Mit Hilfe eines Stadtentwicklungskonzeptes für Wohnen und Gewerbe möchte die Stadt Viernheim die Grundlagen für eine zukunftsweisende Flächenpolitik legen. „Ein solches Konzept ist immens wichtig, um eine zukunftsgerichtete Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Entwicklungsoptionen unserer Stadt mit allen Bürgerinnen und Bürgern diskutieren zu können“, betont Baudezernent Jens Bolze. „Wir müssen Antworten parat haben, wenn das Land uns in ein paar Jahren fragen sollte: Wie geht es mit der Stadt Viernheim weiter? Wie werden die Weichen zukünftiger Flächenpolitik gestellt? Welche Entwicklungen sollen die Bereiche Wohnen und Gewerbe konkret nehmen?“.

Mit der Beauftragung des Büros Georg Consulting aus Hamburg wurden die Bereiche Wohnen und Gewerbe zusammengeführt. Das Büro hat seinen Schwerpunkt im Bereich von Bestandsaufnahmen und Gutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung von Kommunen.

Das Gutachten umfasst eine Bestandsanalyse, Prognosen für die nächste Zukunft und daraus abgeleitete Ziele und Strategien. Es war Teil des Auftrags, keine fertigen Lösungen im Sinne eines Masterplans für eine künftige Entwicklung zu produzieren, sondern die Stärken und Schwächen von Wachstumsszenarien in den Bereichen Wohnen und Gewerbe herauszuarbeiten.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf kann die Stadtverordneten-Versammlung eine solide politische Diskussion führen, da die wesentlichen Grundlagen der Entwicklung Viernheims sehr genau aufgezeigt werden. Dabei berücksichtigt das Gutachten die Lage Viernheims in der Region, liefert umfangreiche Aussagen zu der Entwicklung in den wichtigen Nachbargemeinden und beschreibt die Chance und Risiken als Teil der Region.

Bei der Übersetzung von Entwicklungszahlen in eine flächenhafte Planung treten wertwartungsgemäß große Unschärfen auf. So ist schwer vorherzusehen, in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen die im Innenbereich liegenden rechnerischen Wohn- oder Gewerbeflächenreserven tatsächlich realisiert werden können. Hier fehlen der Kommune auch wichtige Instrumente, um eine Innenentwicklungsstrategie auf privaten Flächen wirkungsvoll durchsetzen zu können. Es ist vielmehr zu erwarten, dass das Tempo einer solchen Entwicklung im Bestand wesentlich durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Angebot und Nachfrage und den daraus resultierenden Preisen bestimmt wird.

Dem gegenüber lassen sich Entwicklungen im heutigen Außenbereich relativ gut planen, wenn es die Zahl von Wohneinheiten, die Kosten der Erschließung oder das Tempo im Bau von Erschließungsanlagen betrifft. Im Außenbereich ist jedoch nur schwer vorhersehbar, in welcher Weise die übergeordneten Planungsinstitutionen (Regionalversammlung Südhessen) und andere Träger öffentlicher Belange (Nachbarkommunen, Naturschutzbehörden etc.) bei einer Umwandlung von Außenbereich in Siedlungsfläche unterstützend wirken und wie einschränkend sich die Bestimmungen des Umweltrechts auf die Planung auswirken. Es kann daher sein, dass die im Gutachten neu dargestellten Flächen im Außenbereich Fiktion bleiben. So ist es nationales Ziel, den Flächenverbrauch in Deutschland erheblich zu senken und dieses Ziel wird auch Eingang in die Landesentwicklungs- und Regionalpläne finden.

Bürgerversammlung am 12.10.2017

Entwurf: Stadtentwicklungskonzept Wohnen und Gewerbe 2030