Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Gemeinsame Kontrolle gegen illegales Glücksspiel - Fünf Geräte sichergestellt

Ordnungsamt und Landespolizei sehen wichtigen Erfolg für den Spielerschutz

Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages gegen Glücksspielsucht haben das Ordnungsamt der Stadt Viernheim und die Landespolizei am Mittwochabend, 30. September, eine großangelegte gemeinsame Kontrolle durchgeführt. Drei gastronomische Betriebe im Stadtgebiet wurden dabei überprüft. Das Ergebnis: Fünf Glücksspielgeräte wurden sichergestellt, zudem stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben fest.

Von Seiten der Stadt Viernheim waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus den Bereichen Glücksspiel und Gaststätten sowie der Stadtpolizei beteiligt. Bei den Kontrollen wurden neben kleineren Verstößen gegen gaststättenrechtliche Vorschriften insbesondere Auffälligkeiten beim Betrieb von Glücksspielgeräten festgestellt. Mehrfach ergaben sich zudem Anhaltspunkte für illegales Glücksspiel.

Drei Geräte stellte die Landespolizei sicher. Bei ihnen besteht der Verdacht, dass es sich um illegal aufgestellte Spielgeräte handelt. Zwei weitere Geräte wurden durch das Ordnungsamt sichergestellt, nachdem Verstöße gegen die Spielverordnung und den Glücksspielstaatsvertrag festgestellt worden waren. Darüber hinaus zeigten die Kontrollen mehrere Verstöße gegen Vorgaben, die dem Schutz der Spielerinnen und Spieler dienen.

Die festgestellten Verstöße werden nun ausgewertet und die entsprechenden Verfahren eingeleitet. Die Verantwortlichen müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen.

Spielerschutz steht im Mittelpunkt
Für die Stadt Viernheim ist das Ergebnis der gemeinsamen Kontrolle ein wichtiger Erfolg für den Spielerschutz. Denn Glücksspiel ist mit erheblichen Suchtrisiken verbunden: Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen leiden in Deutschland rund 1,2 Millionen Menschen an einer Glücksspielstörung, weitere drei Millionen Menschen zeigen ein problematisches Spielverhalten. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Vorgaben konsequent durchzusetzen und insbesondere gegen illegale Glücksspielangebote vorzugehen.

Das Ordnungsamt kontrolliert deshalb mehrmals jährlich in unregelmäßigen Abständen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Hinzu kommen anlassbezogene gemeinsame Kontrollen mit Polizei und Steuerfahndung.

Aktuell gibt es in Viernheim fünf Spielhallen mit insgesamt 58 Geldspielgeräten. Hinzu kommen 60 Geldspielgeräte in 32 gastronomischen Betrieben. Während die Zahl der Spielhallen und der dort aufgestellten Geräte seit rund zehn Jahren unverändert ist, zeichnet sich im Bereich der Gastronomie eine andere Entwicklung ab: hier nimmt insbesondere die Aufstellung von Geldspielgeräten in kleineren Schankbetrieben wieder zu.

Die Stadt beobachtet diese Entwicklung aufmerksam. Hintergrund ist auch ein überregional erkennbarer Verlagerungseffekt: Durch die strengere Regulierung und Überwachung des Glücksspielgewerbes in größeren Städten weichen entsprechende Angebote zunehmend auf Mittelzentren, wie zum Beispiel Viernheim, aus.

Gerade deshalb legt die Stadtverwaltung die geltenden Regelungen konsequent aus. Das grundsätzliche Recht auf legales Glücksspiel steht dabei nicht infrage. Wo jedoch gesetzliche Grenzen überschritten oder Vorgaben zum Spielerschutz missachtet werden, schreitet die Ordnungsbehörde ein.

Dass konsequente Kontrollen notwendig sind, zeigen auch die Erfahrungen der vergangenen Zeit. Bereits 2025 wurde bei einer gemeinsamen Großkontrolle von Steuerfahndung und Polizei eine illegale Spielhalle geschlossen. Auch im vergangenen und im laufenden Jahr wurden in Viernheim mehrere illegale Glücksspielgeräte festgestellt und sichergestellt. Die entsprechenden Verfahren sind teilweise noch nicht abgeschlossen.