Die am 15.03.2026 in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Bewerber
- des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU,
Herr Jörg Scheidel
Herr Peter Scheidel
Frau Inka Träger
Herr Michael Haas
Herr Jürgen Gutperle
Herr Günter Wolk
- des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD,
Herr Matthias Baaß,
Herr Andreas Häfele
Frau Andrea Daniel
Herr Alfred Schmidt
- des Wahlvorschlags der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, GRÜNE,
Herr Manfred Winkenbach
- des Wahlvorschlags Bürgernetzwerk Viernheim, Bürgernetzwerk
Herr Michael Kosbau
haben aufgrund ihrer schriftlichen Erklärungen / ihrer Wahl in den Magistrat der Stadt Viernheim auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung bzw. auf ihr Mandat als Nachrücker/in verzichtet
Somit verlieren Sie nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) Ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung.
Gem. § 34 Abs. 3 KWG i. V. m. § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich deshalb als Nachrücker/in
- Herrn Dr. Mario Hellmund vom Wahlvorschlag der CDU
- Herrn Klaus Mandel vom Wahlvorschlag der CDU
- Frau Kathrin Wolk vom Wahlvorschlag der CDU
- Frau Beate Sykora vom Wahlvorschlag der CDU
- Frau Elvira Frank vom Wahlvorschlag der CDU
- Frau Jeanine Dessi vom Wahlvorschlag der SPD
- Frau Stefanie Eppel-Küster vom Wahlvorschlag der SPD
- Herrn Sebastian Heß vom Wahlvorschlag der GRÜNE
- Herrn Johannes Bongiorno vom Wahlvorschlag des Bürgernetzwerk
fest
Den für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim Wahlberechtigten steht das Recht zu, gegen die Feststellung binnen 2 Wochen nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch zu erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Viernheim, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Viernheim, den 29.04.2026
Der Besondere Wahlleiter
für die Wahl der Gemeindevertretung
der Stadt Viernheim
gez. Fleischer