Ziel und Zweck der Teiländerung
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung des Kreises Bergstraße („Schulentwicklungsplan PLUS 2020 bis 2025“, 29.06.2020, Kreis Bergstraße) zeigt einen Bedarf an zusätzlichen Schulflächen auf. Der Kreis Bergstraße als Schulträger plant daher in Viernheim die Errichtung einer neuen Grundschule. Gleichzeitig ist ein Neubau der Alexander-von-Humboldt-Schule in räumlicher Nähe zur neuen Grundschule vorgesehen.
Der Standort als kombinierter Schulstandort beider Schulen bietet erhebliche Synergieeffekte, insbesondere durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und die günstige Verkehrsanbindung. Der geplante Schulstandort ist gut mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Fahrrad erreichbar. Eine derartige Entwicklung unterstützt die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaanpassung.
Diese Änderung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt.
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Planunterlagen können vom 23.02.2026 bis einschl. 24.03.2026 im Internet unter www.viernheim.de in der Rubrik „Bebauungspläne/Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Neuen Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim, montags bis freitags von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag + Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr. Die Einsichtnahme im Neuen Rathaus erfolgt im Empfang im Erdgeschoss.
Äußerungen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums, elektronisch als E-Mail an stadtplanung@viernheim.de übermittelt werden. Äußerungen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Viernheim, Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim abgegeben werden. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 06204 988-281 oder per E-Mail an stadtplanung@viernheim.de). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist bei Abgabe einer Äußerung zur Planung die Angabe einer Anschrift zweckmäßig.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzugsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Viernheim, 09.02.2026
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Matthias Baaß (Bürgermeister)