Wirtschaftsförderung: Neue KI-Regeln - Was Viernheimer Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit 2. August gelten neue Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte

Ein Text für die Website, ein Entwurf für den nächsten Social-Media-Beitrag oder eine KI-generierte Grafik: Künstliche Intelligenz (KI) ist längst in vielen Unternehmen angekommen. Doch seit dem 2. August gelten neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Damit stellt sich auch für Viernheimer Betriebe eine wichtige Frage: Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden und welche nicht?

Die wichtigste Nachricht vorweg: Nicht jeder Inhalt, bei dessen Erstellung künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, benötigt automatisch eine Kennzeichnung. Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz erklärt dazu: „Künstliche Intelligenz bietet unseren örtlichen Betrieben riesige Chancen. Mit den neuen Vorgaben kommen klare Spielregeln für mehr Transparenz hinzu. Das bedeutet keineswegs das Ende der KI-Nutzung – im Gegenteil: Wer weiß, wann eine Kennzeichnungspflicht greift und wann nicht, bewegt sich rechtssicher. Es ist uns ein zentrales Anliegen, den Viernheimer Betrieben dabei unterstützend zur Seite zu stehen“

In elf Minuten zum Überblick

Damit sich Unternehmen schnell und unkompliziert über die neuen Anforderungen informieren können, verweist die Wirtschaftsförderung auf ein kostenfreies Informationsvideo ihres Kooperationspartners BIEG Hessen.

In einem knapp elfminütigen Experteninterview erläutert IT-Rechtsexperte Dr. Carsten Ulbricht verständlich und praxisnah, was die neuen Vorgaben für Unternehmen bedeuten. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem betrieblichen Alltag: Welche KI-generierten Texte, Bilder und Videos sind betroffen? Wann besteht tatsächlich eine Kennzeichnungspflicht? Und wie kann diese in der Praxis umgesetzt werden?

Das kostenfreie Erklärvideo ist ab sofort auch HIER… abrufbar.