Den Wärmepumpen gehört die Zukunft im Heizungskeller
Die Energiewende findet auch im Heizungskeller statt. Der Abschied von fossilen Energien gelingt mit einer Wärmepumpe. Sie wandelt Umgebungswärme, meistens Luft, in nutzbare Wärme um. Betrieben wird sie mit Strom, der zunehmend mehr aus regenerativen Quellen stammt. So wird auch die Wärmepumpe zur regenerativen Heizung. Wärmepumpen eignen sich auch für Bestandsgebäude mit Heizkörpern. Gegebenenfalls sind noch kleinere Optimierungen am Gebäude oder der Wärmeverteilung (Heizkörper) erforderlich.
Ob eine Wärmepumpe auch für Sie die geeignete Technik ist, kann in einem Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort geklärt werden. Eine solche Wärmepumpenberatung vermittelt und bezahlt das städtische Brundtlandbüro. Rufen Sie uns an unter 988-222 und vereinbaren einen Beratungstermin.
Sprechen Sie auch Ihren Heizungsbauer an und planen Sie rechtzeitig. Wenn Ihre Heizung schon älter ist, warten Sie nicht bis sie ganz defekt ist. Fördermittel werden nur für den Austausch funktionierender Heizungen gewährt. Und die ist gerade sehr attraktiv. Sie beträgt mindestens 30% und maximal 70%. Wie sich die Fördermittel zusammensetzen und wo sie beantragt werden, ist im Kapitel „Förderung Heizung“ beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wärmepumpe / LEA - LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de) und beim Bundesverband Wärmepumpe Startseite | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de). Dort ist auch ein Wärmepumpenrechner JAZ-Rechner | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de) zu finden mit dem sich ausrechnen lässt, wie viel Wärme aus dem eingesetzten Strom gewonnen wird.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt auch für bestehende Gebäude
Die meisten Gebäude sind bereits gebaut und verfügen über eine Heizungsanlage, die meistens mit Gas, Öl oder Fernwärme betrieben wird. Auch auf diese Gebäude wirkt sich das GEG schrittweise aus.
Es gelten zwei Fristen. Für Viernheim als Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern, die mit der längeren Umstellungszeit. Die endet am 30.6.2028. Bis zu diesem Datum ist Viernheim verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Liegt diese bereits früher vor und wird beschlossen, gelten die folgenden Regelungen einen Monat nach diesem Beschluss.
Bis dahin bleibt „fast“ alles wie es bislang war, d. h. man kann auch noch Gas- und Ölheizungen einbauen. Ob das noch sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.
Und ab dem 1.7.28 (oder einen Monat nach Beschluss der Wärmeplanung entsprechend früher) gilt dann die 65%-Regel für alle neu eingebauten Heizungen. D.h. 65% Anteil regenerative Energien.
Mit dem Datum ist allerdings keine Austauschpflicht verbunden. Bestehende Heizungen können auch nach dem 1.7.28 weiter betrieben und repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, gelten großzügige Übergangslösungen.
Auch nach dem 1.1.24 der ist Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen noch erlaubt. Allerdings ist das mit Verpflichtungen verbunden.
Erstens:
Wer jetzt, nach dem 1.1.24, eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab dem Jahr 2029 dafür sorgen, dass mindestens 15% des Brennstoffes aus grünem Gas oder Öl bestehen. Ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30%, 2040 auf 60% und 2045 auf 100%.
Zweitens:
Wer jetzt noch auf einen fossilen Energieträger setzt, muss sich beraten lassen und zwar über die Folgekosten dieser Entscheidung, insbesondere durch den CO2-Preis. Der CO2-Preis beträgt heute 45 € pro Tonne und steigt geplant auf 65€ pro Tonne im Jahr 2026. Danach gelten die Marktmechanismen des europäischen Handels. Es wird von einem weiteren Anstieg ausgegangen.
Die Beratung können Schornsteinfeger, Heizungsbauer und gelistete Energie-Effizienz-Experten durchführen. Das Beratungsgespräch folgt einem festen Schema mittels Formblatt und wird protokolliert. Es wird von HauseigentümerIn und BeraterIn unterschreiben.
Für alle, die noch eine alte Heizung haben oder noch bis Jahresende 2023 eine Gas- und Ölheizung eingebaut haben, gilt der schrittweise Übergang zu regenerativen Energien nicht.
