Amtliche Bekanntmachung: "AUFRUF Gemeinsame Neujahrsgratulationen"

Statt Neujahrskarten spenden für soziale Zwecke

Amtliche Bekanntmachung

AUFRUF

Gemeinsame Neujahrsgratulationen

Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Viernheim wird auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit gegeben, sich an der Aktion „Gemeinsame Neujahrsgratulationen“ zu beteiligen.

Um mit den gespendeten Geldern möglichst vielen Hilfsbedürftigen eine kleine Freude bereiten zu können, appellieren wir an die Bevölkerung, die Geschäftsleute und Vereine, von dieser Einrichtung doch regen Gebrauch zu machen. Die eingegangene Summe kommt älteren hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Bitte überweisen Sie ihre Spende (mindestens 5,00 Euro) bis spätestens 23.12.2025 auf das Konto der

Stadtkasse Viernheim
IBAN: DE30 5095 1469 0003 0040 10
Verwendungszweck: S p e n d e  Neujahrsgratulationen

Spendenquittungen können gerne zugesendet werden, hierfür senden Sie bitte die vollständigen Kontaktdaten an .

Die Namen der Spenderinnen und Spender, werden dann am Dienstag, den 31.12.2025, in den hiesigen Zeitungen veröffentlicht.

Bei Fragen können Sie Frau Schwarz (Tel.: 988-244) kontaktieren.

 

Viernheim, den 26. November 2025
DER MAGISTRAT
DER STADT VIERNHEIM:

 

Matthias Baaß                           Jörg Scheidel
  Bürgermeister                            Erster Stadtrat