Pflege & Beruf
Die Verantwortung von Pflege und Familie wird derzeit vor allem von Frauen getragen. Mit dem demographischen Wandel wird sich dies in den nächsten Jahren ändern müssen. Denn man erwartet, dass sich die derzeitigen 2,6 Millionen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad in Deutschland bis 2030 auf 3,4 Millionen erhöhen werden.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Zentrale für politische Bildung
Pflegezeit
Bei der Pflegezeit handelt es sich um einen begrenzten Zeitraum (maximal 6 Monate), in dem Sie als Beschäftigte einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung pflegen können.
Bei minderjährigen, pflegebedürftigen Angehörigen muss die Pflege nicht zwangsläufig Zuhause stattfinden.
Auch kann eine ein- bis dreimonatige Auszeit genommen werden, wenn die nahe Angehörige oder der nahe Angehörige sich in einem Hospiz befindet.
Die Freistellung innerhalb der Pflegezeit kann vollständig oder teilweise erfolgen.
Familienpflegezeit
Bei der Familienpflegezeit ist es möglich, sich bis zu 24 Monaten teilweise freistellen zu lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftigen nahen Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 haben und eine Arbeitszeit von 15 Wochenstunden geleistet werden kann.
Außerdem besteht die Möglichkeit finanzielle Verluste durch ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auszugleichen, das in Raten ausgezahlt wird und in Raten zurückgezahlt wird. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des teilweisen oder vollständigen Darlehenserlass.
Quelle und weitere Infomationen unter Wege zur Pflege