Hundesteuer abmelden (ONLINE)
Ende der Steuerpflicht:
Normalfall: Mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Wegzug: Nach Ablauf des Monats in den der Wegzug fällt.
Fristen: Abmeldung binnen 14 Tagen
>>ZUR ONLINE HUNDEABMELDUNG
Welche Dokumente werden benötigt?
- Bei Einschläferung:
Bescheinigung des Tierarztes. - Bei Verkauf:
Adresse des neuen Eigentümers. - Bei Wegzug:
Neue Adresse (für Zustellung des Einstellungsbescheides)
Formulare
Rechtsgrundlage
Kontakt
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Hundesteuer
1. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 ViernheimTelefon: 06204 988-276 oder 06204 988-283
Fax: 06204 988-385
Email: hundesteuer@viernheim.de