30. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 293 „Nordweststadt II“
hier: Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung Nr. 293 geändert.
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich befindet zwischen dem im Osten befindlichen Siedlungsrand der Stadt Viernheim und der westlich gelegenen Bundesautobahn A 6 bzw. A 67. Südlich des Geltungsbereichs der vorliegenden Änderung verläuft die „Entlastungsstraße West“, die in die „Wormser Straße“ übergeht. Insgesamt umfasst die Änderungsfläche rund 1,36 ha.
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