Bauberatung
Die Stadtverwaltung Viernheim steht Ihnen beim Thema Bauen zur Seite. Nachfolgend finden Sie Ansprechpersonen, Informationen zum Bauantragsverfahren und Fördermittel sowie eine Bebauungsplanübersicht.
Ansprechperson für Bauwillige
Stadtverwaltung Viernheim, Rathaus
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Bauberatung, Bauleitplanung
Mr. Florian Messemer
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Bauantragswesen, Bauberatung, Werbeanlagensatzung, Sondernutzungssatzung, Stellplatz- und Ablösesatzung
Bauantragswesen, Bauberatung, Werbeanlagensatzung, Sondernutzungssatzung, Stellplatz- und Ablösesatzung
2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-280
>Fax: 06204 988-257
>Email: FMessemer@viernheim.de
Verkauf der Bebauungspläne, Zeichenarbeiten
Mrs. Iris Siegmann
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Technische Zeichnungen
Technische Zeichnungen
2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-261
>Fax: 06204 988-257
>Email: ISiegmann@viernheim.de
Kreis Bergstraße
Ansprechpersonen beim Kreisbauamt "Kreis Bergstraße" (www.kreis-bergstrasse.de)
Bereich/Sachbearbeitung | Name | Telefon | Telefax |
---|---|---|---|
Kreis Bergstraße Der Kreisausschuß Gräffstr. 5 64646 Heppenheim | 06252 15-0 | 06252 155-435 | |
Bauordnungsrechtliche Bearbeitung beim Kreisbauamt | Herr Wendel |
06252 15-5273 oder 06252 15-0 | |
Sachbearbeiter für die Bauaufsicht beim Kreisbauamt | Herr Wendel |
06252 15-5273 oder 06252 15-0 | |
Untere Naturschutzbehörde | 06252 155-561 | ||
Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) Odenwaldstr. 6 64646 Heppenheim | 06252 127-0 | 06252 127-8090 |
Verfahrensschritte im Bauantragsverfahren
Nach Änderung der Hessischen Bauordnung Hessische Bauordnung (HBO) muß unterschieden werden zwischen:
- genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO, die keiner Baugenehmigung bedürfen, jedoch mittels Bauzeichnungen und einem Antragsformular der Gemeinde anzuzeigen sind.
- genehmigungsfreien Vorhaben nach § 64 HBO, die ebenfalls keiner Baugenehmigung bedürfen und im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanesliegen.(sog. Genehmigungsfreistellung)
- genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantrag erforderlich)
Weitere Verfahrensschritte beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantragsverfahren)
Vorbereitung der Bauanträge
Sie beauftragen einen Architekten mit der Fertigung der Entwurfszeichnungen und der Fertigung des Bauantrages. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, ist von Fall zu Fall verschieden. Auskunft darüber gibt Ihnen die Bauberatung der Stadt Viernheim oder der zuständige Sachbearbeiter des Kreisbauamtes Heppenheim. Ein Bauantrag kann umso zügiger bearbeitet werden, je vollständiger die Unterlagen sind.
Bearbeitung des Bauantrages:
Nach Eingang beim Kreisbauamt wird der Bauantrag aufgenommen und bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden mit einer Fristsetzung nachgefordert. Nach einer ersten Bearbeitungsphase beim Kreisbauamt wird der Bauantrag an die zuständige Gemeinde, die Stadt Viernheim, geschickt. Auch hier erfolgt nach Eingang eine Bearbeitung in mehreren Schritten.
- Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
- Einfügung ins Ortsbild und in die vorhandene Bebauung
- Überprüfung der Einhaltung des Bebauungsplanes
- Überprüfung der Anfahrbarkeit des Grundstücks und der Anzahl der geforderten Stellplätze
- Überprüfung der Grünplanung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss der Bauantrag innerhalb der Stadtverwaltung noch vom Ordnungsamt bzgl. Baustellensicherheit und Altlastenverdachts geprüft werden.
Der Bauantrag wird dann von den Stadtwerken zu den Themen Entwässerung, Energieversorgung, Strom, Gas, Wasser und Fernwärme geprüft.
Nach Anlauf aller notwendigen Stellen wird der bearbeitete Bauantrag zum Kreisbauamt in Heppenheim zurückgeschickt. Dort erfolgt nach einer abschließenden Bearbeitungszeit die Entscheidung über die Baugenehmigung. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten rechnen.
