Wirtschaftsförderung: Neue EU-Regeln für Verpackungen - Wirtschaftsförderung informiert Viernheimer Betriebe

Neue Vorgaben gelten seit 12. August

Ob Brötchentüte, Versandkarton oder Verpackung für die eigene Produktlinie: Unternehmen kommen im Geschäftsalltag an ganz unterschiedlichen Stellen mit Verpackungen in Berührung. Seit dem 12. August müssen sie sich dabei auf neue Vorgaben einstellen. Die europäische Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und wird seit diesem Stichtag grundsätzlich angewendet. In Deutschland wird der nationale Rechtsrahmen durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die europäischen Vorgaben angepasst. Es hat zum 12. August das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen prüfen, welche Rolle sie nach den neuen Vorschriften einnehmen und welche Pflichten damit verbunden sind. Betroffen sein können nicht nur große Hersteller, sondern je nach Tätigkeit beispielsweise auch Einzelhändler, Gastronomiebetriebe, Handwerksunternehmen oder Importeure.

Die Wirtschaftsförderung Viernheim nimmt den Start der neuen Regelungen zum Anlass, örtliche Unternehmen auf Informations- und Beratungsangebote der Kammern aufmerksam zu machen. „Die neue EU-Verpackungsverordnung stellt unsere Unternehmen und Handwerksbetriebe vor spürbare Herausforderungen und ist mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden. Uns ist wichtig, dass die Betriebe bei den zahlreichen neuen Vorgaben nicht den Überblick verlieren. Deshalb möchten wir Orientierung geben und vor allem aufzeigen, wo Unternehmen schnell, verlässlich und kostenfrei fachliche Unterstützung erhalten können“, erklärt Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz.

Kostenfreies Online-Seminar für Handwerksbetriebe

Unterstützung für das lokale Gewerbe steht bereit: Speziell für Handwerksbetriebe – von der Bäckerei über den Sanitär-, Heizungs- und Klimabetrieb (SHK) bis zum Bauunternehmen – veranstaltet die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main am Mittwoch, 26. August, von 18 bis 19:30 Uhr das kostenfreie Online-Seminar „Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im Handwerksbetrieb“. Referentin Jette Bachmann von der Eticor GmbH erläutert darin praxisnah, welche Pflichten für Erzeuger und Vertreiber gelten, welche Fristen zu beachten sind und was die neuen Vorgaben konkret für den betrieblichen Alltag bedeuten. Infos und Anmeldung ist HIER…

Informationen und Hilfestellung für alle Branchen

Eine umfassende Anlaufstelle für alle Branchen bietet zudem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt auf ihrer Internetseite www.ihk.de/darmstadt unter dem Schwerpunktthema „Verpackungsentsorgung und Verpackungsrecht“ HIER… Dort finden Unternehmen detaillierte Leitfäden zu allen zentralen Neuerungen – von der weiterhin verpflichtenden und kostenlosen Registrierung im Verpackungsregister LUCID über Sonderregeln für Eigenmarken, Importe und Serviceverpackungen bis hin zu den neuen QR-Code- und Kennzeichnungspflichten.

Die Wirtschaftsförderung rät allen Viernheimer Betrieben, das eigene Verpackungsaufkommen und die damit verbundenen Pflichten möglichst frühzeitig zu prüfen und die Informations- und Hilfsangebote der Kammern zu nutzen.