Die neue Förderung für den Heizungstausch

Die Umstellung auf ein neues Heizsystem ist mit größeren Investitionen verbunden. Dafür gibt es staatliche Hilfen. Ganz neu ist eine Regelung für Hauseigentümer mit kleinem Einkommen. Für sie gibt es bis zu 70% Zuschuss.

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung passend zum Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeitet und stellt damit Hausbesitzern mehr Fördermöglichkeiten in Aussicht. In Kraft getreten ist das neue Förderkonzept am dem 1. Januar 2024. Neu sind einkommensabhängige Boni und Zuschläge für besonders zeitnahe Sanierungen. Förderstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ebenfalls neu: Die Antragstellung erfolgt nach Auftragserteilung. Auf diesen Punkt gehen wir am Ende des Beitrags noch einmal ein.

Vorgesehen ist eine Basisförderung von 30 %, wenn die bestehende Öl- oder Gasheizung getauscht wird. Sie gilt für den Einbau von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen, Pelletkesseln und Wasserstoffheizungen.

Zusätzlich gibt es drei verschiedene Boni:

Ein Effizienzbonus von 5 % für die Verwendung natürlicher Kältemittel bei Wärmepumpen. Natürliche Kältemittel sind solche, wie Propan, Ammoniak oder CO2, die nur geringe Umweltauswirkungen haben.

Ebenfalls 5% Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den 70% gewährt, so dass bei Biomasseheizungen maximal 23.500 € Förderung möglich sind.

Der Sozialbonus kann für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro in Anspruch genommen werden. Diese erhalten zusätzlich 30 % Förderung.

Und dann gibt es noch den Klima-Geschwindigkeitsbonus für Schnellsanierer. Wer als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie besonders schnell saniert, kann die Förderung weiter erhöhen. 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus sind möglich bis Ende des Jahres 2028. Dieser Zuschuss sinkt danach kontinuierlich alle 2 Jahre um 3 %. Er gilt für den Tausch von funktionstüchtigen Heizungen auf der Basis von Öl und Kohle sowie für Gasetagen- oder Nachspeicherheizungen und zwar unabhängig vom Alter. Und er gilt auch für den Tausch von mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen.

Also es gibt eine Grundförderung von 30% für alle und drei verschiedene Boni je nach Art des Kältemittels, des Einkommens und des Sanierungszeitpunktes.

Grundförderung und Boni sind addierbar bis maximal 70 Prozent Förderung und für Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, in Summe also bei 21.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser gibt es verschiedenen Abstufungen je nach Anzahl der Wohneinheiten. Ein paar Details dazu finden Sie im hinterlegten Dokument.

Anträge können bei der KfW Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW gestellt werden. Und jetzt noch einmal zum Zeitpunkt der Antragstellung. Diese erfolgt jetzt nach Auftragserteilung.

Bei der Antragstellung sind verpflichtend abgeschlossene Leistungs- oder Lieferverträge mit einem Fachunternehmen vorzulegen. Deshalb sichern Sie sich ab und vereinbaren mit den beauftragten Fachunternehmen, dass der Vertrag nichtig wird, wenn keine Förderzusage erteilt wird.

Bevor ein Zuschuss beantragt werden kann, muss eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fachunternehmen beauftragt werden, um eine Bestätigung zum Antrag (BzA) zu erstellen.

Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Gut erklärt wist das auf der Seite „So funktionierts“ der KfW Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

Videobotschaften

Förderung Heizung

FAQ

Die Landesenergieagentur Hessen (LEA) berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Förderprogrammen.
Fördermittel finden / LEA - LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de) und unter Tel. 0611 95017 – 8440.

Förderung für eine neue Heizung

Passend zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist zu. 1.1.2024 auch ein neues Förderprogramm aufgelegt worden. Zuständige Förderstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Weiterführende Informationen und Antragstellung erfolgen bei der KfW Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW

Förderung für Dämm-Maßnahmen und Fenster

Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle gefördert. Das kann durch Einzelmaßnahme oder durch Komplettmaßnahmen erfolgen.
BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderung für Fotovoltaik

Für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf privaten Dächern gibt es keine Zuschüsse aber eine Kreditoption über das Programm 270 der KfW.
Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW​​​​​​​

Passend zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist zu. 1.1.2024 auch ein neues Förderprogramm aufgelegt worden. Zuständige Förderstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Weiterführende Informationen und Antragstellung erfolgen bei der KfW Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW

Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle gefördert. Das kann durch Einzelmaßnahme oder durch Komplettmaßnahmen erfolgen.

BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf privaten Dächern gibt es keine Zuschüsse aber eine Kreditoption über das Programm 270 der KfW. Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW

Leider gibt es im Moment keine Zuschüsse von Seiten der Stadt.