Lokale Ökonomie in Viernheim

Mit 300.000 € Fördergeld von der EU können die Unternehmen der Viernheimer City die Zukunft gestalten

Die Stadt Viernheim wirbt bereits zum zweiten Mal erfolgreich die begehrten Fördergelder aus dem Programm „Lokale Ökonomie“ ein.
Sie gehört damit zu 11 ausgewählten Kommunen in ganz Hessen, die sich erfolgreich um diese EU Fördermittel zur Stärkung der Innenstädte beworben haben. Mit 300.000 € Zuschuss von der EU haben die Unternehmen der City die Chance, sich fit für die Zukunft zu machen.

Die Stadt Viernheim hat bereits in der vorherigen Förderperiode sehr erfolgreich das Förderprogramm „Lokale Ökonomie“ umgesetzt, welches 2014/2015 auslief.

Dieses war Impulsgeber für die Innenstadt und viele Projekte konnten erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden. In der Vergangenheit haben 27 Unternehmen aus der City mit einem Zuschuss von 280.000 € am Ende Investitionen von über 750.000 € realisiert. Damals wie heute sind die Fördergelder als Zuschuss mit Eigenanteil bei Investitionen zu sehen. Bei einem Zuschuss von 300.000 € von der EU in dieser Förderperiode steuert die Stadt Viernheim einen Eigenanteil von 60.000 € bei.

Die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden verändern sich im Laufe der Zeit und haben damit direkten Einfluss auf das Kaufverhalten oder die Inanspruchnahme von angebotenen Leistungen. Das Förderprogramm möchte helfen, sich diesen veränderten Bedürfnissen anpassen zu können. Ziel dieses Förderprogrammes ist die gezielte Förderung der lokalen Wirtschaft, von Existenzgründungen und Neuansiedlungen kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Strukturerhaltung, Strukturstärkung und insbesondere wirtschaftlicher Belebung der City. Hierdurch soll auch Funktionsverlusten und Leerständen entgegengewirkt werden.

Inhaltlich richtet sich das Förderprogramm an die Branchen Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich Tätigen. Diese sollen in ihrer Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden.

Die Sicherung bestehender Unternehmen soll durch Hilfe bei der Ausrichtung auf die aktuellen und zukünftigen Kundenbedürfnisse (z. B. neue Waren- und Dienstleistungspräsentation, Sortimentsanpassung, Einkaufserlebnisse schaffen, Verweildauer erhöhen, On- & Offline-Angebote verbinden, Chancen der Digitalisierung) unterstützt werden. Ebenso soll Existenzgründungen der Start in das Unternehmertum mit einer Ansiedlung in der City erleichtert werden.

Neue Konzepte sollen bisher unterrepräsentierte Kundenkreise ansprechen und zu einer zusätzlichen Attraktivität der Innenstadt führen und auch Unternehmensnachfolgen sichern. In Viernheim als „Brundtlandstadt“ sollen die Aspekte des Klimaschutzes gestärkt und gefördert werden (z. B. durch kostenlose Energieberatung und erhöhte Förderung bei ökologisch sinnvollen Maßnahmen).

Das neue Fördergebiet basiert auf dem bisherigen Fördergebiet von Aktive Kernbereiche, wird jedoch um diejenigen Flächen reduziert, welche im Bereich Einkaufen in der City eine untergeordnete Bedeutung haben.

Eine Flächenkonzentration ist hierbei für alle Beteiligten von Vorteil. Die Attraktivität für Einkaufende wird somit real und subjektiv gesteigert, da sich z. B. die Laufwege minimieren und die Frequenzdichte erhöht. Ganz bewusst wird der Gesundheitsbereich der Stadt in das Fördergebiet integriert. Hier befinden sich neben dem Krankenhaus, dem Forum der Senioren (Altenpflegeheim) und dem neuen Hospiz mehrere Arztpraxen und zusätzliche Gesundheitsangebote.

