Amtliche Bekanntmachung - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim

hier: Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern/-innen

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim;
hier: Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern/-innen

Herr Florian Heilmann vom Wahlvorschlag der UBV hat sein Mandat als Stadtverordneter zum 10.12.2023 niedergelegt.

Somit verliert er nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung.

Gem. § 34 Abs. 3 KWG i. V. m. § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367), stelle ich deshalb als Nachrücker vom Wahlvorschlag der UBV

Herrn Andreas Bartelt

fest.

Den für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim Wahlberechtigten steht das Recht zu, gegen die Feststellung binnen 2 Wochen nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichneten Wahlleiter zu erheben.

Viernheim, den 11.12.2023

Der Besondere Wahlleiter
für die Wahl der Gemeindevertretung
der Stadt Viernheim

Fleischer