Direktzuweisung von Geflüchteten: Stadtverwaltung informiert Bürger zum aktuellen Stand

Bürgerversammlung am 21. März

Am vergangenen Dienstag (21. März) fand im großen Saal des Bürgerhauses eine Bürgerversammlung der Stadt Viernheim statt, zu der Stadtverordnetenvorsteher Norbert Schübeler einlud.

Einziger Tagesordnungspunkt war die geplante Unterbringung von geflüchteten Menschen im Rahmen der zum 1. Mai 2023 beginnenden Direktzuweisung an die Stadt Viernheim. Etwa 80 Bürgerinnen und Bürger sowie Mandatsträger und Verwaltungsmitarbeitende waren der Einladung gefolgt, um sich aus erster Hand über den aktuellen Stand zu informieren.

Nach der Begrüßung um 19 Uhr durch den Stadtverordnetenvorsteher, berichtete Bürgermeister Matthias Baaß Baaß im Rahmen einer Präsentation zu den ersten getroffenen Vorbereitungen und informierte über weitere geplante Schritte.

In seinem Bericht ging Baaß zunächst auf die Ausgangssituation aus, die sich mit Bekanntwerden der Entscheidung der Kreisspitze für die Stadtverwaltung ergab. So wurde am 2. Februar ein Krisenstab gebildet, dem neben den beiden Dezernenten die Führungskräfte des Ordnungsamtes, des Amtes für Soziales und Standesamt, des Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamtes sowie des Kämmereiamtes angehören. Oberste Priorität hatte das Ziel, ab 1. Mai handlungsfähig zu sein und geflüchtete Menschen unterbringen zu können. „Drei Monate Zeit, das ist ziemlich wenig, wenn alles noch von A bis Z beschafft werden muss“, so Baaß.

Bevor er mögliche Lösungen vorstellte, lenkte er zuvor den Blick auf die Fakten, um die es gehe. Inhalte waren der Anteil der Verteilungsquote für die Erstaufnahme von Flüchtlingen für Viernheim, die bisherige Praxis bei der Unterbringung von Flüchtlingen bis zum 30.4.2023 sowie die bestehenden vier Gemeinschaftsunterkünfte, die der Kreis in Viernheim betreibt.

Baaß: „Ab dem 1. Mai ist die Stadt Viernheim vollumfänglich für die Unterbringung der neu zugewiesenen Flüchtlinge verantwortlich.“ Der Personenkreis beziehe sich auf Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerber mit einem laufenden Verfahren sowie anerkannte Asylbewerber (also Bleibeberechtigte), Ortskräfte aus Afghanistan, Flüchtlinge im Rahmen des UNCHR Resettlement-Programms und Aufnahmen aus humanitären Gründen. Hauptherkunftsländer laut Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen seien Ukraine, Syrien, Afghanistan und Türkei gewesen. Nach dem Verteilerschlüssel werde nach derzeitiger Kenntnis mit monatlich 33 Menschen für Viernheim gerechnet bzw. 264 Menschen bis Jahresende.

Des Weiteren gab Baaß einen Überblick über die Anzahl der ukrainischen Geflüchteten, die bisher nach Deutschland kamen und die entsprechende Entwicklung in Viernheim, die Anzahl der Asylanträge in Deutschland (ohne Ukraine) sowie die Hauptherkunftsländer und Hauptstaatsangehörigkeiten.

Geplante städtische Gemeinschaftsunterkünfte

Für die Unterbringung der Geflüchteten in Viernheim seien nach Aussage des Bürgermeisters im Krisenstab folgende Grundsätze festgelegt worden: Unterbringung in kleineren dezentralen Unterkünften mit maximal 150 bis 180 Plätzen, Organisation und hauptamtliche Betreuung durch das Sozialamt und dem Büro für Neuzugezogene, Einbindung von lokalen Partnern mit jahrelanger Erfahrung in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit sowie die Gestaltung eines Tagesablaufs für die Flüchtlinge.

Die ersten zwei Standorte für eine Unterbringung ab Mai bzw. ab September stünden bereits fest: Ein ehemaliges Bürogebäude in der Lilienthalstraße, welches die Stadt Viernheim für drei Jahre angemietet habe sowie die Einrichtung einer Containeranlage auf einem früheren Gelände des städtischen Bauhofs hinter dem jetzigen Stadtbetrieb in der Industriestraße. „Sofern sich am Zugangsgeschehen in Deutschland nichts ändert, brauchen wir jedoch weitere Standorte“, so die Ankündigung des Bürgermeisters. Neben Abfragen bei privaten Immobilieneigentümern seien auch Standorte auf Freiflächen am Sandhöfer Weg zwischen Ski-Stadl und Minigolf-Anlage sowie zwischen Walter-Gropius-Allee und OEG-Linie angedacht. Die Kosten, die mit der Unterbringung in Verbindung stünden, würden über den städtischen Haushalt abgewickelt. Für die Personen im Asylverfahren erhalte die Stadt nach Angaben des Landkreises monatlich 300 Euro pro Person.

„Die Herausforderung ist groß“, betont Baaß, denn neben fehlenden Wohnungen, Kita-Plätzen und begrenzten Plätzen in den Schulen sei kein Ende der Aufgabe in Sicht. Positiv sei aber die Tatsache, dass Viernheim über ein sehr gut funktionierendes Netzwerk im Gemeinwesen verfüge. 2015/16 seien die Strukturen im Rahmen der ersten Flüchtlingswelle weiter ausgebaut worden, die sehr wertvoll und jetzt hilfreich seien und die Stadt befähigten, mit der Situation umzugehen. Als Beispiel nannte Baaß die Möglichkeiten von unterschiedlichen Sprachkursen je nach Lernvoraussetzungen, die Alltagsunterstützung durch die Integrationslotsen, das Büro für Neuzugezogene oder Elternseminare und gab abschließend anhand mehrerer Folien Einblicke in die Art und den Umfang dieser Angebote.

Im Anschluss gab es Gelegenheit für Fragen aus der Bürgerschaft. Zur Beantwortung standen Bürgermeister Matthias Baaß, Ordnungsamtsleiter Sebastian Geschwind, Sozialamtsleiter Rudolf Haas und Kai Hüskler vom Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt zur Verfügung. Es gab Wortmeldungen von fünf Bürgerinnen und Bürger. Dabei wurde sich nach dem Kinderanteil der geflüchteten Menschen sowie die beruflichen Integrationsmöglichkeiten der Geflüchteten erkundigt. Auch das Thema Sprachkurse sowie Erfolgszahlen bei den Integrationsbemühungen wurden angesprochen.

Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt wurden, beendete Stadtverordnetenvorsteher Norbert Schübeler die Bürgerversammlung um kurz nach 20 Uhr.