Aufgrund der §§ 5 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. 2013, Nr. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und des § 41 der Friedhofsordnung der Stadt Viernheim vom 28.06.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 18.12.2025 für die Friedhöfe der Stadt Viernheim folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührenordnung vom 13.11.2025 beschlossen:
Artikel 1
Es erfolgen folgende Berichtigungen:
1.
In der Präambel wird das Datum der Beschlussfassung der Friedhofsordnung auf den „28.06.2024“ sowie das Datum der Beschlussfassung der Gebührenordnung in der Stadtverordnetenversammlung auf den „13.11.2025“ korrigiert.
2.
In § 1 „Gebührenerhebung“ wird das Datum auf den „28.06.2024“ korrigiert.
3.
In § 2 „Gebührenschuldner“ Absatz 1 Ziffer Buchstabe c) wird der Querverweis wie folgt korrigiert „…i.S.v. § 15 Absatz 4…“.
4.
In § 6 „Bestattungsgebühren“ Absatz 2 Ziffer Buchstabe c) wird der Querverweis wie folgt korrigiert „…nach. § 21 Absatz 1 Satz 3…“.
5.
In § 9 „Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten“ Absatz 3 wird der Querverweis wie folgt korrigiert „… (§ 19 Absatz 3, 4 und Absatz 6, § 22…) …“.
6.
In § 12 „Inkrafttreten“ Satz 2 wird das Datum auf den 09.12.2021 korrigiert.
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 1. Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2025 übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Viernheim, 19.12.2025
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Matthias Baaß
Bürgermeister