Ersatzbaustoffverordnung” soll den Einsatz recycelter Baustoffe ermöglichen. Es handelt sich hierbei um ein neues Regelwerk für die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen. In Hessen tritt diese ab 1. August in Kraft. Weitere Infos hier .
Hilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen
Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Verschiedene Hilfsprogramme sollen helfen.
Nähere Informationen finden Sie hier und hier
- Service-Links zum Umgang mit der Krisensituation und den Sanktionen der DIHK und Seminaren im Web zu diesem Thema hier
- Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 können Unternehmen und freiberuflich Tätige gefördert werden. Infos hier
Energiesparen im Unternehmen - 8 einfache Tipps der IHK
Was lässt sich schnell und ohne großen Aufwand umsetzen? Die sprunghaft gestiegenen Energiekosten stellen viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Was können Unternehmen also machen, um die aktuelle Situation zumindest ein wenig zu entschärfen? Investitionen in neue, energieeffiziente Anlagen und eigene Erneuerbare Energien können helfen, haben aber einen langen zeitlichen Vorlauf und sind ebenfalls kostenintensiv.
Bereits mit kleinen Optimierungen im Anlagenbestand und durch Verhaltensänderungen sind Energieeinsparungen möglich. Viele Unternehmen haben hier schon Erfahrungen und diese so genannten „low hanging fruits“ geerntet. Weitere Infos hier
Firmenstandort „klimafit“ machen und Fördergelder erhalten
Das Bundesumweltministerium und die KfW unterstützen Unternehmen dabei, ihren Firmenstandort zu begrünen und zu renaturieren. Dabei wird ein Tilgungszuschuss zwischen 40 und 60 Prozent gewährt. Die Mittel sind begrenzt, daher sollten Sie sich schnell bewerben. Für die Förderung stehen jährlich bis zu 50 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz” (ANK) bereit. Weitere Infos hier und hier.
Zuschuss zu Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung
Der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden. Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO22--Kohlendioxid-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Der Antragsteller entscheidet selbst, mit welchen Maßnahmen die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert und so Einsparpotentiale erschlossen werden sollen. Ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vorzeitig ersetzt oder um neue energieeffiziente Komponenten ergänzt wird, spielt keine Rolle. Wichtig ist: Energie- und Ressourceneinsparungen sowie CO22--Kohlendioxid-Einsparungen werden erzielt. Die Förderung umfasst zudem die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energie-Sachverständige. Weitere Informationen zum Einsparkonzept finden Sie unter Antragstellung. Weitere Infos hier .
Klimaschutzoffensive der KfW für Unternehmen
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Unternehmen und Freiberufler bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt mit einem Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro. Hierbei können ganz unterschiedliche Bereiche unterstützt werden. Weitere Infos hier
Energiekosten: Härtefallhilfen jetzt beantragen
Hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten in ihrer Existenz bedroht sind, können nun Härtefallhilfen beantragen. Was sie dabei beachten müssen und wie die Antragstellung funktioniert, finden Sie hier zusammengestellt. Weitere Infos hier Energiekosten: Härtefallhilfen jetzt beantragen - IHK Darmstadt
Energie-Mikrodarlehen Hessen gestartet
Die hessische Förderbank (WIBank) bietet kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen mit Sitz in Hessen einen Förderkredit bis 50.000 Euro für Energiebeschaffungskosten (Wärme und Strom) an. Das Darlehen kann bis zum 31. Dezember 2023 auf der Webseite der WI-Bank online beantragt werden. Weitere Infos hier Energie-Mikrodarlehen Hessen gestartet - IHK Darmstadt
Kostenfreie Seminare (online)
BIEG
Das Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG Hessen) bietet Unternehmen Unterstützung auf dem Weg in die Digitalisierung und bei Online-Marketing-Aktivitäten. Das BIEG ist eine Serviceeinrichtung verschiedener Industrie- und Handelskammern in Hessen.
27.09.2023: Mittwoch, 15:00 - 16:30 Uhr
Das Online-Marketing ABC
08.11.2023: Mittwoch, 15:00 - 16:30 Uhr
Erfolgreich werben auf Amazon
06.12.2023: Mittwoch, 15:00 - 16:30 Uhr
Twitch your Business: Erfolgreich streamen!
Anmeldung zu diesen und weiteren Seminaren über BIEG Hier
Frühere Online-Seminare können im Blog des BIEG ebenso abgerufen werden wie eine Reihe weiterer nützlicher Hinweise und Tipps, die für Durchblick im digitalen Zeitalter sorgen. Kostenfreie Leitfäden bündeln Wissen zu den verschiedensten Themen im Onlinebereich und sind als PDF-Download zu folgenden Themen verfügbar: Online-Marketing, Suchmaschinen, Webdesign, Social Media, E-Mail-Marketing, E-Commerce, Recht sowie zu weiteren Spezialthemen.
Über 30 Vorträge, Interviews und Seminaraufzeichnungen finden Sie auf dem YouTube-Channel der BIEG hier.
Weitere Infos zum BIEG, den Online-Seminaren, zur Anmeldung sowie zu den Leitfäden hier.
Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt (Seminare/ Sprechtage)
Mit praxisorientierten Angeboten unterstützt das Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt hier kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen bei der Digitalisierung - kostenfrei und unabhängig. Dieses gibt Einstiegsimpulse, vermitteln Digitalisierungswissen und begleiten mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Projekte. Mit Online-Seminaren werden leicht zugängliche und flexible Einstiegsformate angeboten.
