Amtliche Bekanntmachung: 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Viernheim

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I 2005, Seite 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026, Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim in ihrer Sitzung am 02.10.2026 folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Viernheim vom 22.05.2026 beschlossen:

Artikel 1

§ 1 Abs. 3 der Hauptsatzung „Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat“ wird um Buchstabe g) ergänzt: 
g) die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB gemäß der Richtlinie zur Erteilung der Zustimmung nach § 36a BauGB (Bau-Turbo) in der jeweils geltenden Fassung.

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in den amtlichen Verkündungsblättern der Stadt Viernheim in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2026 übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Viernheim, den 7. Oktober 2026

Der Magistrat 
der Stadt Viernheim

Matthias Baaß
Bürgermeister