Aufgrund eines Missgeschicks beim beauftragten Dienstleister können Bescheide zur aktuellen Hundesteuer bei den Empfängern doppelt ankommen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das zweite Schreiben ignoriert werden kann. Für die Zahlung ist lediglich ein Bescheid relevant. Die durch den Doppelversand entstandenen Kosten übernimmt vollständig der Dienstleister.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Kämmereiamt, Abteilung Haushalts-, Finanz- u. Steuerwesen im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung), per E-Mail an hundesteuer@viernheim.de oder telefonisch unter 06204/988-276 oder -283 wenden.
Die Stadtverwaltung bedauert dies und bittet um Verständnis.
