Hauptamt: Stadtverwaltung veröffentlicht Beteiligungsbericht 2025

Künftig nur noch gesetzlich vorgeschriebene Inhalte

Die Stadt Viernheim hat ihren aktuellen Beteiligungsbericht veröffentlicht. Der Bericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober zur Kenntnis genommen und steht ab sofort auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/beteiligungsbericht zur Verfügung. Neu ist, dass sich der Bericht künftig auf die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte konzentriert und damit deutlich schlanker ausfällt als in den vergangenen Jahren.

Doch warum erstellt die Stadt überhaupt einen Beteiligungsbericht? Nicht alle kommunalen Aufgaben werden unmittelbar von der Stadtverwaltung übernommen. Einige Leistungen erbringen auch Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist. Dazu gehören in Viernheim beispielsweise die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sowie der öffentliche Nahverkehr und der Betrieb der Schwimmbäder. Diese Aufgaben werden von der Stadtwerke Viernheim GmbH wahrgenommen.

Damit die wirtschaftlichen Aktivitäten solcher Unternehmen nachvollziehbar bleiben, verpflichtet § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Kommunen, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Darin müssen Unternehmen aufgeführt werden, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 20 Prozent beteiligt ist. Der Bericht dient sowohl der Information der politischen Gremien als auch der Öffentlichkeit und soll Transparenz über die wirtschaftliche Betätigung der Kommune schaffen.

Stadtwerke Viernheim GmbH im Mittelpunkt
Der aktuelle Beteiligungsbericht enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Stadtwerke Viernheim GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Viernheim ist. Neben Informationen zum Unternehmenszweck, zur Geschäftsführung und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats gibt der Bericht Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2024.

Dargestellt werden unter anderem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie wesentliche Entwicklungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Darüber hinaus informiert der Bericht über die Vermögens- und Ertragslage und geht auf Chancen und Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung ein.

Künftig Konzentration auf gesetzliche Anforderungen
Seit der erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2005 ging der Beteiligungsbericht der Stadt Viernheim bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Neben den Stadtwerken enthielt er bislang auch Informationen zu den beiden städtischen Eigenbetrieben „Stadtbetrieb Viernheim“ und „Forum der Senioren“ sowie zu weiteren Mitgliedschaften und Kooperationen der Stadt.

Im Rahmen einer Überprüfung der Verwaltungsaufgaben wurde nun entschieden, den Bericht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu beschränken. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die vorhandenen Ressourcen gezielt einzusetzen. Die zusätzlichen, bislang freiwillig aufgenommenen Darstellungen entfallen daher künftig.

Die Information der städtischen Gremien über die Eigenbetriebe und weitere Beteiligungen bleibt davon unberührt. Sie erfolgt weiterhin im Rahmen der dafür vorgesehenen Berichts- und Beschlussverfahren.

Beteiligungsbericht online einsehbar
Gemäß § 123a HGO sind die Einwohnerinnen und Einwohner über die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts zu informieren und müssen die Möglichkeit erhalten, ihn einzusehen.

Der Beteiligungsbericht 2025 für das Geschäftsjahr 2024 steht online auf der Homepage der Stadt Viernheim unter www.viernheim.de/beteiligungsbericht zur Verfügung.