Einbezogen wird ebenso das Gebiet um einen Teilabschnitt der Lorscher Straße. Nach dem Umzug der Post in diesen Bereich hat sich hier die Kundenfrequenz deutlich erhöht.

Die Förderbereiche gliedern sich wieder in zwei Bereiche auf:
Der „Sonstiger Kernbereich“ mit 85.297 qm bildet den äußeren Rahmen. Hier gibt es eine Grundförderquote.
Der „Zentrale Kernbereich“ umfasst eine Fläche von 49.875 qm. In diesem Bereich gibt es eine erhöhte Grundförderquote. Dies hängt mit dem Grundgedanken einer Attraktivitätssteigerung durch Konzentration zusammen.

Die Förderbereiche

Die Förderung ist projektgebunden und wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Hierbei beträgt der Höchstförderbetrag 25.000 €.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 3.000 €.

Die Förderungen gliedern sich wie folgt:

Förderung zentraler Kernbereich sonstiger Kernbereich
Grundförderung 35% 25%
Förderung der Gesamtmaßnahme, wenn diese Investitionen in ökologisch sinnvolle Maßnahmen beinhaltet. 50% 50%
Förderung der Gesamtmaßnahme, wenn diese Investitionen in Maßnahmen zur Barrierefreiheit beinhaltet. 50% 50%
Förderung der Gesamtmaßnahme (incl. Kaltmiete/Pacht), wenn diese Investitionen in Zusammenhang mit einer Existenzgründung steht. 50% 50%

Für die Einstellung eines Auszubildenden mit Handicap gibt es einen Pauschalförderbetrag in Höhe von 3.000 €. Diese Förderung gilt sowohl für das Fördergebiet zentraler wie auch sonstiger Kernbereich.

Bei investiven Maßnahmen gilt die Verpflichtung zur Nutzung einer Energieberatung durch qualifiziertes Fachpersonal oder Einrichtungen vor Antragstellung.Die Ergebnisse sind im Antragsverfahren nachzuweisen. Das Brundtlandbüro der Stadt Viernheim bietet in Zusammenarbeit mit qualifiziertem Fachpersonal eine kostenfreie Energieberatung an.

Bei Unternehmensgründung ist eine vorherige Beratung durch qualifizierte Fachleute oder Einrichtungen (z. B. IHK, Wirtschaftsförderung Stadt Viernheim - kostenfrei) in Anspruch zu nehmen.
 

Wichtige Hinweise / Unterlagen

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim bietet vor Einreichen der Antragsunterlagen eine kostenfreie Beratung zum Förderprogramm und zum Förderverfahren an. Dort sind auch die entsprechenden Antragsunterlagen erhältlich.

Nach Antragstellung werden die Antragsunterlagen dem Förderausschuss zur Prüfung, Beratung, Abstimmung und Entscheidung vorgelegt.

Mitglieder des Förderausschusses sind Bürgermeister Matthias Baaß, 1. Stadtrat Jörg Scheidel, Martin Proba (IHK), Thomas Lauth (Volksbank Südhessen Darmstadt eG) und Janine Maurer (Sparkasse Starkenburg).

Der späteste Zeitpunkt zur Beantragung und Bewilligung von Fördergeldern aus diesem Förderprogramm ist der 30.06.2022.

Die Durchführung und Umsetzung der Maßnahme enden am 30.09.2022.

Kommunale Förderbestimmungen

Antragsformulare

Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftsförderung bzw. hier:

Anlage 5 Öffentlich-rechtlicher Schuldbeitritt: Erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftsförderung

Herr Alexander Schwarz

Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderer

Schulstraße 12, 68519 Viernheim (1. OG); Postadresse: Stadt Viernheim, Stadtverwaltung, 68517 Viernheim

Telefon: 06204 988-343

Fax: 06204 988-300

Email:  ASchwarz@viernheim.de