Ortsgericht Viernheim: Vorsprache ab 1. April nur nach Terminvereinbarung möglich

Wichtiger Hinweis

Ab dem 1. April ist eine persönliche Vorsprache beim Viernheimer Ortsgericht im Alten Rathaus bis auf Weiteres nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 06204 988-255 während der Öffnungszeiten des Ortsgerichts vereinbart werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten per E-Mail unter  einen Termin anzufragen.

Die Öffnungszeiten des Ortsgerichts bleiben unverändert: Mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr.

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung gebeten.