04. Oktober: Industrial Hacking
05. Oktober: Menschzentrierte Einführung von Mensch-Roboter-Kollaboration
11..Oktober: Technische IT-Sicherheitsmaßnahmen
17. Oktober: New Work – wie passt das neue, digitale Arbeiten in den Mittelstand?
18. Oktober: Engineering Data für KI-Startups
07. November: IoT-Plattformen als Grundlage für das eigene „Internet der Dinge“ nutzen
08. November: IT-Sicherheit im Home-Office
09. November: Safety und Security – Sicher in die Digitalisierung
15. November: Sichere digitale Identitäten
Sie finden die Veranstaltungen hier
Förderprogramm für die Innenstadt:
Die Stadt Viernheim hat beim Landesprogramm Zukunft Innenstadt I die Höchstfördersumme von 250.000 € erhalten. Die Summe wird unter verschiedenen Projekten aufgeteilt. Die Wirtschaftsförderung möchte unter dem Titel „Starke WIRtschaft - Zukunft gestalten“ die Geschäftswelt in der Innenstadt unterstützen und hat ein eigenes Förderprogramm entwickelt. Die Förderquoten liegen zwischen 40 und 50 %. Die Förderung ist projektgebunden und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 3.000 Euro und der Höchstförderbetrag beläuft sich auf 10.000 Euro. Weitere Infos hier Zukunft Innenstadt | www.viernheim.de
Informationen und Vorlagen für Geschäfte vom Handelsverband Hessen
Kostenlose Informationen, Vorlagen und Aushänge für Geschäfte zu verschiedenen Themen, wie z.B. Hygiene, Sozialversicherungsbeiträge, Datenschutz, Arbeitsrecht und Kommunikation, erhalten Sie hier.
Gebühren für den Schutz Ihres geistigen Eigentums rückerstattet bekommen - KMU-Fonds 2023
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 dauern wird. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Nähere Infos hier KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ - IHK Darmstadt
Förderung bei Digitalisierungsmaßnahmen
Nähere Informationen hier Bundesförderung
Mit „Digital jetzt“ bietet das Ministerium für Wirtschaft und Energie ein Förderprogramm für Unternehmen an. Kernpunkt ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beim Transformationsprozess, hin zur Digitalisierung. Gefördert werden sowohl Investitionen in digitale Technologien wie auch die Qualifizierung von Beschäftigten.
Landesförderung DIGI-Zuschuss
Das Land Hessen fördert KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. Innerhalb des Förderjahres gibt es verschiedene stichtagsbezogene Förderaufrufe. Zu diesen Terminen können sich interessierte Unternehmen, analog der vorangegangenen Förderaufrufe, über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben. Die Förderbedingungen sind dem jeweils gültigen Merkblatt zu entnehmen. Der 3. Förderaufruf 2023 im DIGI-Zuschuss ist beendet. Das Bewerbungsfenster für den 4. und letzten Förderaufruf in diesem Jahr schließt am 06.10.2023.
Weitere Informationen hier.
Förderung der Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und DienstleistungenKleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Das RKW Hessen unterstützt bei der Konkretisierung des Themas, empfehlen geeignete Experten und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Mögliche Themenschwerpunkte der geförderten Digitalisierungsberatung können sein
Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings und Gewährleistung der IT-Sicherheit. Weitere Infos hier
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Mit der neuen Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Weitere Informationen hier BAFA Unternehmensberatung
Mehrwegpflicht
Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wieder verwendbaren Alternative einräumen. Welche Produkte betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt und was dabei zu beachten ist, finden Sie hier Mehrwegpflicht - IHK Darmstadt
Informationen für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie
Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
Umfassende Informationen, Vorlagen und Muster für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie finden sich beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hier, dem hessischen Hotel- und Gaststättenverband hier,
Existenzgründung
Die monatlich stattfindende Existenzgründungsberatung
Das Angebot des monatlich stattfindenden kostenlosen Beratungstags für Existenzgründende der Wirtschaftsförderung Viernheim in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH wird in Präsenz, über Videokonferenz oder per Telefon angeboten. Vereinbaren Sie doch gleich einen individuellen Gesprächstermin.
Informationen zu Themen der kostenfreien Beratung und zur Terminvereinbarung finden Sie hier
Förderung der Designberatung
Design ist wichtig und hilft Unternehmen, sich "ins rechte Licht zu rücken". Eine Designberatung für kleine und mittlere Unternehmen kann über das RKW Hessen gefördert werden. Mögliche Beratungsthemen sind: Markendesign, Markeneinführung, Corporate Branding, Nachhaltige Designstrategien, Kommunikationsmittel und webbasierte Anwendungen, Produktentwicklung und -optimierung sowie Auftragsvergabe und Briefing. Achtung: Die Förderung der Designberatung umfasst reine Beratungsleistungen. Gestaltungsleistungen in Form von Kommunikations-, Medien- und Produktdesign sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Förderhöhe max. 50 Prozent des Beratungshonorars. Weitere Infos hier
Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang weggefallen
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie, von unterbrochenen Lieferketten und steigenden Energiepreisen für Betriebe zu mildern, galten bis Ende Juni 2023 erleichterte Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Seit dem 1. Juli gelten im Wesentlichen wieder die “alten” Regeln. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier und hier.
Lebensunterhalt sichern für Freiberufler und Selbständige
Wer erfolglos alle Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht mehr ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat als Selbständige Person oder Freiberufler die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Diese Sozialleistung orientiert sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminimum in Form von aktuellen Unterkunftskosten und finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt abzgl.. des vorhandenen Einkommens. Die Leistungen beinhalten auch einen Krankenversicherungsschutz. Weitere Infos hier
Unterstützung für Landwirte
Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und verschiedene Dienstleistungen für Landwirte erhalten Sie hier:
- Hessischer Bauernverband hier https://www.hessischerbauernverband.de
- Rentenbank hier https://www.rentenbank.de/