Aber ab 2045 sind auch die Altheizungen ebenfalls zu 100 % mit regenerativen Brennstoffen zu betreiben oder auszutauschen z.B. durch eine Wärmepumpe.
In den meisten Fällen wird die Wahl auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe fallen. Sie entnimmt die Wärme der Außenluft und gibt sie an das Heizungssystem ab.
Ob das auch für Sie die geeignete Technik ist, kann in einem Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort geklärt werden. Ein solche Wärmepumpenberatung vermittelt und bezahlt das städtische Brundtlandbüro. Rufen Sie uns an unter 988-222 und vereinbaren einen Beratungstermin.
Sprechen Sie auch Ihren Heizungsbauer an. Planen Sie einen großzügigen zeitlichen Vorlauf. Wärmepumpen haben Lieferzeiten und die Heizungsbauer sind gut ausgelastet.
Vielleicht sind noch kleinere Optimierungen am Gebäude oder der Wärmeverteilung (Heizkörper) erforderlich. Denken Sie auch an die Beantragung von Fördermitteln.
Der Einbau von Wärmepumpen wird gefördert mit mindestens 30% und maximal 70%. Wie sich die Fördermittel zusammensetzen und wo sie beantragt werden, ist im Abschnitt „Förderung für den heizungstausch“ beschrieben.
FAQ
Die Wärmepumpe gilt per Definition als regeneratives Heizsystem im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes. Dessen Anforderungen gelten mit dieser Heiztechnik als erfüllt, sowohl im Neu- als auch im Altbau. Sie ist für die meisten Wohngebäude ein geeignetes Heizsystem.
Ich interessiere mich für eine Wärmepumpe, weiß aber nicht, ob mein Haus dafür geeignet ist?
Der Einbau einer Wärmepumpe ist auch im Altbau fast immer möglich, auch wenn die Wärmeverteilung über Heizkörper erfolgt. Die Wärmepumpe arbeitet besonders effizient, wenn die Vorlauftemperatur 55°C nicht überschreitet. Wenn das nur an wenigen sehr kalten Tagen erforderlich ist, wird die Technik deswegen nicht in Frage gestellt. Schon mit kleineren Dämm-Maßnahmen oder dem Tausch von Heizkörpern kann der Betrieb einer Wärmepumpe optimiert werden.
Das Brundtlandbüro bietet über ein Ingenieurbüro eine kostenlose Beratung an. Dabei wird das Gebäude und das vorhandenen Heizsystem im Hinblick auf die Option Wärmepumpe betrachtet. Termine können unter 988-222 vereinbart werden.
Viele Hintergrundinformationen sind hier zu finden: Startseite | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)
Zum Heizen mit Luft-Luft-Wärmepumpen sind hier viele Informationen als FAQ gesammelt: 440_LLWP_FAQ.pdf (fgk.de)
Wer sich heute für eine Wärmepumpe entscheidet, profitiert von guten Fördermöglichkeiten und setzt sich nicht dem schwer kalkulierbaren Risiko der steigenden CO2-Bepreisung aus. Mit dem eingesparten CO2-Preis und der Förderung lassen sich die Mehrkosten einer Wärmepumpe ausgleichen.
Neben den Preisschwankungen auf dem Energiemarkt sind die Energieträger Gas und Öl auch mit einer CO2-Abgabe belegt. Diese liegt im Jahr 2024 bei 45 € netto pro Tonne. Im nächsten Jahr bei 55 und in 2026 bei 65 €/Tonne. Danach wird der Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystem am Markt gebildet. Es wird davon ausgegangen, dass dieser deutlich teurer wird. Strom ist von dieser Regelung ausgenommen. Und damit auch die Wärmepumpen.
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Bei vermietetem Wohnraum teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten die für Heizung und Warmwasserbereitung entstehen. Das gilt erstmalig für Heizkostenabrechnungen deren Abrechnungszeitraum im Jahr 2023 beginnt. Grundlage für die Teilung ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Es zielt darauf ab, dass Vermieter einen Anreiz haben, den vermieteten Wohnraum energetisch zu sanieren und mit effizienten Heizsystemen auszustatten. Je besser die energetische Qualität, desto geringer der Anteil des Vermieters. Bei sehr effizienten Gebäuden geht er auf Null zurück. Und umgekehrt: Bei ganz ineffizienten Gebäuden zahlt der Vermieter bis zu 95% des CO2-Preises. Maßstab sind die CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche.
Wie sich die Kosten aufteilen lässt sich mit einer Rechenhilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einfach ermitteln https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/