Was von Anfang an transparent kommuniziert wurde, wird jetzt konkret: Die Investitionskosten für den neuen Entlastungssammler Innenstadt sollen ab 2026 wie geplant über die Kanalbenutzungsgebühren finanziert werden. Der Magistrat hat dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, die entsprechenden Gebührensätze anzupassen. Die Beratung findet am 16. Oktober statt, die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung am 24. Oktober.
Geplante Erhöhung ab Januar 2026
Vorgesehen ist, die Schmutzwassergebühr zum 1. Januar 2026 um 23 Cent auf 1,96 Euro pro Kubikmeter zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr soll um 13 Cent auf künftig 1,04 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche steigen. Grundlage der vorgeschlagenen Anpassung ist eine aktuelle Kalkulation der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG für die Jahre 2026 und 2027.
Warum steigen die Gebühren?
Der wesentliche Grund für die Gebührenerhöhung liegt in der vollständigen Berücksichtigung der Kosten für den Entlastungssammler über die nächsten 80 Jahre. Während bereits seit 2022 erste Abschnitte kalkulatorisch berücksichtigt wurden, wird ab 2026 das gesamte Projekt in die Gebührenkalkulation einbezogen. Zusätzlich fließen weitere Kostenfaktoren ein, darunter der laufende Unterhalt des städtischen Kanalnetzes, die Betriebsführung durch die Stadtwerke Viernheim GmbH sowie Umlagen an den Abwasserverband Bergstraße. Außerdem wird ein fiktiver Anteil für entfallene Straßenbeiträge berücksichtigt, da die Stadtverwaltung seit 2022 auf die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge verzichtet. „Trotz all dieser finanziellen Einflüsse, die sich anders nicht mehr abfangen lassen, bleibt die Kostensteigerung auf ein vertretbares Maß begrenzt“, so das Fazit von Bürgermeister Matthias Baaß. Die Stadtverwaltung habe alle Möglichkeiten geprüft, um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Landesförderung reduziert städtischen Anteil – Bürger profitieren
Das Land Hessen unterstützt den Ausbau der Kläranlage des Abwasserverbands Bergstraße, insbesondere die vierte Reinigungsstufe zur Filterung von Mikroplastik, mit erheblichen Mitteln. Bürgermeister Baaß hatte sich dafür gemeinsam mit den Mitgliedskommunen stark gemacht. Das Land übernimmt nun rund die Hälfte der Investitionskosten. „Dass Viernheim durch die Förderung deutlich weniger zum Ausbau der Kläranlage beitragen muss, entlastet auch unsere Bürgerinnen und Bürger unmittelbar“, sagt der Rathauschef. „Je geringer der städtische Anteil, desto weniger muss über die Gebühren finanziert werden.“
Der aktuelle Betrachtungszeitraum der Gebührenkalkulation ist auf die Jahre 2026 und 2027 ausgelegt. Die Arbeiten an der Kläranlage sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Ab dem Jahr 2028 werden dann die verbleibenden Kosten des Abwasserverbands auf alle Mitgliedskommunen verteilt. Auch der reduzierte Anteil Viernheims, gemindert durch die Landesförderung, wird schrittweise über die Gebühren refinanziert. Aus heutiger Sicht lassen sich weitere Gebührenanpassungen nach dem Jahr 2027 daher nicht ausschließen.
Gebühren im Vergleich weiterhin moderat
„Mit der geplanten Anhebung der Kanalbenutzungsgebühren bewegt sich Viernheim im regionalen Vergleich im mittleren Bereich“, weiß das Kämmereiamt, das sich im Rahmen der Kalkulation intensiv mit den Gebührensätzen der umliegenden Kommunen befasst hat. Während einige Städte deutlich höhere Gebühren verlangen – teils über 3 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser –, liegen andere geringfügig darunter oder kombinieren niedrigere Gebührensätze mit festen Grundgebühren. Eine entsprechende Übersicht über die Kanalbenutzungsgebühren im Kreisgebiet liegt den städtischen Gremien zur Information vor.
Mit der geplanten Gebührenanpassung stellt die Stadt sicher, dass wichtige Infrastrukturprojekte nachhaltig finanziert werden – bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf eine faire Gebührenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.
