Die städtische Wirtschaftsförderung nimmt das nahende Jahr zum Anlass, alle lokalen Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe, auf eine Reihe von signifikanten gesetzlichen und steuerlichen Neuerungen in 2026 hinzuweisen. „Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesen Änderungen ist essenziell, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden“, so Wirtschaftsfördere Alexander Schwarz.
Zu den wichtigsten Anpassungen zählen die Erhöhungen im Arbeitsrecht: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was auch eine Anhebung der Minijob-Grenze auf voraussichtlich 603 Euro pro Monat zur Folge hat. Parallel dazu wird auch die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro angehoben.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die verschärften Kontrollen der Finanzverwaltung: Ab 2026 müssen alle elektronischen Kassensysteme über MeinELSTER gemeldet werden. Die Wirtschaftsförderung betont, dass Unternehmen ihre Kassenführung umgehend überprüfen und die Meldung vollständig durchführen sollten, da die Finanzbehörden die Daten künftig automatisch abgleichen und mit deutlich schärferen Prüfungen zu rechnen ist.
Für den Online-Handel wird der 19. Juni 2026 relevant, da ab diesem Zeitpunkt die EU-weite Pflicht zur Bereitstellung eines leicht zugänglichen Widerrufsbuttons in Kraft tritt. Für Exporteure in das Vereinigte Königreich tritt ab 2026 das neue Border Target Operating Model (BTOM) vollständig in Kraft, was erweiterte Zollformalitäten und strengere Kontrollen erfordert.
Detaillierte Informationen und weiterführende Hinweise zu allen relevanten Änderungen finden Interessierte auf der Internetseite www.viernheim.de unter der Rubrik Wirtschaftsförderung im Bereich „Hilfsmöglichkeiten und Info für Unternehmen“ hier...
