Amtliche Bekanntmachung der Stadt Viernheim: Bebauungsplan Nr. 299 „Bildungszentrum Ost“

hier: Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 299 „Bildungszentrum Ost“ beschlossen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2026 wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Es gilt der Bebauungsplanvorentwurf vom 05.01.2026. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Viernheim an der Weinheimer Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen zwischen der Walter-Gropius-Allee und der Bahnlinie westlich der Straße Am Alten Weinheimer Weg.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Viernheim und umfasst in der Flur 62 die Flurstücke 46/2, 51/2, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66 sowie teilweise das Flurstück 67. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,9 ha.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung des Kreises Bergstraße („Schulentwicklungsplan PLUS 2020 bis 2025“, 29.06.2020, Kreis Bergstraße) zeigt einen Bedarf an zusätzlichen Schulflächen auf. Der Kreis Bergstraße als Schulträger plant daher in Viernheim die Errichtung einer neuen Grundschule. Gleichzeitig ist ein Neubau der Alexander-von-Humboldt-Schule in räumlicher Nähe zur neuen Grundschule vorgesehen.

Der Standort als kombinierter Schulstandort beider Schulen bietet erhebliche Synergieeffekte, insbesondere durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und die günstige Verkehrsanbindung. Der geplante Schulstandort ist gut mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Fahrrad erreichbar. Eine derartige Entwicklung unterstützt die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaanpassung.

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Planunterlagen können vom 23.02.2026 bis einschl. 24.03.2026 im Internet unter www.viernheim.de in der Rubrik „Bebauungspläne/Bebauungspläne im Verfahren“  eingesehen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Neuen Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim, montags bis freitags von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag + Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr. Die Einsichtnahme im Neuen Rathaus erfolgt im Empfang im Erdgeschoss.

Äußerungen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums elektronisch als E-Mail an übermittelt werden. Äußerungen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Viernheim, Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim abgegeben werden. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 06204 988-281 oder per E-Mail an ). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist bei Abgabe einer Äußerung zur Planung die Angabe einer Anschrift zweckmäßig.

DIN-Normen, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können beim Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung eingesehen werden.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs.1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Viernheim, 09.02.2026

Der Magistrat der Stadt Viernheim

Matthias Baaß (Bürgermeister)