Ab dem 1. April ist eine persönliche Vorsprache beim Viernheimer Ortsgericht im Alten Rathaus bis auf Weiteres nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 06204 988-255 während der Öffnungszeiten des Ortsgerichts vereinbart werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten per E-Mail unter Ortsgericht(at)viernheim.de einen Termin anzufragen.
Die Öffnungszeiten des Ortsgerichts bleiben unverändert: Mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr.
Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung gebeten.
