Vorgehensweise bei der Gebührenumstellung

Die Abwassergebühr wird zukünftig in zwei eigenständige Gebühren aufgeteilt, das heißt: getrennt. Es sind dies

  • die Schmutzwassergebühr und
  • die Niederschlagswassergebühr.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr ist verbraucherstellenbezogen und berechnet sich unverändert aus dem Bezug an Frischwasser, der an der Wasseruhr abgelesen und mit einem Betrag pro Kubikmeter multipliziert wird. Dieser wird geringer sein, als der heutige Abwassergebührenbetrag pro bezogenem Kubikmeter Frischwasser.

Niederschlagswassergebühr

Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr werden sämtliche an die öffentliche Kanalisation, an Rinnen bzw. an öffentliche Versickerungsanlagen (kurz: öffentliche Kanalisation') angeschlossenen, bebauten bzw. künstlich befestigten Flächen grundstücksgenau erfasst.

Die Flächenerfassung

Das heißt, es werden all diejenigen Flächen auf den Grundstücken erfasst, die derart bebaut oder künstlich befestigt sind, dass bei Niederschlagsereignissen von diesen Flächen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Dies können z. B. Dachflächen sein, aber auch Garagenzufahrten, die ein Gefälle zur Straße hin aufweisen oder Terrassen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob von einer Fläche Niederschlagswasser direkt - also z.B. über das Regenfallrohr - oder indirekt wie z.B. vom Dach über den befestigten Hof in den Straßeneinlauf (Gully) in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Die Stadt Viernheim hat das mit der Einführung Getrennter Abwassergebühren sehr erfahrene Consulting-Unternehmen Dr. Pecher AG, Erkrath, beauftragt, die Stadt bei der Einführung Getrennter Gebühren zu beraten und zu unterstützen. Die Dr. Pecher AG wertet zur Flächenermittlung sämtliche verfügbaren Daten aus. Aus dem amtlichen Liegenschaftskataster werden für jedes einzelne Grundstück die Gebäudegrundflächen grafisch erfasst, auf Karten dargestellt und die jeweilige Flächengröße ermittelt.

Auf Grundlage der Generalentwässerungsplanung werden darüber hinaus für sämtliche Grundstücke die jeweils erwarteten, künstlich befestigten Flächengrößen wie zum Beispiel Dachüberstände, Garagenzufahrten, Terrassen, Zuwege und Hofflächen errechnet.

 

Erfassungsbogen an Grundstückseigentümer 

Je Grundstück wurde ein Erfassungsbogen an den Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten bzw. an einen Grundstücksmiteigentümer stellvertretend für die Eigentümergemeinschaft versendet.

Dieser Fragebogen beinhaltete u.a. eine Karte mit der grafischen Darstellung seines Grundstückes und dessen bereits bekannten Gebäudegrundflächen. Der Grundstückseigentümer wird gebeten, die dargestellte Entwässerungssituation zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Informationen über die Befestigungsart der Flächen mitzuteilen.

Folgende Fragen sind von ihm u.a. zu klären:

  • Stimmen die ermittelten Flächengrößen der bebauten bzw. der künstlich befestigten Flächen mit der Realität überein?
  • Sind die ausgewiesenen befestigten Flächen vollständig?
  • Sind die ausgewiesenen befestigten Flächen direkt oder indirekt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen oder versickert das auf diese Flächen gefallene Niederschlagswasser auf dem Grundstück, ohne in die öffentliche Kanalisation zu gelangen?
  • Wie sind die bebauten bzw. künstlich befestigten Grundstücksflächen gestaltet, das heißt welcher Art ist deren Befestigung?

Der Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit, Änderungen auf dem Erfassungsbogen und in der Karte vorzunehmen und somit die tatsächlichen Größen der bebauten bzw. künstlich befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen mitzuteilen. Die korrekten Verhältnisse sind vom Grundstückseigentümer darzustellen, der Erfassungsbogen zu unterschreiben und innerhalb der gesetzten Frist an die Stadtwerke Viernheim GmbHzu schicken. Hierzu liegt jedem Schreiben ein Freiumschlag ("Gebühr zahlt Empfänger") bei.

>>> Erläuterungen zum Erfassungsbogen

 

Prüfung des Erfassungsbogen

Die von den Grundstückseigentümern zurückgesendeten Erfassungsbögen werden inhaltlich und formal auf Plausibilität geprüft. Weichen die gemeldeten Flächengrößen stark von den vorab ermittelten Flächengrößen ab oder können festgestellte Unplausibilitäten nicht aufgeklärt werden, werden die Angaben gegebenenfalls vor Ort überprüft.

 

Nicht fristgerechte Zusendung des Erfassungsbogens an die Stadtwerke Viernheim GmbH

Sendet der Grundstückseigentümer seinen ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen nicht innerhalb der gesetzten Frist an die Stadtwerke Viernheim GmbH zurück, so werden die Flächengrößen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr aufgrund der Datenlage bei der Stadt Viernheim nach gegebenenfalls nochmaliger Prüfung festgesetzt.

 

Städtische Flächen

Auch die städtischen Flächen unterliegen der Getrennten Abwassergebühr.
Zu ihnen zählen vor allem die städtischen Verkehrswege, aber auch zahlreiche Plätze, städtische Kindergärten und sonstige Einrichtungen mit bebauten und / oder künstlich versiegelten Flächen. Die städtischen bebauten bzw. künstlich befestigte Flächen werden grundsätzlich wie diejenigen von Privatgrundstücken behandelt.