Ab Donnerstag, dem 1. Mai, tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen betrifft: Passfotos dürfen künftig ausschließlich digital erstellt und über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud-Anwendung an das Bürgerbüro übermittelt werden. Damit sollen die Sicherheit und der Schutz der Identität weiter verbessert werden.
Fotoaufnahme direkt im Bürgerbüro möglich
Bürgerinnen und Bürger können ihr Passfoto ab dem 1. Mai direkt im Bürgerbüro, Kettelerstraße 1b, erstellen lassen. Für diesen Service wird eine zusätzliche Gebühr von sechs Euro erhoben – auch dann, wenn mehrere Ausweisdokumente wie Personalausweis und Reisepass gleichzeitig beantragt werden. Die direkte Erstellung vor Ort bietet eine einfache und sichere Möglichkeit, das neue Verfahren zu nutzen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann ganz einfach über die städtische Homepage unter www.viernheim.de/terminvereinbarung oder über die ViernheimApp unter dem Menüpunkt „Services“ vorgenommen werden.
Weiterhin ist es auch möglich, das Passfoto bei einem lizenzierten Fotodienstleister aufnehmen zu lassen. In diesem Fall wird das digitale Lichtbild über eine BSI-zertifizierte, gesicherte Cloudlösung an die zuständige Behörde übermittelt. Bürgerinnen und Bürger erhalten beim Fotografen einen QR-Code, den sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorlegen müssen. Über diesen Code wird das Lichtbild digital abgerufen.
Wichtiger Hinweis: Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Personalausweise und Reisepässe. Für andere Dokumente – wie Führerscheine oder Schwerbehindertenparkausweise – ist weiterhin ein klassisches Papierfoto erforderlich.
Sicherheitsgewinn durch digitale Übermittlung
Ziel der neuen Regelung ist ein besserer Schutz vor Identitätsmissbrauch. Die digitale Übermittlung soll insbesondere sogenannte Morphing-Angriffe verhindern – dabei werden mehrere Gesichtsbilder zu einem neuen, manipulierten Bild verschmolzen, um sich unerlaubt als andere Person auszugeben. Die Einführung der zertifizierten Cloudlösung reduziert dieses Risiko erheblich.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 13 bis 16 Uhr, Mittwoch von 13 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr.
Für Fragen oder bei Problemen steht die Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) zur Verfügung. Weitere Informationen zur technischen Umsetzung finden sich auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: www.bsi.bund.de
