Seit Anfang Juli hat das Viernheimer Ortsgericht eine neue Leitung: Yvonne Meyer-Blankenburg ist zur neuen Ortsgerichtsvorsteherin bestellt worden und folgt damit auf Josef Benz, der Ende April nach rund 14 Jahren an der Spitze des Ortsgerichts verabschiedet wurde.
Mit Yvonne Meyer-Blankenburg übernimmt eine in Viernheim bestens bekannte Persönlichkeit dieses verantwortungsvolle Ehrenamt. Wie ihr Vorgänger war auch sie viele Jahre in der Stadtverwaltung tätig und trat im Juli vergangenen Jahres in den wohlverdienten Ruhestand. Fast drei Jahrzehnte arbeitete die Architektin im Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, ehe sie im Zuge einer internen Umstrukturierung dem Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt zugeordnet wurde.
Bürgermeister Matthias Baaß freut sich, dass mit Meyer-Blankenburg eine erfahrene und mit der Stadt eng verbundene Persönlichkeit die Leitung des Ortsgerichts übernimmt: „Mit Yvonne Meyer-Blankenburg übernimmt ein vertrautes Gesicht die Geschäfte des Ortsgerichts. Durch ihre langjährige Tätigkeit in der Stadtverwaltung kennt sie unsere Stadt, ihre Menschen und viele Zusammenhänge bestens. Ich freue mich sehr, dass sie bereit ist, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen und danke ihr herzlich für dieses Engagement im Dienst der Allgemeinheit.“
Das Ortsgericht erfüllt eine Vielzahl wichtiger Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Es übernimmt unter anderem Beglaubigungen, die Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht, Nachlasssicherungen sowie Grundstücksschätzungen. Als Hilfsbehörde der Justiz ist das Ortsgericht organisatorisch der hessischen Landesverwaltung beziehungsweise der Justizverwaltung zugeordnet. Seine Arbeit lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Ortsgerichtsmitglieder, die mit Sachverstand und persönlichem Einsatz dazu beitragen, zahlreiche Anliegen bürgernah und kompetent zu bearbeiten.
Sprechzeiten und Terminvereinbarung
Mit dem Wechsel an der Spitze des Ortsgerichts gelten auch neue Sprechzeiten. Das Ortsgericht ist montags von 10 bis 13 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
Aufgrund des personellen Wechsels im Ortsgericht sowie der erstmaligen Anschaffung und Einrichtung einer speziellen Software für die Arbeit der Ortsgerichte kann die Bearbeitung der bereits eingegangenen Schätzungsanfragen erst jetzt schrittweise erfolgen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden hierfür um Verständnis gebeten.
Termine können telefonisch unter 06204 988-255 während der Öffnungszeiten des Ortsgerichts vereinbart werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten per E-Mail an Ortsgericht(at)viernheim.de einen Termin anzufragen.