Mit längeren Bearbeitungszeiten ist zu rechnen, wenn:
- die Unterlagen unvollständig sind
- Abweichungen vom Bebauungsplan vorliegen
- bei Vorhaben, die sich nicht in die Umgebung einfügen, Pläne geändert werden müssen.
Sollten in irgendeiner Phase des Bauantragsverfahrens oder auch im Vorfeld Fragen auftreten, können Sie jederzeit Auskunft bei der Bauberatung des Amtes für Stadtentwicklung und Umweltplanung der Stadt Viernheim erhalten.
Antragstellung
Wie stelle ich den Antrag, bei welchem Verfahren ?
- Beim genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO
Genehmigungsfreie Vorhaben sind unter Vorlage der Bauzeichnungen der Stadt anzuzeigen.
- Beim genehmigungsfreien Vorhaben nach § 64 HBO, die im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegen
Genehmigungsfreistellungen sind in einfacher Ausfertigung (Bauzeichnungen und Entwässerungspläne) bei der Stadt einzureichen, eine Kopie der Unterlagen ist ans Kreisbauamt in Heppenheim zu schicken.
- Beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantragsverfahren)
Der Bauantrag wird beim Kreisbauamt in Heppenheim eingereicht, und zwar in 4facher Ausfertigung. Bitte fügen Sie auch Entwässerungsunterlagen in 4facher Ausfertigung hinzu.
Bei Unklarheit über das zutreffende Verfahren können Sie sich vorab an die Bauberatung der Stadt Viernheim, Herrn Weidner oder an das Kreisbauamt in Heppenheim, Tel. 06252 155273, Herrn Wendel, wenden.
Formulare
- Formulare stehen auf den Seiten des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Verfügung.
>>>>> https://wirtschaft.hessen.de/ - Bei Unklarheiten bei der Auswahl der richtigen Formulare steht Ihnen ebenfalls die Bauberatung der Stadt Viernheim zur Verfügung. Auch hier sind Formulare erhältlich.
Bebauungsplanübersicht
Bitte fragen Sie immer nach, ob das von Ihnen gewünschte Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, da die Geltungsbereiche nicht parzellenscharf abgegrenzt sind.Dies gilt in besonderem Maße bei Bebauung in den Randgebieten.
Diese Übersicht dient lediglich zur ersten Orientierung.
Bebauungspläne von Viernheim
Bauberatung
Vor Antragstellung ist es empfehlenswert, das kostenlose Angebot der Stadt Viernheim zu nutzen und alle offenen Fragen bei der Bauberatung zu klären. Hier kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang gebaut werden darf, hier können Sie erfahren, ob ein Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedarf oder ob es genehmigungsfrei ist, bzw. als Genehmigungsfreistellung laufen kann.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Information für Bauwillige - Kreis Bergstraße". Diese Broschüre erhalten Sie beim Kreisbauamt in Heppenheim (Telefon 06252/15-0)
Fördermöglichkeiten
Förderung der Wohneigentumsbildung in Hessen
Das Land Hessen fördert den Neubau oder den Erwerb von neugeschaffenem selbstgenutztem Wohnraum und den Erwerb von gebrauchtem selbstgenutztem Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen mi
- dem Hessen-Baudarlehen für Neubau und Ersterwerb und
- dem Hessen-Darlehen für den Erwerb bestehenden Wohnraums
Antrag beim
Land Hessen über den Kreis Bergstraße
Wohnbauförderstelle,
Tel. 06252 155 - 296
E-Mail: wohnungsbau(at)kreis-bergstrasse.de
Ansprechperson im Viernheimer Rathaus:
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung,
Tel 06204 988-287
Unterlagen und Info:
www.wibank.de
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Aufwendungen an Gebäuden, die Baudenkmäler sind oder in Sanierungsgebieten liegen.
Auskunft und Beratung 06252 1550
Soziale Wohnraumförderung -Mietwohnungsbau-
Ansprechpersonen sind die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise. Im Kreis Bergstraße ist diese unter Telefon 06252 155296 zur erreichen.
Förderung zur Erhaltung von Kulturdenkmälern
Telefon: 06252 155310.
Weitere interessante Links zu Fördermöglichkeiten